Pauschalbesteuerung Schweiz: Begleitung beim Antrag
Wir prüfen, ob die Pauschalbesteuerung in der Schweiz zu Ihnen passt, vergleichen Kantone und bereiten den Antrag an die kantonale Steuerverwaltung vor.

Mit der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung, forfait fiscal) werden berechtigte ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, auf Grundlage ihrer Lebenshaltungskosten besteuert statt auf ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen. Das System ist seit Langem etabliert und rechtlich klar geregelt, aber es ist eng gefasst, wird in jedem Kanton anders angewendet und muss vor dem Zuzug sorgfältig vorbereitet werden. Mit dieser Dienstleistung klären wir, ob es zu Ihnen passt, und bereiten anschliessend den Antrag vor.
Was diese Dienstleistung umfasst
- eine Prüfung Ihrer Berechtigung nach den Bundesregeln (Art. 14 DBG) und dem kantonalen Rahmen (Art. 6 StHG)
- einen Vergleich der Kantone, die das System noch anbieten, mit ihren veröffentlichten Mindestbemessungsgrundlagen
- ein unverbindliches Bild davon, wie sich Ihre Bemessungsgrundlage zusammensetzen würde: Lebenshaltungskosten, Mietzins-Test und Kontrollrechnung
- eine Prüfung, wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Herkunftsland mit der Pauschalbesteuerung zusammenspielt
- die Vorbereitung des Antragsdossiers und, wo sinnvoll, eines Gesuchs um ein Steuerruling
- die Abstimmung mit Ihrer Aufenthaltsbewilligung, da beide oft Hand in Hand gehen
Für wen sie gedacht ist
Das System richtet sich an Personen, die:
- nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit haben (auch Doppelbürger mit Schweizer Pass sind ausgeschlossen)
- erstmals oder nach mindestens zehn Jahren im Ausland in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig werden
- in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben, auch keine Haupt- oder Nebentätigkeit, die aus dem Ausland bezahlt wird; eine unbezahlte oder ehrenamtliche Funktion, die sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens beschränkt, lassen einige Kantone zu – das prüfen wir im Einzelfall
Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten jede Voraussetzung erfüllen. Nimmt einer von Ihnen hier eine Arbeit auf oder wird Schweizer, verlieren beide die Pauschalbesteuerung für die ganze Steuerperiode.
Am besten passt sie zu Familien, deren weltweites Einkommen deutlich über dem liegt, was ihre Lebenshaltungskosten in der Schweiz vermuten lassen, und denen eine planbare, vereinbarte Steuersituation wichtig ist. Sie passt nicht für alle. Für manche fährt man mit der ordentlichen Besteuerung besser, und wenn wir das bei Ihnen so sehen, sagen wir es Ihnen.
Wie die Bemessungsgrundlage festgelegt wird, kurz erklärt
Grundlage sind Ihre weltweiten jährlichen Lebenshaltungskosten und die Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen, mindestens aber der höchste der folgenden Werte:
| Test | Regel (direkte Bundessteuer, 2026) |
|---|---|
| Mindestbetrag | CHF 435'000 für das Steuerjahr 2026 |
| Mietzins-Test | 7× jährlicher Mietzins oder Mietwert Ihres Wohnsitzes |
| Pensionspreis-Test | 3× jährlicher Pensionspreis für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie im Hotel oder in einer Pension wohnen |
| Kontrollrechnung | Ordentliche Steuer auf Einkünften und Vermögen aus Schweizer Quellen, Schweizer Renten und ausländischen Einkünften, für die Abkommensentlastung beansprucht wird |
Jeder Kanton legt sein eigenes Minimum für die Kantons- und Gemeindesteuern fest und regelt die Vermögenssteuer auf seine Weise. Stand Februar 2026 liegt das veröffentlichte kantonale Minimum für 2026 zum Beispiel bei CHF 250'000 im Wallis und in Freiburg, bei CHF 415'000 in der Waadt (inklusive Zuschlag für die Vermögenssteuer), bei CHF 500'000 in Zug, bei CHF 600'000 in Schwyz und bei CHF 647'100 in Luzern. Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben das System abgeschafft.
So arbeiten wir
- Bestandesaufnahme. Staatsangehörigkeit jedes Familienmitglieds, wo Ihre Einkünfte und Vermögenswerte liegen, Ihr geplanter Wohnsitz in der Schweiz und allfällige Tätigkeiten, die Sie im Ausland beibehalten möchten.
- Prüfung von Berechtigung und Abkommen. Wir bestätigen, dass beide Ehegatten die Voraussetzungen erfüllen, und weisen auf Fragen aus Doppelbesteuerungsabkommen hin. Nach den Abkommen mit Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich und den USA setzt die Abkommensentlastung die modifizierte Pauschalbesteuerung voraus, bei der sämtliche Einkünfte aus dem betreffenden Staat in der Schweiz besteuert werden.
- Kantonsvergleich. Mindestbemessungsgrundlagen, Behandlung der Vermögenssteuer, Lebensstil und Schulen – übersichtlich nebeneinander.
- Unverbindliche Bemessungsgrundlage. Wir rechnen die obigen Tests mit Ihrem voraussichtlichen Mietzins oder Ihrer Liegenschaft und Ihrem Lebenshaltungsbudget durch. Das ist eine Schätzung, keine Steuerrechnung.
