Nach dem Umzug: laufende Betreuung von Vermögen und Haushalt
Was ein Family Office in der Schweiz und in Genf nach dem Zuzug leistet: Reporting, Steuern, Personal, Immobilien, Nachfolge und Multi-Family-Office.
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Sobald die Bewilligung erteilt, die Besteuerung geregelt und die Kinder eingeschult sind, stellen viele Familien fest, dass die eigentliche Arbeit erst beginnt. Ein Family Office in der Schweiz koordiniert, was danach kommt: konsolidiertes Reporting über Banken und Verwalter hinweg, Steuererklärungen und Vermögenssteuer, Hauspersonal, Immobilien sowie Governance und Nachfolge. Für die meisten zugezogenen Familien ist ein Multi-Family-Office, in Genf oder anderswo, der praktische Weg zu dieser Koordination, ohne ein eigenes Team aufzubauen.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
- Vermögenssteuer: nur kantonal, auf dem Reinvermögen, meist progressiv; proportionale Tarife in LU, UR, SZ, OW, NW, GL, AI, SG und TG.
- Pauschalbesteuerung: Die Voraussetzungen werden jährlich geprüft, Änderungen sind unaufgefordert zu melden.
- Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz: Voraussetzung der Pauschalbesteuerung; in der Schweiz tätige Verwaltungsräte werden als Beispiel genannt.
- Verrechnungssteuer von 35 % auf Schweizer Dividenden und Zinsen, rückforderbar für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die die Erträge deklarieren.
- Kapitalgewinne auf privatem beweglichem Vermögen: steuerfrei bei Bund und Kantonen.
- AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige: berechnet auf dem Vermögen plus dem 20-fachen jährlichen Renteneinkommen (2026 zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr).
- Eigenmietwert: ab 1. Januar 2029 abgeschafft.
Warum die Arbeit nach dem Umzug weitergeht
Eine Relocation ist ein Projekt mit Ende: Bewilligung, Steuerruling, Wohnung, Schulen, Anmeldung bei der Gemeinde. Was folgt, ist dauerhaft. Die Schweiz besteuert das Vermögen jedes Jahr auf kantonaler Ebene, die Pauschalbesteuerung wird jährlich überprüft, und das Familienvermögen bleibt meist auf mehrere Banken, Verwalter und Länder verteilt.
Das ist nichts Ungewöhnliches, doch jemand muss den Überblick behalten. Sonst sieht jeder Berater nur seinen Teil, Fristen werden einzeln abgearbeitet, und die Familie wird zur Koordinatorin ihrer eigenen Angelegenheiten. Genau das soll ein Family Office Ihnen abnehmen.
Was ein Family Office typischerweise abdeckt
Der Umfang ist von Familie zu Familie verschieden, der Kern sieht aber meist so aus:
| Bereich | Was das im Alltag bedeutet |
|---|---|
| Konsolidiertes Reporting | Eine Gesamtsicht auf alle Konten, Verwalter und Positionen, gemessen an den Zielen der Familie |
| Überwachung der Verwalter | Kontrolle regulierter Banken und Vermögensverwalter, Prüfung von Performance und Kosten, Rückfragen im Namen der Familie |
| Steuern und Administration | Jährliche Steuererklärungen, Vermögenssteuer, Rückforderung der Verrechnungssteuer, AHV-Beiträge, Korrespondenz mit den Behörden |
| Haushalt | Arbeitsverträge und Lohnbuchhaltung für das Personal, Versicherungen, Rechnungen, Betrieb der Liegenschaften |
| Immobilien | Verwaltung von Liegenschaften in der Schweiz und im Ausland, Koordination von Käufen und Verkäufen |
| Governance und Nachfolge | Familiencharta, Testamente und Eheverträge mit Schweizer Anwälten und Notaren, Vorbereitung der nächsten Generation |
| Dokumententresor | Ein sicheres, geordnetes Archiv der rechtlichen, steuerlichen und persönlichen Dokumente der Familie |
Ein wichtiger Punkt: Ein gut geführtes Family Office überwacht in der Regel diejenigen, die Ihr Vermögen verwalten, statt es selbst zu verwalten. Ausführung, Verwahrung und Anlageentscheide bleiben bei regulierten Banken und Vermögensverwaltern. Das Family Office konsolidiert, vergleicht und stellt die richtigen Fragen. So steht es klar auf Ihrer Seite des Tisches.
Steuern und Vermögenssteuer: die wiederkehrende Arbeit
Bei ordentlicher Besteuerung steht jedes Jahr eine vollständige Steuererklärung über das weltweite Einkommen und Vermögen an. Die Vermögenssteuer ist kantonal und meist progressiv, und die Schweizer Verrechnungssteuer von 35 % auf Dividenden und Zinsen wird nur zurückerstattet, wenn die Erträge deklariert werden. Kapitalgewinne auf privaten Wertschriften und Kunst sind steuerfrei, Gewinne auf Grundstücken unterliegen dagegen einer separaten kantonalen Steuer.
