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Aus den USA in die Schweiz: Steuern, FATCA, Bewilligung

US-Bürger in der Schweiz: Besteuerung nach Staatsbürgerschaft, FBAR, Form 8938, PFIC, modifizierte Pauschalbesteuerung und Bewilligungen für Drittstaaten.

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St. Moritz, Engadin

Amerikanerinnen und Amerikaner können in die Schweiz ziehen, ohne hier zu arbeiten, doch sie nehmen das US-Steuersystem mit: US-Bürger werden unabhängig vom Wohnort auf ihrem weltweiten Einkommen besteuert, und ausländische Konten lösen Meldepflichten für den FBAR und oft für Form 8938 aus. Auf Schweizer Seite stellen Amerikaner ihr Gesuch als Drittstaatsangehörige (Rentnerbewilligung ab 55 oder Bewilligung aufgrund eines kantonalen fiskalischen Interesses), und das DBA Schweiz–USA gehört zu den Abkommen, die eine modifizierte Pauschalbesteuerung verlangen. Nichts davon spricht gegen den Umzug, aber es bedeutet, vom ersten Tag an mit einer US-Beratung zu planen.

Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)

ThemaWas gilt
US-BesteuerungUS-Bürger werden unabhängig vom Wohnort auf dem weltweiten Einkommen besteuert
FBAR (FinCEN 114)Pflicht, wenn ausländische Konten zusammen zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr USD 10'000 übersteigen
Form 8938 (Wohnsitz im Ausland)Einzelperson: über USD 200'000 am Jahresende oder USD 300'000 zu irgendeinem Zeitpunkt; doppelt bei gemeinsamer Veranlagung
PFICAusländische Gesellschaft mit ≥ 75 % passiven Erträgen oder ≥ 50 % passiven Vermögenswerten; Meldung mit Form 8621
Schweizer BewilligungenRentner (ab 55, Art. 28 AIG) oder fiskalisches Interesse (Art. 30 AIG, Art. 32 VZAE); Zustimmung des SEM erforderlich
Schweizer PauschalbesteuerungModifizierte Pauschalbesteuerung nach dem DBA Schweiz–USA, wenn Sie Abkommensschutz beanspruchen

Was die USA anders macht

Wer ein Land verlässt, lässt in der Regel auch dessen Einkommenssteuer hinter sich. Amerikaner nicht. Der IRS besteuert US-Bürger auf ihrem weltweiten Einkommen, wo immer sie leben. Ein Umzug in die Schweiz ersetzt also die bestehenden Pflichten nicht, sondern fügt weitere hinzu.

Das prägt fast jeden Entscheid: welche Konten Sie halten, welche Anlageprodukte Sie kaufen, wie ein Schweizer Steuerregime mit Ihrer US-Steuererklärung zusammenspielt. Wir sagen es offen: Wir beraten nicht im US-Steuerrecht und schlagen US-Personen keine Strukturen vor. Wir sorgen dafür, dass die Schweizer Seite so aufgebaut ist, dass Ihre US-Beratung damit arbeiten kann, und weisen früh darauf hin, wo sich die beiden Systeme berühren.

US-Meldepflichten, die nach dem Umzug bleiben

Diese Meldepflichten sind für Amerikaner mit Schweizer Konten am häufigsten ein Thema.

  • FBAR (FinCEN Form 114). Übersteigt der Gesamtwert Ihrer ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr USD 10'000, reichen Sie einen FBAR ein. Er geht an FinCEN, nicht an den IRS, und ist von der Steuererklärung getrennt.
  • Form 8938 (FATCA). Wird mit der Steuererklärung eingereicht. Für Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland liegt die Schwelle für Einzelpersonen bei USD 200'000 am Jahresende oder USD 300'000 zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr; bei gemeinsamer Veranlagung verdoppeln sich die Schwellen.
  • PFIC-Meldung (Form 8621). Eine ausländische Gesellschaft ist eine passive foreign investment company, wenn mindestens 75 % ihrer Bruttoerträge passiv sind oder mindestens 50 % ihrer Vermögenswerte passive Erträge abwerfen. Ob ein Fonds, der Ihnen angeboten wird, unter diese Definition fällt, ist genau die Frage, die Sie Ihrer US-Beratung vor der Anlage stellen sollten, nicht danach.

