Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in der Schweiz
Keine Erbschaftssteuer des Bundes: Die Kantone erheben sie, Ehegatten sind überall befreit, Kinder meist auch. Die Unterschiede und die Abstimmung 2025.
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Die Schweiz kennt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer des Bundes. Jeder Kanton entscheidet selbst, ob und wie er Erbschaften und Schenkungen besteuert, und für die engste Familie sind die Regeln grosszügig: Überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit, Kinder in den meisten. Die kantonalen Unterschiede spielen vor allem bei Schenkungen und Erbschaften an Kinder in einigen wenigen Kantonen eine Rolle, und für alle anderen Personen, die Sie begünstigen möchten.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
- Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer des Bundes; nur kantonal.
- Überlebende Ehegatten / eingetragene Partner: in allen Kantonen befreit.
- Direkte Nachkommen: in den meisten Kantonen befreit; Ausnahmen sind AI, VD und NE, und in LU dürfen die Gemeinden sie besteuern.
- Schwyz und Obwalden erheben weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer.
- Genf: Die Befreiung für Ehegatten und Nachkommen entfällt, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen nach dem Aufwand besteuert wurde.
- Bewegliches Vermögen wird im Kanton des letzten Wohnsitzes besteuert, Grundstücke dort, wo sie liegen.
- Die JUSO-Initiative für eine Bundessteuer (50 % über CHF 50 Millionen) wurde am 30. November 2025 abgelehnt (78,3 % Nein).
Wie die Erbschaftssteuer in der Schweiz funktioniert
Erbschafts- und Schenkungssteuern sind rein kantonal. Der Bund erhebt sie nicht, und die Kantone legen Befreiungen, Steuersätze und Regeln selbst fest. Für die engste Familie ist das Bild beruhigend: Ehegatten sind überall befreit und in den meisten Kantonen auch die Kinder.
Zwei Regeln bestimmen, welcher Kanton besteuert:
- Bewegliches Vermögen (Bankkonten, Wertschriften, Kunst, Unternehmensbeteiligungen) wird im Kanton besteuert, in dem die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat.
- Grundstücke werden im Kanton besteuert, in dem sie liegen.
Bei einer Familie mit Wohnsitz in Genf und einem Chalet im Wallis würde das Chalet also nach Walliser Recht besteuert und der Rest nach Genfer Recht. Die Wahl des Wohnkantons bestimmt deshalb für den grössten Teil Ihres Nachlasses, was auf Ihre Erben zukommt.
Ehegatten und Kinder: die kantonalen Unterschiede
Die Übersicht der ESTV über die Schweizer Steuern (Rechtsstand 1. Januar 2026) zeigt, wo sich die wichtigsten Befreiungen unterscheiden.
| Kanton | Überlebende Ehegatten | Direkte Nachkommen | Schenkungen |
|---|---|---|---|
| Die meisten Kantone | Befreit | Befreit | Regeln je nach Kanton |
| Appenzell Innerrhoden (AI) | Befreit | Besteuert, mit einem Abzug von CHF 300'000 | – |
| Waadt (VD) | Befreit | CHF 1 Million steuerfrei, danach ein degressiver Abzug bis CHF 2 Millionen | – |
| Neuenburg (NE) | Befreit | Besteuert, mit einem Abzug von CHF 50'000 | – |
| Luzern (LU) | Befreit | Nur die Gemeinden dürfen Nachkommen besteuern (Freigrenze CHF 100'000) | Keine Schenkungssteuer, doch Schenkungen in den 5 Jahren vor dem Tod werden hinzugerechnet |
| Schwyz (SZ), Obwalden (OW) | Keine Erbschaftssteuer | Keine Erbschaftssteuer | Keine Schenkungssteuer |
| Wallis (VS) | Befreit; auch Konkubinatspartner (5+ Jahre zusammen oder mit gemeinsamen Kindern) sind befreit | Befreit | – |
| Genf (GE) | Befreit, ausser die verstorbene oder schenkende Person wurde nach dem Aufwand besteuert (siehe unten) | Dieselbe Ausnahme | Dieselbe Ausnahme |
Die Steuersätze für andere Erben, etwa Geschwister, Nichten und Neffen, nicht verheiratete Partner oder nicht verwandte Personen, sind von Kanton zu Kanton verschieden und werden hier nicht behandelt. Möchten Sie Personen ausserhalb Ihrer engsten Familie begünstigen, etwa eine Partnerin oder einen Partner, mit der oder dem Sie nicht verheiratet sind, Patenkinder oder eine Stiftung, lohnt es sich, die Regeln Ihres Kantons und jedes Kantons, in dem Sie Grundeigentum besitzen, früh zu prüfen. Die Antwort kann bereits die Wahl des Kantons beeinflussen.
Die Genfer Ausnahme bei Pauschalbesteuerung
Genf kennt eine Regel, die gerade für internationale Familien wichtig ist. Die übliche Befreiung für Ehegatten und direkte Nachkommen gilt nicht, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen vor dem Tod oder der Schenkung nach dem Aufwand besteuert wurde (Pauschalbesteuerung, forfait fiscal / imposition d'après la dépense).
In der Praxis heisst das: Eine Familie, die in Genf nach dem Aufwand besteuert wird, sollte ihre Nachlassplanung sorgfältig prüfen. Das ist einer von mehreren Punkten, die beim Vergleich von Genf und Waadt oder allgemein bei der Wahl des Kantons ins Gewicht fallen. Wie die Pauschalbesteuerung selbst funktioniert, erklären wir unter Pauschalbesteuerung in der Schweiz.
Schenkungen zu Lebzeiten
Schenkungen folgen derselben kantonalen Logik wie Erbschaften, mit einigen Besonderheiten:
- Schwyz und Obwalden erheben überhaupt keine Schenkungssteuer.
