Nach dem Non-Dom-Aus: aus Grossbritannien in die Schweiz
Wegzug aus Grossbritannien nach der Non-Dom-Reform 2025: FIG-Regime, TRF-Sätze, britische Erbschaftssteuer, Bewilligungen und Pauschalbesteuerung.
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Seit dem 6. April 2025 besteuert das Vereinigte Königreich nach der Ansässigkeit, nicht mehr nach dem Domizil: Die Remittance-Basis-Besteuerung ist abgeschafft, Zuzüger erhalten ein vierjähriges Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne (FIG), und die Erbschaftssteuer folgt der langfristigen Ansässigkeit, mit einer Nachwirkung von bis zu zehn Jahren nach dem Wegzug. Für britische Staatsangehörige, die hier nicht arbeiten müssen, bleibt die Schweiz offen. Seit dem 1. Januar 2021 führt der Weg aber über die Schweizer Regeln für Drittstaaten, meist über eine Bewilligung aufgrund kantonaler fiskalischer Interessen, verbunden mit der Pauschalbesteuerung, oder über eine Rentnerbewilligung ab 55 Jahren.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| Britische Remittance Basis | Per 6. April 2025 abgeschafft; 2024/25 war das letzte Jahr, in dem sie beansprucht werden konnte |
| Britisches FIG-Regime | Bis zu 4 Steuerjahre Befreiung für Zuzüger nach 10 aufeinanderfolgenden Jahren ohne Ansässigkeit |
| Temporary Repatriation Facility | 12 % für 2025/26 und 2026/27, 15 % für 2027/28 |
| Britische Erbschaftssteuer | Langfristig ansässig = in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig; Nachwirkung von 3–10 Jahren nach dem Wegzug |
| Britische Staatsangehörige in der Schweiz | Seit 1. Januar 2021 Regeln für Drittstaaten (AIG), ausser bei Schutz durch das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger |
| Pauschalbesteuerung, Bund | Mindestbemessungsgrundlage CHF 435'000 für das Steuerjahr 2026 |
| Modifizierte Pauschalbesteuerung | Das Vereinigte Königreich steht nicht auf der Liste der ESTV |
Was sich am 6. April 2025 im Vereinigten Königreich geändert hat
Die Remittance-Basis-Besteuerung, mit der Personen ohne britisches Domizil ausländische Einkünfte und Gewinne von der britischen Steuer ausnehmen konnten, solange sie nicht ins Vereinigte Königreich gebracht wurden, wurde abgeschafft. Das Steuerjahr 2024/25 war das letzte, in dem sie beansprucht werden konnte.
An ihre Stelle tritt ein neues Regime: Wer nach 10 aufeinanderfolgenden Steuerjahren ohne Ansässigkeit im Vereinigten Königreich ansässig wird, kann Jahr für Jahr wählen, ausländische Einkünfte und Gewinne während bis zu vier Steuerjahren zu befreien. Die Wahl hat ihren Preis: Sie kostet den persönlichen Grundfreibetrag (personal allowance) und den jährlichen Freibetrag der Kapitalgewinnsteuer. Für die meisten Leserinnen und Leser dieses Ratgebers spielt das FIG-Regime beim Wegzug eine geringere Rolle als bei einer späteren Rückkehr, aber es lohnt sich zu wissen, wie die neue Ausgangslage aussieht.
Zwei Übergangsregeln sind wichtig, wenn Sie die Remittance Basis bisher genutzt haben:
- Temporary Repatriation Facility (TRF). Frühere Remittance-Basis-Nutzer können ausländische Einkünfte und Gewinne, die vor dem 6. April 2025 entstanden sind, bezeichnen und darauf eine Pauschalabgabe zahlen: 12 % in 2025/26 und 2026/27, 15 % in 2027/28.
- Rebasing. Berechtigte frühere Remittance-Basis-Nutzer können ausländische Vermögenswerte auf ihren Wert vom 5. April 2019 neu bewerten.
Ob und wann sich die TRF oder das Rebasing für Sie lohnt, ist eine britische Frage. Wir empfehlen immer, sie mit Ihrer britischen Beratung zu klären, bevor die Schweizer Seite abgeschlossen wird, denn die Reihenfolge der Schritte kann entscheidend sein.
