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Auswandern in die Schweiz aus Grossbritannien (2026)

Briten gelten in der Schweiz seit 2021 als Drittstaatsangehörige. Bewilligungswege, Pauschalbesteuerung und UK-Regeln nach der Non-Dom-Reform, mit Quellen.

Lausanne zur goldenen Stunde
Lausanne, Waadt

Britische Familien können weiterhin in die Schweiz ziehen, ohne hier zu arbeiten. Seit 2021 tun sie das aber als Drittstaatsangehörige, also mit einer Ermessensbewilligung, der sowohl der Kanton als auch das Staatssekretariat für Migration zustimmen müssen. Für viele frühere Non-Doms hat erst das Ende der Remittance Basis am 6. April 2025 aus einer lange gehegten Idee einen konkreten Plan gemacht.

Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)

  • Britische Staatsangehörige gelten seit dem 1. Januar 2021 als Nicht-EU/EFTA-Angehörige, sofern sie nicht unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger fallen.
  • Wege ohne Erwerbstätigkeit: Rentnerbewilligung (Art. 28 AIG, ab 55 Jahren) oder wichtige fiskalische Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE). Für beide ist die Zustimmung des SEM zwingend.
  • Schweizer Pauschalbesteuerung: bundesrechtliche Mindestbemessungsgrundlage CHF 435'000 für 2026; keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz.
  • Grossbritannien steht nicht auf der Liste der Abkommen, die die modifizierte Pauschalbesteuerung verlangen.
  • Britische Seite: Remittance Basis seit dem 6. April 2025 abgeschafft; neue wohnsitzbasierte Erbschaftssteuer mit einer Nachwirkung von 3 bis 10 Jahren nach dem Wegzug.

Warum Menschen aus Grossbritannien jetzt die Schweiz prüfen

Die britische Reform vom 6. April 2025 hat die Rechnung für international mobile Familien verändert. HMRC bestätigt, dass die Remittance Basis letztmals für das Steuerjahr 2024-25 beansprucht werden konnte. An ihre Stelle tritt für neu Zuziehende, die zuvor 10 aufeinanderfolgende Steuerjahre nicht in Grossbritannien ansässig waren, ein wählbares vierjähriges Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne (FIG). Das hilft Menschen, die nach Grossbritannien kommen, nicht aber jenen, die schon lange dort leben.

Auch die Erbschaftssteuer knüpft nicht mehr am Domizil, sondern am Wohnsitz an. Als «long-term UK resident» gilt, wer in mindestens 10 der vorangegangenen 20 Steuerjahre in Grossbritannien ansässig war. Dieser Status begleitet Sie nach dem Wegzug noch 3 bis 10 Jahre.

Die Schweiz hingegen kennt in den meisten Kantonen eine stabile, gesetzlich verankerte Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung). Die Bundesregeln gelten in ihrer heutigen Form seit dem 1. Januar 2016. Genau diese Berechenbarkeit schätzen britische Kundinnen und Kunden oft am meisten.

Der Bewilligungsweg für britische Staatsangehörige

Seit dem 1. Januar 2021 unterstehen britische Staatsangehörige, die nicht bereits gestützt auf das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz lebten, den ordentlichen Regeln für Drittstaatsangehörige. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) behandelt sie im Zustimmungsverfahren als Nicht-EU/EFTA-Angehörige, sofern keine Sonderregel gilt. Wer vor 2021 zugelassen wurde, behält seine erworbenen Rechte.

Für Personen, die hier nicht arbeiten wollen, gibt es in der Praxis zwei Wege:

RentnerwegWeg über fiskalische Interessen
RechtsgrundlageArt. 28 AIG, Art. 25 VZAEArt. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE
AlterAb 55 JahrenKeine Altersvoraussetzung
Beziehungen zur SchweizBesondere persönliche Beziehungen nötig (Wohneigentum allein genügt nicht)Lebensmittelpunkt muss in die Schweiz verlegt werden
ErwerbstätigkeitKeine, weder in der Schweiz noch im Ausland (Verwaltung des eigenen Vermögens erlaubt)Nur im Ausland, dazu Verwaltung des eigenen Vermögens
ZustimmungKanton, danach SEMKanton, danach SEM

Beide sind Kann-Bestimmungen: Der Kanton hat ein weites Ermessen, und das SEM kann die Zustimmung verweigern, befristen oder mit Bedingungen verknüpfen. Einige Kantone veröffentlichen Richtwerte für den Weg über fiskalische Interessen. Genf etwa nennt für Drittstaatsangehörige eine Schwelle von CHF 750'000 als Aufwandbemessungsgrundlage. Die meisten Kantone nennen keine Zahl, die Praxis muss deshalb Kanton für Kanton geklärt werden. Unser Ratgeber zum Aufenthalt für finanziell unabhängige Nicht-EU-Angehörige erklärt beide Wege ausführlich.