- Antrag. Jeder Kanton hat sein eigenes Verfahren. In Genf zum Beispiel schreiben Sie bei der Ankunft an die Steuerverwaltung, mit einem Schreiben, in dem Sie bestätigen, dass Sie in der Schweiz nicht arbeiten werden, einem vorgeschlagenen Betrag, Ihrem Mietvertrag oder der Schätzung Ihrer Liegenschaft und einem Formular zu Ihrem Lebensstil. Über den Betrag entscheidet die kantonale Steuerverwaltung. Deshalb empfehlen wir, vor dem definitiven Umzugsentscheid ein Steuerruling einzuholen.
- Erstes Jahr und danach. Jedes Jahr reichen Sie eine besondere Steuererklärung für Pauschalbesteuerte ein und melden jede Änderung Ihrer Situation unaufgefordert.
Wir arbeiten mit der Ark Fiduciaire SA in Genf zusammen, die die Steuererklärungen und die laufende Compliance übernimmt.
Was Sie erhalten
- eine schriftliche Einschätzung Ihrer Berechtigung, die beide Ehegatten umfasst
- einen Kantonsvergleich auf Basis veröffentlichter, belegter Zahlen
- eine unverbindliche Bemessungsgrundlage mit offengelegten Annahmen
- ein vollständiges Antragsdossier in der Amtssprache des Kantons
- eine klare Übersicht der Punkte, auf die Sie jedes Jahr achten müssen, um die Pauschalbesteuerung zu behalten
Fragen, die wir typischerweise klären
- «Kann ich im Verwaltungsrat unseres Familienunternehmens im Ausland bleiben?»
- «Wir möchten kaufen statt mieten. Wie gilt der Mietzins-Test bei einer eigenen Liegenschaft?»
- «Ein Teil unserer Einkünfte stammt aus Deutschland. Gilt für uns die modifizierte Pauschalbesteuerung?»
- «Lohnt sich die Pauschalbesteuerung noch, wenn der Grossteil unseres Einkommens aus Schweizer Anlagen stammt?» Dann kann die Kontrollrechnung die Untergrenze bestimmen.
- «Was passiert, wenn eines unserer Kinder Schweizer wird?»
Weiterlesen
- Pauschalbesteuerung in der Schweiz einfach erklärt
- Pauschalbesteuerung nach Kanton
- Wie die Pauschalsteuer berechnet wird
- Modifizierte Pauschalbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen
- Pauschalbesteuerung oder ordentliche Besteuerung?
- Unsere Begleitung beim Steuerruling
Prüfen Sie, ob die Pauschalbesteuerung zu Ihnen passt
Unser Eignungscheck fragt nach Staatsangehörigkeit, Familie, Tätigkeit und bevorzugter Region und zeigt Ihnen, ob sich ein genauerer Blick auf die Pauschalbesteuerung lohnt. Sie erhalten einen unverbindlichen möglichen Weg, keinen Betrag. Zum Eignungscheck.
Offizielle Quellen
- Fedlex — Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 14
- Fedlex — Steuerharmonisierungsgesetz (StHG), Art. 6
- ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 zur Besteuerung nach dem Aufwand (24. Juli 2018)
- ESTV — Rundschreiben 2-215-D-2025 zum Ausgleich der kalten Progression 2026
- ESTV — Steuerinformationen der Kantone (Stand Februar 2026)
- Eidgenössisches Finanzdepartement — Pauschalbesteuerung
- Kanton Genf — So beantragen Sie die Besteuerung nach dem Aufwand
Häufige Fragen
Wer kann in der Schweiz nach dem Aufwand besteuert werden?
Personen, die nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit haben, erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Auslandaufenthalt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig werden und in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten alle Voraussetzungen erfüllen.
Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage beim Bund für 2026?
CHF 435'000 für das Steuerjahr 2026 (2025: CHF 434'700). Grundlage sind Ihre weltweiten Lebenshaltungskosten, mindestens aber der höchste Wert aus diesem Minimum, dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder Mietwerts und der Kontrollrechnung.
Welche Kantone bieten keine Pauschalbesteuerung an?
Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben sie abgeschafft. Basel-Landschaft gewährt sie nur bis zum Ende der Steuerperiode, in der Sie zuziehen.
Kann ich nach einem Wechsel zur ordentlichen Besteuerung wieder zur Pauschalbesteuerung zurück?
In der Regel nicht. Gemäss Kreisschreiben Nr. 44 der ESTV ist eine Rückkehr zur Besteuerung nach dem Aufwand grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn Sie einmal zur ordentlichen Besteuerung gewechselt haben.
Spielt die Herkunft meiner Einkünfte bei der Pauschalbesteuerung eine Rolle?
Das kann sie. Beanspruchen Sie Entlastungen nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich oder den USA, gilt die modifizierte Pauschalbesteuerung, bei der sämtliche Einkünfte aus dem betreffenden Staat in der Schweiz besteuert werden. Massgebend ist die Quelle der Einkünfte, nicht Ihre Staatsangehörigkeit.
Möchten Sie über Ihren Umzug sprechen?
Erzählen Sie uns kurz von Ihren Plänen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.