Die Nachwirkung der britischen Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer hängt heute davon ab, ob Sie langfristig im Vereinigten Königreich ansässig sind, also in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre. Mit dem Wegzug endet dieser Status nicht sofort. Eine Nachwirkung (tail) hält Sie noch einige Jahre nach dem Wegzug in der britischen Erbschaftssteuer:
| Jahre britischer Ansässigkeit (von den letzten 20) | Nachwirkung nach dem Wegzug (Richtwert) |
|---|---|
| 10 bis 13 | 3 Jahre |
| 14 | 4 Jahre |
| 15 | 5 Jahre |
| 16 | 6 Jahre |
| 17 | 7 Jahre |
| 18 | 8 Jahre |
| 19 | 9 Jahre |
| 20 | 10 Jahre (Maximum) |
Die Tabelle wendet die Regel von gov.uk an (drei Jahre bei 10 bis 13 Jahren Ansässigkeit, plus ein Jahr für jedes weitere Jahr, bis höchstens zehn). Lassen Sie Ihre eigene Zählung von Ihrer britischen Beratung bestätigen.
Auf Schweizer Seite sind Erbschafts- und Schenkungssteuern rein kantonal; eine Erbschaftssteuer des Bundes gibt es nicht. Überlebende Ehegatten oder eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten. Schwyz und Obwalden erheben weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer. Ein Punkt ist besonders für pauschal besteuerte Personen wichtig: In Genf gelten die Befreiungen für Ehegatten und Nachkommen nicht, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen nach dem Aufwand besteuert wurde. Während der britischen Nachwirkung können beide Systeme gleichzeitig greifen. Die Nachlassplanung braucht deshalb beide Seiten am Tisch.
Aufenthaltswege für britische Staatsangehörige
Wer vor dem 1. Januar 2021 in die Schweiz zugelassen wurde, behält die damals erworbenen Rechte. Alle anderen gelten nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) als Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige. Für Personen, die hier nicht arbeiten werden, gibt es zwei Wege.
| Weg als Rentner | Weg über fiskalische Interessen | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 28 AIG, Art. 25 VZAE | Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE |
| Alter | Ab 55 Jahren | Kein Mindestalter |
| Zentrale Voraussetzung | Besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz | Wichtige kantonale fiskalische Interessen |
| Erwerbstätigkeit | Keine, weder in der Schweiz noch im Ausland (Verwaltung des eigenen Vermögens erlaubt) | Nur im Ausland, abgesehen von der Verwaltung des eigenen Vermögens |
| Entscheid | Kanton, mit zwingender Zustimmung des SEM | Kanton, mit zwingender Zustimmung des SEM |
Der Weg als Rentner verlangt finanzielle Mittel über dem Niveau der Schweizer Ergänzungsleistungen, die lebenslang verlässlich verfügbar sind, sowie Beziehungen zur Schweiz selbst: lange oder wiederholte frühere Aufenthalte, nahe Angehörige hier oder Schweizer Vorfahren. Wohneigentum oder geschäftliche Verbindungen genügen für sich allein nicht.
Der Weg über fiskalische Interessen ist derjenige, den die meisten früheren Non-Doms prüfen. Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen und den grössten Teil Ihrer Zeit hier verbringen. Der Kanton wägt sein fiskalisches Interesse ab, und die Bestimmung lässt ihm einen grossen Ermessensspielraum. Einige Kantone veröffentlichen Richtwerte:
- Genf gibt an, dass das erhebliche fiskalische Interesse bei Drittstaatsangehörigen einer Aufwandbemessungsgrundlage von CHF 750'000 entspricht.
- Die Waadt nennt keinen Betrag, verlangt aber als Teil des Bewilligungsdossiers eine Kopie der unterzeichneten Vereinbarung über die Pauschalbesteuerung mit der kantonalen Steuerverwaltung.
- Zürich kennt keine Pauschalbesteuerung; die Richtlinie spricht von einer jährlichen Steuer von rund CHF 1 Mio., bestätigt durch die Steuerbehörde, sowie von einer engen Beziehung zum Kanton.
Andere Kantone veröffentlichen keine Schwelle, der Betrag wird also im Einzelfall vereinbart. Wohneigentum in der Schweiz gibt auf keinem Weg einen Anspruch auf eine Bewilligung.
Pauschalbesteuerung für frühere Non-Doms
Die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand, französisch forfait fiscal) besteuert Sie nach Ihrem weltweiten jährlichen Lebensaufwand statt nach Einkommen und Vermögen. Sie steht Personen ohne Schweizer Bürgerrecht offen, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Abwesenheit in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig werden und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Beide Ehegatten müssen alle Voraussetzungen erfüllen.