Als Amerikaner ein Bankkonto in der Schweiz

Rechnen Sie damit, dass Ihre Schweizer Bank bei der Kontoeröffnung nach Ihrem US-Status fragt und ihn dokumentiert. Darüber hinaus ist sehr unterschiedlich, was eine Bank US-Kunden anbietet. Wir empfehlen, Ihren US-Status gleich im ersten Gespräch anzusprechen, nachzufragen, welche Anlageprodukte die Bank Ihnen anbieten kann, und die Antwort mit Ihrer US-Beratung zu teilen. Schweizer Kapitalerträge unterliegen einer Verrechnungssteuer von 35 %, die in der Schweiz wohnhafte Personen zurückfordern können, indem sie die Erträge deklarieren.

Bewilligungen für US-Bürger

Die USA haben kein Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz. Amerikaner nutzen daher dieselben Wege wie alle Drittstaatsangehörigen. Wer hier arbeiten will, braucht andere Bewilligungen, die nicht Gegenstand dieses Ratgebers sind. Für Personen, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sein werden:

Rentnerbewilligung (Art. 28 AIG). Sie müssen mindestens 55 Jahre alt sein, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz haben, lebenslang über verlässlich verfügbare ausreichende Mittel verfügen und jede Erwerbstätigkeit in der Schweiz und im Ausland aufgeben (die Verwaltung des eigenen Vermögens ist erlaubt). Als Beziehungen gelten lange oder wiederholte frühere Aufenthalte, nahe Angehörige in der Schweiz oder Schweizer Vorfahren. Wohneigentum oder geschäftliche Verbindungen genügen nicht. Unser Ratgeber zum Ruhestand in der Schweiz beschreibt diesen Weg im Detail.

Bewilligung aus fiskalischem Interesse (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE). Ein Kanton kann Sie zulassen, wenn er ein wichtiges fiskalisches Interesse sieht. Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen und den grössten Teil Ihrer Zeit hier verbringen. Arbeiten dürfen Sie nur im Ausland, abgesehen von der Verwaltung Ihres eigenen Vermögens. Genf veröffentlicht einen Richtwert (eine Aufwandbemessungsgrundlage von CHF 750'000 für Drittstaatsangehörige), die meisten Kantone tun das nicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Aufenthalt für finanziell unabhängige Drittstaatsangehörige.

Bei beiden Wegen hat der Kanton einen grossen Ermessensspielraum, und die Zustimmung des SEM ist zwingend. Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren können nachgezogen werden.

US-Staatsangehörige können den Ausweis C nach fünf Jahren erhalten, nach Ermessen des Kantons (ohne Rechtsanspruch) und wenn die Integrationskriterien, einschliesslich Sprache, erfüllt sind. Sonst gilt die allgemeine Regel von zehn Jahren, davon die letzten fünf ununterbrochen mit Ausweis B.

Die modifizierte Pauschalbesteuerung für Amerikaner

Die Schweizer Pauschalbesteuerung besteuert Sie nach Ihrem weltweiten Lebensaufwand statt nach Einkommen und Vermögen, mit einer bundesrechtlichen Mindestbemessungsgrundlage von CHF 435'000 im Jahr 2026, höheren oder tieferen kantonalen Minima und einer Untergrenze von sieben Mal dem Mietzins oder Mietwert. Sie steht Personen ohne Schweizer Bürgerrecht offen, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind.

Das DBA Schweiz–USA ist eines von sieben Abkommen (neben Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada und Österreich), bei denen pauschal besteuerte Personen Abkommensschutz nur erhalten, wenn alle Einkünfte aus US-Quellen in der Schweiz wie bei der ordentlichen Besteuerung erfasst werden. Diese Einkünfte werden zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet und zum Satz des Gesamteinkommens besteuert; fehlen vollständige Angaben, gilt der Höchstsatz.

Bei vielen Amerikanern stammt der grösste Teil der Kapitalerträge aus US-Quellen, sodass die modifizierte Pauschalbesteuerung einen Grossteil davon in die Schweizer Berechnung einbeziehen kann. Ob sich die Pauschalbesteuerung gegenüber der ordentlichen Besteuerung dann noch lohnt, hängt von Ihren Zahlen ab und davon, wie Ihre US-Steuererklärung die in der Schweiz bezahlten Steuern behandelt. Das ist eine gemeinsame Rechnung für Ihre Schweizer und Ihre US-Beratung. Unser Ratgeber zur modifizierten Pauschalbesteuerung und den DBA erklärt die Schweizer Mechanik.