- Luzern erhebt keine Schenkungssteuer, doch Schenkungen in den fünf Jahren vor dem Tod werden dem Nachlass hinzugerechnet.
- Die Genfer Ausnahme bei Pauschalbesteuerung gilt auch für Schenkungen: Massgebend sind die letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen der schenkenden Person vor der Schenkung.
Vermögenssteuer bei Pauschalbesteuerung
Die Erbschaftssteuer ist nicht die einzige kantonale Steuer auf dem Vermögen. Bei der Pauschalbesteuerung entscheiden die Kantone, wie die Vermögenssteuer abgegolten wird. Genf erhebt anstelle der Vermögenssteuer einen Zuschlag von 10 % auf der Bemessungsgrundlage; die Waadt schliesst in ihr Minimum von CHF 415'000 einen Zuschlag von 15 % ein; viele Deutschschweizer Kantone, etwa Zug, Schwyz und Luzern, setzen das steuerbare Vermögen auf mindestens das 20-Fache der Bemessungsgrundlage fest. Siehe Pauschalbesteuerung nach Kanton.
Die Abstimmung 2025 über eine Erbschaftssteuer des Bundes
2025 stimmte das Schweizer Stimmvolk über die JUSO-Initiative ab, die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes von 50 % auf Beträgen über CHF 50 Millionen vorschlug. Laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement wurde sie am 30. November 2025 mit 78,3 % Nein-Stimmen abgelehnt.
Für Familien, die einen Umzug erwägen, ist die praktische Folge einfach: Das System bleibt kantonal, und die von der Initiative vorgeschlagene Bundessteuer von 50 % wird nicht Gesetz.
Ihr Herkunftsland kann Sie weiterhin besteuern
Ein Umzug in die Schweiz beendet nicht immer den Zugriff der Erbschaftssteuer Ihres bisherigen Landes.
- Vereinigtes Königreich. Die britische Erbschaftssteuer knüpft heute an den Wohnsitz an. Als «long-term UK resident» gilt, wer in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war. Nach dem Wegzug wirkt die IHT je nach Dauer der Ansässigkeit noch 3 bis 10 Jahre nach: 10 bis 13 Jahre Ansässigkeit ergeben 3 Jahre Nachwirkung, und jedes weitere Jahr verlängert sie um ein Jahr, bis höchstens 10. Siehe Umzug aus dem Vereinigten Königreich nach dem Ende des Non-Dom-Status.
- Vereinigte Staaten. US-Staatsangehörige bleiben in den USA steuerpflichtig, wo immer sie leben. Eine allfällige Belastung durch die US-Nachlass- oder Schenkungssteuer sollten Sie mit einer US-Beraterin oder einem US-Berater prüfen und mit den kantonalen Regeln in der Schweiz abstimmen.
- Andere Länder. Die Regeln zu Ansässigkeit, Domizil und Staatsangehörigkeit sind unterschiedlich. Es lohnt sich, vor dem Umzug zu klären, wie lange Ihr Herkunftsland Sie noch als steuerlich erfasst betrachtet.
Weitere Steuern im Blick behalten
- Die Vermögenssteuer ist rein kantonal, wird auf dem Reinvermögen erhoben und ist meist progressiv. Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau wenden proportionale Sätze an.
- Kapitalgewinne auf privatem beweglichem Vermögen, etwa Wertschriften oder Kunst, sind auf Bundes- und Kantonsebene steuerfrei. Gewinne auf Grundstücken unterliegen einer separaten kantonalen Steuer.
Wie wir Sie unterstützen
Wir helfen Familien zu verstehen, wie ihr gewählter Kanton Erbschaften und Schenkungen behandelt, weisen auf grenzüberschreitende Fragen mit dem Herkunftsland hin und halten das Bild aktuell, wenn sich Familie und Vermögen verändern. Mehr dazu bei unserem Service für laufende Steuer- und Vermögensfragen, oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen, Stand 30. September 2026; für Ihre eigene Situation braucht es einen Steuerruling oder eine individuelle Beratung.
Offizielle Quellen
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Erbschaftssteuer?
Eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer des Bundes gibt es nicht. Die Kantone erheben ihre eigenen. Überlebende Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten.
Welche Kantone besteuern Kinder bei einer Erbschaft?
Laut ESTV (Rechtsstand 1. Januar 2026) Appenzell Innerrhoden (Abzug von CHF 300'000), Waadt (CHF 1 Million steuerfrei, danach ein degressiver Abzug bis CHF 2 Millionen) und Neuenburg (Abzug von CHF 50'000). In Luzern dürfen nur die Gemeinden Nachkommen besteuern, mit einer Freigrenze von CHF 100'000.
Welche Kantone erheben weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer?
Schwyz und Obwalden erheben weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Luzern erhebt keine Schenkungssteuer, doch Schenkungen in den fünf Jahren vor dem Tod werden hinzugerechnet.
Wurde 2025 eine Erbschaftssteuer des Bundes eingeführt?
Nein. Die JUSO-Initiative für eine Erbschafts- und Schenkungssteuer des Bundes von 50 % auf Beträgen über CHF 50 Millionen wurde am 30. November 2025 mit 78,3 % Nein-Stimmen abgelehnt.
Wirkt sich die Pauschalbesteuerung auf die Erbschaftssteuer aus?
In Genf kann sie das. Die Befreiung für Ehegatten und Nachkommen gilt nicht, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen vor dem Tod oder der Schenkung nach dem Aufwand besteuert wurde.
Welcher Kanton besteuert eine Erbschaft?
Bewegliches Vermögen wird im Kanton des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person besteuert. Grundstücke werden im Kanton besteuert, in dem sie liegen.
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