Für die direkte Bundessteuer ist die Bemessungsgrundlage Ihr weltweiter Lebensaufwand, mindestens aber der höchste der folgenden Beträge:
- CHF 435'000 (Steuerjahr 2026);
- das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder Mietwerts Ihrer Wohnung;
- das Dreifache des jährlichen Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie in einem Hotel oder einer Pension wohnen;
- eine Kontrollrechnung: die ordentliche Steuer auf den Bruttobeträgen der Einkünfte aus Schweizer Quellen wie Schweizer Liegenschaften, Schweizer Kapital, Schweizer Renten sowie auf allen ausländischen Einkünften, für die Sie Abkommensschutz beanspruchen.
Die Kantone legen für die Kantons- und Gemeindesteuern eigene Minima fest und behandeln die Vermögenssteuer unterschiedlich. Einige Beispiele für 2026: Genf CHF 426'357 mit einem Zuschlag von 10 % anstelle der Vermögenssteuer, Waadt CHF 415'000 einschliesslich eines Zuschlags für das Vermögen, Wallis CHF 250'000, Zug CHF 500'000 und Schwyz CHF 600'000. Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben das Regime abgeschafft, und Basel-Landschaft lässt es nur noch für das Zuzugsjahr zu.
Das Vereinigte Königreich steht nicht auf der Liste der ESTV (Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich, USA), bei denen die Inanspruchnahme von Abkommensschutz eine modifizierte Pauschalbesteuerung auslöst. Ist allerdings ein Teil Ihres Portfolios in einem dieser Länder investiert und möchten Sie dort Abkommensschutz, können die modifizierten Regeln Sie trotzdem betreffen. Jede Abkommensfrage, die das Vereinigte Königreich betrifft, sollte im Ruling bestätigt werden.
Ausserhalb der Pauschalbesteuerung gut zu wissen: Kapitalgewinne auf privatem beweglichem Vermögen wie Wertschriften und Kunst sind in der Schweiz auf Bundes- und Kantonsebene steuerfrei, und die Vermögenssteuer ist rein kantonal.
Ein praktischer Zeitplan, ohne Versprechen
Für den Weg über fiskalische Interessen wird keine amtliche Bearbeitungsdauer veröffentlicht, und jeder Kanton arbeitet in seinem eigenen Tempo. Beschreiben können wir die übliche Reihenfolge:
- Zuerst die britische Seite klären. Ihre Ansässigkeit beim Wegzug, die TRF, das Rebasing und die Nachwirkung der Erbschaftssteuer. Das bestimmt, was Sie mitbringen und wie.
- Kantone vorauswählen. Mindestbemessungsgrundlagen, Vermögenssteuer, Erbschaftsregeln, Sprache, Schulen und Immobilienangebot vergleichen.
- Die Pauschale vereinbaren. Der Betrag wird vor oder bei der Ankunft mit der kantonalen Steuerverwaltung festgelegt. In Genf schlagen Sie einen Betrag mit einem Formular zum Lebensstandard vor; in der Waadt ist die unterzeichnete Vereinbarung Teil des Bewilligungsdossiers.
- Das Bewilligungsgesuch einreichen. Der Kanton prüft es, signalisiert seine Absicht zur Zustimmung und leitet es dann an das SEM weiter, das ablehnen, einschränken oder Bedingungen hinzufügen kann.
- Ankommen und anmelden. Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei Ihrer Gemeinde an und schliessen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung eine Schweizer Krankenversicherung ab.
- Sich einrichten. Als nichterwerbstätige Person zahlen Sie AHV-Beiträge, bemessen nach Vermögen und Renteneinkommen (2026 zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr). Einen Schweizer Führerausweis brauchen Sie nach 12 Monaten ohne Unterbruch von mehr als drei Monaten im Ausland, und ein Auto, das Sie seit mindestens sechs Monaten benutzen, kann als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden.
Häufige Fehler
- Eine Funktion in der Schweiz behalten. Ein bezahltes Verwaltungsratsmandat oder jede hier ausgeübte Arbeit, auch wenn sie im Ausland bezahlt wird, schliesst die Pauschalbesteuerung aus.
- Den Ehepartner übersehen. Arbeitet ein Ehegatte in der Schweiz oder wird er Schweizer, verlieren beide das Regime.