Weitere Schweizer Steuern

  • Die Vermögenssteuer ist rein kantonal; eine Vermögenssteuer des Bundes gibt es nicht.
  • Kapitalgewinne auf privatem beweglichem Vermögen sind in der Schweiz steuerfrei. Wie die USA dieselben Gewinne behandeln, ist eine andere Frage.
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonal. Ehegatten sind überall befreit, Kinder in den meisten Kantonen; Schwyz und Obwalden erheben keine der beiden Steuern. In Genf gelten diese Befreiungen nicht, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen nach dem Aufwand besteuert wurde.

Häufige Fehler

  • Glauben, der Schweizer Wohnsitz beende die US-Steuererklärung. Das tut er nicht.
  • Lokale Fonds ohne US-Beratung kaufen. Die PFIC-Regeln können greifen.
  • Die Pauschalbesteuerung wählen, ohne die US-Einkünfte durchzurechnen. Die modifizierten Regeln können das Bild verändern.
  • Wohneigentum als Weg zur Bewilligung betrachten. Der Kauf eines Hauses in der Schweiz gibt keinen Anspruch auf eine Bewilligung.

So unterstützen wir Sie

Wir übernehmen die Schweizer Seite (Wahl des Kantons, Pauschal- oder ordentliche Besteuerung, Bewilligungsdossier und laufende Schweizer Pflichten) und arbeiten mit Ihrer US-Beratung zusammen, damit beide Steuererklärungen zueinander passen. Mehr auf unserer Seite zu Nord- und Südamerika oder direkt im Eignungscheck.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen mit Stand 30. September 2026 und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre Situation braucht es ein kantonales Ruling und die Beratung durch eine qualifizierte US-Steuerfachperson.

Offizielle Quellen

  1. IRS — FATCA-Informationen für Privatpersonen
  2. IRS — Vergleich der Pflichten zu Form 8938 und FBAR
  3. IRS — Muss ich Form 8938 einreichen?
  4. IRS — Anleitung zu Form 8621 (PFIC)
  5. ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 (Besteuerung nach dem Aufwand)
  6. Fedlex — Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
  7. SEM — Weisungen AIG (Stand 15. Juni 2026)
  8. Fedlex — ZV-EJPD (Zustimmung des SEM)
  9. ESTV — Geltende Steuern (Rechtsstand 1. Januar 2026)
  10. Fedlex — Art. 34 AIG (Niederlassungsbewilligung)

Häufige Fragen

Zahle ich weiterhin US-Steuern, wenn ich in der Schweiz lebe?

US-Bürger werden auf ihrem weltweiten Einkommen besteuert, unabhängig vom Wohnort. Der Umzug in die Schweiz bringt Schweizer Steuerpflichten hinzu, beendet aber die US-Steuererklärung nicht. Stimmen Sie beides mit einer US-Beratung ab.

Wann muss ich einen FBAR einreichen?

Ein FBAR (FinCEN 114) ist erforderlich, wenn der Gesamtwert Ihrer ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr USD 10'000 übersteigt. Er wird bei FinCEN eingereicht, nicht beim IRS.

Welche Schwellen gelten für Form 8938 bei Amerikanern im Ausland?

Für Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland muss eine Einzelperson Form 8938 einreichen, wenn die meldepflichtigen ausländischen Finanzwerte am Jahresende USD 200'000 oder zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr USD 300'000 übersteigen. Bei gemeinsamer Veranlagung verdoppeln sich die Schwellen.

Können Amerikaner die Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen?

Ja, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die USA gehören jedoch zu den sieben Abkommensstaaten, bei denen Abkommensschutz die modifizierte Pauschalbesteuerung voraussetzt: Alle Einkünfte aus US-Quellen werden dann in der Schweiz wie bei der ordentlichen Besteuerung erfasst.

Wie können Amerikaner ihren Ruhestand in der Schweiz verbringen?

Als Drittstaatsangehörige können Amerikaner ab 55 Jahren eine Rentnerbewilligung beantragen, wenn sie besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz haben, lebenslang über ausreichende Mittel verfügen und jede Erwerbstätigkeit aufgeben. Der Kanton entscheidet, und das SEM muss zustimmen.

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