Steuerliches Zusammenspiel: Wegzug aus Grossbritannien, Zuzug in die Schweiz

Auf britischer Seite

  • Remittance Basis: am 6. April 2025 abgeschafft. Berechtigte frühere Nutzer können ausländische Vermögenswerte auf den Stand vom 5. April 2019 neu bewerten (Rebasing).
  • Temporary Repatriation Facility (TRF): Bezeichnete ausländische Einkünfte und Gewinne aus der Zeit vor April 2025 können 2025-26 und 2026-27 zu 12 % und 2027-28 zu 15 % besteuert werden. Wenn Sie einen Wegzug erwägen, kommt es auf den Zeitpunkt an.
  • Nachwirkung der Erbschaftssteuer: Nach 10 bis 13 Jahren britischer Ansässigkeit beträgt sie 3 Jahre; für jedes weitere Jahr der Ansässigkeit verlängert sie sich um ein Jahr, bis höchstens 10 Jahre.

Diese Regeln greifen mit dem Statutory Residence Test und Ihrem Wegzugsdatum ineinander. Wir empfehlen deshalb immer, den Wegzug von einer britischen Beratung prüfen zu lassen, bevor die Schweizer Seite abgeschlossen wird. Unser Ratgeber zum Wegzug aus Grossbritannien nach der Non-Dom-Reform zeigt die Reihenfolge Schritt für Schritt.

Auf Schweizer Seite

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung, französisch «forfait fiscal») werden Sie auf Ihre weltweiten Lebenshaltungskosten besteuert statt auf Einkommen und Vermögen. Die bundesrechtliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt CHF 435'000 für 2026, und jeder Kanton legt sein eigenes kantonales Minimum fest. Massgebend ist der höchste der folgenden Werte: dieses Minimum, das Siebenfache Ihres jährlichen Mietzinses oder Mietwerts und eine Kontrollrechnung auf bestimmten Einkünften und Vermögenswerten aus schweizerischen Quellen.

Voraussetzungen, auf die es für britische Familien ankommt:

  • Sie dürfen nicht Schweizer Bürger sein. Schweizerisch-britische Doppelbürger sind ausgeschlossen.
  • Beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen erfüllen. Arbeitet einer von beiden in der Schweiz, verlieren beide die Pauschalbesteuerung.
  • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz, auch keine hier ausgeübten Verwaltungsratsmandate.
  • Grossbritannien gehört nicht zu den Abkommensstaaten, die die modifizierte Pauschalbesteuerung verlangen. Abkommensfragen im Einzelfall sollten dennoch geklärt werden.

Der Betrag wird vor oder bei der Ankunft mit dem Kanton vereinbart, meist über ein Steuerruling. In Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt gibt es keine Pauschalbesteuerung, in Basel-Landschaft nur für das Zuzugsjahr.

Die Schweiz im Vergleich für frühere Non-Doms

Viele britische Kundinnen und Kunden wägen die Schweiz gegen Italien, die VAE und Monaco ab. Italien hat seine Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 zuziehen, auf € 300'000 pro Jahr erhöht. Jede Option verbindet Steuern, Lebensstil und Aufenthaltsvoraussetzungen anders. Wir vergleichen sie direkt in Frühere UK-Non-Doms: Schweiz, Italien, VAE oder Monaco.

Praktisches zum Ankommen

  • Anmeldung: Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei Ihrer Gemeinde an.
  • Krankenversicherung: Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) muss innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung abgeschlossen werden.
  • Führerausweis: Ein britischer Führerausweis muss umgetauscht werden, sobald Sie 12 Monate in der Schweiz gelebt haben, ohne mehr als drei Monate am Stück im Ausland gewesen zu sein.
  • Auto und Hausrat: Diese können als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden, wenn Sie sie mindestens 6 Monate benutzt haben und weiter benutzen.
  • Immobilien: Als Nicht-EU-Angehörige mit Ausweis B dürfen Sie Ihren Hauptwohnsitz am tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz ohne Bewilligung nach Lex Koller kaufen. Andere Erwerbe, auch Ferienwohnungen und Renditeliegenschaften, bleiben bewilligungs- und kontingentspflichtig nach Lex Koller. Ein Reformvorschlag von 2026 würde selbst für den Hauptwohnsitz eine Bewilligung verlangen. Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht.

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass die EU-Regeln weiter gelten. Das tun sie nicht, ausser Sie fallen unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
  • Zuerst eine Immobilie kaufen. Ein Eigenheim in der Schweiz gibt keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung und zählt beim Rentnerweg nicht als besondere Beziehung.
  • Ein britisches Verwaltungsratsmandat behalten, das in der Schweiz ausgeübt wird. Jede Erwerbstätigkeit hier schliesst die Pauschalbesteuerung aus.
  • Den Wegzug aus Grossbritannien ans Ende schieben. Das TRF-Zeitfenster, die Nachwirkung der Erbschaftssteuer und Ihr Wegzugsdatum sollten vor dem Schweizer Gesuch geplant sein.