Bei der Pauschalbesteuerung ist die Arbeit anders, aber nicht geringer. Die Steuerbehörde prüft jedes Jahr, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, und Änderungen sind unaufgefordert zu melden. Einige Kantone wie Uri verlangen jährlich eine besondere Steuererklärung, in der die weltweiten Lebenshaltungskosten belegt werden. Wer für ausländische Einkünfte Entlastung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen beansprucht, muss diese Einkünfte in die Kontrollrechnung aufnehmen; sie sollten deshalb sorgfältig erfasst werden. Unser Ratgeber Pauschalbesteuerung oder ordentliche Besteuerung vergleicht die beiden Systeme.
Zwei weitere Punkte überraschen Zugezogene oft. Die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige werden auf dem Vermögen plus dem 20-fachen jährlichen Renteneinkommen berechnet, 2026 mit einem Minimum von CHF 530 und einem Maximum von CHF 26'500 pro Jahr. Und der Eigenmietwert wird ab 1. Januar 2029 abgeschafft, zusammen mit den entsprechenden Unterhaltsabzügen. Das verändert, wie Wohneigentum in der Steuererklärung erscheint.
Ihren Status schützen: die Erwerbstätigkeit
Familien, die mit Pauschalbesteuerung oder mit einer Bewilligung für Nichterwerbstätige zugezogen sind, sollten eine Voraussetzung besonders im Blick behalten: keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Das Kreisschreiben der ESTV nennt in der Schweiz tätige Verwaltungsräte als Beispiel für eine Tätigkeit, welche die Pauschalbesteuerung ausschliesst, und beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen erfüllen. Für Drittstaatsangehörige, die aus wichtigen fiskalischen Interessen zugelassen wurden, ist eine Erwerbstätigkeit nur im Ausland erlaubt, abgesehen von der Verwaltung des eigenen Vermögens.
Ein Family Office, das diese Regeln kennt, kann auf eine Einladung in einen Verwaltungsrat, ein neues Mandat oder eine veränderte Tätigkeit eines Ehegatten hinweisen, bevor daraus ein Problem wird. Einzelheiten und kantonale Unterschiede finden Sie im Ratgeber zur Pauschalbesteuerung in der Schweiz.
Governance und Nachfolge mit Schweizer Partnern
Die Nachfolgeplanung in der Schweiz wird von der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer geprägt. Bewegliches Vermögen wird im Kanton des letzten Wohnsitzes besteuert, Grundstücke dort, wo sie liegen. Ehegatten sind in allen Kantonen befreit, Kinder in den meisten. Genf hebt diese Befreiung jedoch auf, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen nach dem Aufwand besteuert wurde. Mehr dazu im Ratgeber zur Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Ein Family Office ersetzt weder Ihren Anwalt noch Ihren Notar. Es bereitet die Informationen vor, die sie brauchen, sorgt dafür, dass Testamente, Eheverträge und Aktionärbindungsverträge zueinander passen, und achtet darauf, dass Beschlüsse aus dem Familienrat tatsächlich umgesetzt werden.
Single-Family-Office oder Multi-Family-Office?
| Single-Family-Office | Multi-Family-Office | |
|---|---|---|
| Team | Von einer Familie angestellt | Von mehreren Familien geteilt |
| Aufbau | Sie rekrutieren, beherbergen und führen das Team | Sie beauftragen eine bestehende Organisation |
| Systeme | Für eine Familie entwickelt oder eingekauft | Gemeinsames Reporting, gemeinsamer Tresor und gemeinsame Abläufe |
| Geeignet für | Sehr grosse, komplexe Familien, die volle Kontrolle wünschen | Familien, die dieselbe Koordination ohne eigene Organisation möchten |
Ein Single-Family-Office ist auch ein Arbeitgeber, mit Verträgen, Räumlichkeiten und Systemen. In der Schweiz wirft es zudem die Frage der Erwerbstätigkeit für Familienmitglieder auf, die an seiner Führung beteiligt sind. Für die meisten Familien, die in die Schweiz ziehen, ist ein Multi-Family-Office die sinnvollere Wahl: Die Koordination ist dieselbe, die Organisation liegt aber in der Verantwortung eines anderen.
Was Sie ein Family Office vor der Mandatierung fragen sollten
- Verwalten Sie selbst Vermögen, oder überwachen Sie nur die Banken und Verwalter, die wir wählen?
- Wie ist Ihr Reporting aufgebaut, und kann es alle unsere Banken, Verwalter und Länder abbilden?
- Wer erstellt unsere Schweizer Steuererklärungen, und wie arbeiten Sie mit unseren Beratern im Ausland zusammen?
- Wo werden unsere Dokumente aufbewahrt, und wer hat Zugriff darauf?
- Mit welchen Anwälten, Notaren und Versicherern arbeiten Sie zusammen, und dürfen wir unsere eigenen behalten?
- Wer ist unsere Ansprechperson im Alltag, und wer vertritt sie bei Abwesenheit?
Zusammenarbeit mit Ihren bisherigen Beratern
Ein gutes Family Office fügt eine Ebene der Koordination hinzu; es verlangt nicht, dass Sie Banken oder vertraute Berater wechseln. Ihr Privatbankier, Ihr Anwalt im Herkunftsland und Ihr Buchhalter im Ausland bleiben. Das Family Office wird zur zentralen Ansprechstelle, die sie instruiert, ihre Ergebnisse zusammenführt und dafür sorgt, dass alle mit denselben Informationen arbeiten.