- Die Doppelbürgerschaft für unproblematisch halten. Schweizer Doppelbürger gelten als Schweizer und können die Pauschalbesteuerung nicht nutzen.
- Einen Kanton nach seinem Namen wählen. Zürich ist ein wunderbarer Ort zum Leben, aber dort gibt es keine Pauschalbesteuerung.
- Wohneigentum als Visum betrachten. Der Kauf eines Hauses gibt Ihnen keine Bewilligung.
So unterstützen wir Sie
Wir stellen Ihre britische und Ihre Schweizer Situation nebeneinander, helfen Ihnen bei der Wahl des Kantons, bereiten den Vorschlag zur Pauschalbesteuerung und das Bewilligungsdossier vor und begleiten Sie bis zur Ankunft. Auf der steuerlichen Seite arbeiten wir mit unseren Steuerpartnern zusammen. Mehr auf unserer Seite zum Vereinigten Königreich, zu unserem Service für die Pauschalbesteuerung und dazu, warum ein Steuerruling vor dem Umzug wichtig ist. Wenn Sie noch zwischen Zielen abwägen, lesen Sie Schweiz, Italien, VAE oder Monaco, oder beginnen Sie mit unserem Eignungscheck.
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen mit Stand 30. September 2026 und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre Situation braucht es ein kantonales Ruling und eine fachliche Beratung in beiden Ländern.
Offizielle Quellen
- HMRC — Technical note: Besteuerung von Personen ohne britisches Domizil
- HMRC — HS266 Foreign income and gains (FIG) regime (2026)
- HMRC — RDRM73400 Temporary Repatriation Facility
- gov.uk — Erbschaftssteuer für langfristig im Vereinigten Königreich Ansässige
- SEM — Weisungen AIG (Stand 15. Juni 2026)
- Fedlex — Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV — Rundschreiben 2-215-D-2025 (Indexierung 2026)
- EFD — Pauschalbesteuerung
- Kanton Genf — Calcul des impôts pour les ressortissants de pays tiers
- Kanton Waadt — Séjour en raison d'intérêts publics majeurs
- ESTV — Geltende Steuern (Rechtsstand 1. Januar 2026)
- AHV/IV — Merkblatt 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen (2026)
Häufige Fragen
Können britische Staatsangehörige nach dem Brexit in die Schweiz ziehen, ohne zu arbeiten?
Ja, aber seit dem 1. Januar 2021 gelten für britische Staatsangehörige, die nicht unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger fallen, die Schweizer Regeln für Drittstaaten. Die üblichen Wege ohne Erwerbstätigkeit sind die Rentnerbewilligung (ab 55 Jahren, mit besonderen Beziehungen zur Schweiz) und eine Bewilligung aufgrund wichtiger kantonaler fiskalischer Interessen. Der Kanton entscheidet, und das SEM muss zustimmen.
Endet die britische Erbschaftssteuer, wenn ich in die Schweiz ziehe?
Nicht sofort. Seit dem 6. April 2025 knüpft die britische Erbschaftssteuer an die Ansässigkeit an. Wer in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war, bleibt nach dem Wegzug je nach Dauer der Ansässigkeit noch 3 bis 10 Jahre erfasst.
Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage der Schweizer Pauschalbesteuerung 2026?
Für die direkte Bundessteuer beträgt die Mindestbemessungsgrundlage im Steuerjahr 2026 CHF 435'000. Die Kantone legen für die Kantons- und Gemeindesteuern eigene Minima fest, und die Bemessungsgrundlage beträgt immer mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder Mietwerts Ihrer Wohnung.
Steht das Vereinigte Königreich auf der Liste der Abkommen mit modifizierter Pauschalbesteuerung?
Nein. Die Liste der ESTV umfasst Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich und die USA. Andere Abkommensfragen zu britischen Einkünften sollten geprüft werden, wenn Sie die Pauschale mit dem Kanton vereinbaren.
Kann ich die Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich nutzen?
Nein. Zürich hat die Pauschalbesteuerung per 1. Januar 2010 abgeschafft. Auch Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben sie abgeschafft, und Basel-Landschaft lässt sie nur noch für das Zuzugsjahr zu.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar Fragen und sehen Sie in rund zwei Minuten einen möglichen Weg. Es wird nichts gesendet, ausser Sie schreiben uns.