So unterstützen wir Sie

Wir klären Ihren Weg und die für Sie passenden Kantone, bereiten das Gesuch um ein Pauschalbesteuerungs-Ruling und das Bewilligungsdossier gemeinsam vor und stimmen uns beim Wegzug mit Ihren britischen Beratern ab. Beginnen Sie am besten mit unserem kurzen Eignungscheck.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen mit Stand 30. September 2026. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre konkrete Situation braucht es ein Ruling und eine individuelle Beratung.

Offizielle Quellen

  1. SEM — Weisungen zum Ausländerbereich (AIG), Stand 15. Juni 2026
  2. Fedlex — ZV-EJPD (Zustimmungsverfahren des SEM)
  3. Fedlex — Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
  4. ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 (Besteuerung nach dem Aufwand)
  5. ESTV — Mitteilung zur Indexierung 2026 (CHF 435'000)
  6. HMRC — Technical note: Änderungen bei der Besteuerung von Personen ohne britisches Domizil
  7. HMRC — HS266 Foreign income and gains (FIG) regime (2026)
  8. HMRC — RDRM73400 Temporary Repatriation Facility
  9. GOV.UK — Erbschaftssteuer für langjährig in Grossbritannien Ansässige
  10. Fedlex — Art. 2 und Art. 5 BewG (Lex Koller)
  11. admin.ch — Vernehmlassung zur Lex Koller, 15. April 2026
  12. Agenzia delle Entrate (FiscoOggi) — Italiens Pauschalsteuer für Neuzuzüger, 6. Februar 2026
  13. Republik und Kanton Genf — Steuerberechnung für Drittstaatsangehörige (PDF)
  14. EFD — Pauschalbesteuerung (Kantone, die sie abgeschafft haben)
  15. ESTV — Merkblatt Kanton Basel-Landschaft (Februar 2026)
  16. BJ — Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
  17. Fedlex — Art. 7 KVV (Frist für die Krankenversicherung)
  18. Fedlex — Art. 42 VZV (ausländische Führerausweise)
  19. BAZG — Übersiedlungsgut

Häufige Fragen

Können britische Staatsangehörige nach dem Brexit noch ohne Erwerbstätigkeit in die Schweiz ziehen?

Ja, aber nach den Regeln für Drittstaaten. Seit dem 1. Januar 2021 fallen britische Staatsangehörige, die nicht unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger fallen, unter das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG). Die üblichen Wege ohne Erwerbstätigkeit sind die Rentnerbewilligung (ab 55 Jahren, besondere Beziehungen zur Schweiz) und die Bewilligung aus wichtigen kantonalen fiskalischen Interessen. Beide brauchen die Zustimmung des SEM.

Muss ich als Brite 55 Jahre alt sein, um meinen Ruhestand in der Schweiz zu verbringen?

Für den Rentnerweg (Art. 28 AIG) ja: Das Mindestalter beträgt 55 Jahre. Zudem brauchen Sie besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, lebenslang ausreichende Mittel und dürfen weder in der Schweiz noch im Ausland erwerbstätig sein. Jüngere Personen prüfen in der Regel stattdessen den Weg über fiskalische Interessen.

Verlangt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Grossbritannien die modifizierte Pauschalbesteuerung?

Nein. Grossbritannien steht nicht auf der Liste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich, USA) mit Abkommen, die die modifizierte Pauschalbesteuerung verlangen. Wie das Abkommen in Ihrem konkreten Fall wirkt, sollten Sie dennoch mit Beratern auf beiden Seiten klären.

Endet mit dem Wegzug aus Grossbritannien meine britische Erbschaftssteuerpflicht?

Nicht sofort. Seit dem 6. April 2025 knüpft die britische Erbschaftssteuer an den Wohnsitz an. Waren Sie in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre in Grossbritannien ansässig, gilt nach dem Wegzug je nach Dauer der Ansässigkeit eine Nachwirkung von 3 bis 10 Jahren.

Kann ich die Temporary Repatriation Facility nach dem Umzug in die Schweiz nutzen?

Die TRF gilt für bezeichnete ausländische Einkünfte und Gewinne aus der Zeit vor dem 6. April 2025 von früheren Nutzern der Remittance Basis, zu 12 % in den Jahren 2025-26 und 2026-27 und zu 15 % im Jahr 2027-28. Ob sie Ihnen nützt, hängt von Ihrer britischen Ansässigkeit in diesen Jahren ab. Holen Sie deshalb vor dem Umzug britischen Rat ein.

Möchten Sie über Ihren Umzug sprechen?

Erzählen Sie uns kurz von Ihren Plänen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.