Digitale Organisation und Vertraulichkeit
Familiendokumente gehören zu den sensibelsten Unterlagen eines Haushalts: Pässe, Rulings, Testamente, Bankauszüge, Arbeitsverträge. Ein sicherer digitaler Dokumententresor mit klaren Zugriffsrechten gehört heute zu den meisten Family Offices. Manche Familien nutzen zudem KI-Werkzeuge für Korrespondenz und Administration. In diesem Fall lohnt es sich, Lösungen zu wählen, die in der Schweiz gehostet und auf das Schweizer Datenschutzrecht ausgerichtet sind, zum Beispiel houle, ein KI-Beratungsunternehmen in Genf, das in der Schweiz gehostete Assistenten anbietet.
Relocation und Family Office: zwei Rollen, die sich ergänzen
Wir kümmern uns um den Umzug selbst: die Aufenthaltsbewilligung, das Steuerruling, die Wohnung, die Schulen und die ersten Monate beim Ankommen. Sobald Sie sich eingerichtet haben, sorgt unsere laufende Steuer- und Vermögensbetreuung dafür, dass Erklärungen und Fristen im Griff bleiben.
Für Familien, die eine umfassendere, dauerhafte Family-Office-Betreuung wünschen, ist unsere Schwestergesellschaft Ridger, das Multi-Family-Office der Ark-Gruppe in Genf, die zentrale Ansprechstelle, die Banken, Anwälte, Notare, Steuerberater und Versicherer koordiniert, bis hin zur Haushaltsführung. Ridger verwaltet kein Vermögen und erteilt keine Anlageberatung; Ausführung und Verwahrung bleiben bei den regulierten Banken und Verwaltern Ihrer Wahl.
So helfen wir
Wir begleiten die Relocation und übergeben ein vollständiges Dossier, damit alle, die danach die laufende Betreuung übernehmen, gut vorbereitet starten. Wenn Sie einen Umzug planen und schon an die Zeit danach denken möchten, kontaktieren Sie uns.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information mit Stand 30. September 2026; für Ihre konkrete Situation braucht es ein Ruling oder eine individuelle Beratung.
Offizielle Quellen
- ESTV: Kreisschreiben Nr. 44 zur Besteuerung nach dem Aufwand (24. Juli 2018), Ziff. 2.3 und 5.1
- Kanton Uri: Merkblatt Aufwandbesteuerung (1. Januar 2026)
- ESTV: Geltende Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Rechtsstand 1. Januar 2026)
- AHV/IV: Merkblatt 2.03, Beiträge der Nichterwerbstätigen (1. Januar 2026)
- Bundesrat: Abschaffung des Eigenmietwerts (1. April 2026)
- SEM: Weisungen AIG (Stand 15. Juni 2026), Ziff. 5.5
- Ridger: Family-Office-Koordination
Häufige Fragen
Was macht ein Family Office in der Schweiz?
Es koordiniert das finanzielle und administrative Leben der Familie: konsolidiertes Reporting über Banken und Vermögensverwalter hinweg, Steuererklärungen, Haushaltsadministration und Lohnbuchhaltung für Personal, Immobilien sowie Governance und Nachfolge mit Anwälten und Notaren. Viele Family Offices überwachen regulierte Banken und Verwalter, statt das Vermögen selbst zu verwalten.
Worin unterscheiden sich Single-Family-Office und Multi-Family-Office?
Ein Single-Family-Office ist ein eigenes Team, das von einer einzigen Familie angestellt wird. Ein Multi-Family-Office betreut mehrere Familien mit einem gemeinsamen Team und gemeinsamen Systemen. So erhält jede Familie dieselbe Koordination, ohne eine eigene Organisation aufzubauen.
Muss man bei der Pauschalbesteuerung trotzdem eine Steuererklärung einreichen?
Ja. Die Steuerbehörde prüft jedes Jahr, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind, und Änderungen sind unaufgefordert zu melden. Einige Kantone wie Uri verlangen jährlich eine besondere Steuererklärung, in der die weltweiten Lebenshaltungskosten belegt werden.
Kann ein Family Office die Pauschalbesteuerung gefährden?
Die Besteuerung nach dem Aufwand setzt voraus, dass keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird. Verwaltungsräte, die in der Schweiz tätig sind, werden ausdrücklich als Beispiel genannt. Die Verwaltung des eigenen Vermögens ist grundsätzlich vereinbar, Mandate in Schweizer Gesellschaften sollten aber vorher geprüft werden.
Ist Relocation dasselbe wie ein Family Office?
Nein. Relocation umfasst den Umzug selbst: Bewilligung, Steuerruling, Wohnung, Schulen und Anmeldung. Das Family Office übernimmt danach die laufende Koordination. Beide Rollen ergänzen sich, und die Übergabe lässt sich sauber planen.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar Fragen und sehen Sie in rund zwei Minuten einen möglichen Weg. Es wird nichts gesendet, ausser Sie schreiben uns.
