Pauschalbesteuerung: welche Kantone? Übersicht 2026
Welche Kantone 2026 die Pauschalbesteuerung anbieten, ihre Mindestbemessung, die Regeln zur Vermögenssteuer und wo sie abgeschafft wurde. Mit Quellen.
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2026 bieten 21 der 26 Schweizer Kantone die Pauschalbesteuerung an. Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben sie abgeschafft, und Basel-Landschaft lässt sie nur für das Zuzugsjahr zu. Die veröffentlichten kantonalen Mindestbemessungen reichen von CHF 200'000 im Jura bis CHF 647'100 in Luzern, während die Bundesbemessung überall CHF 435'000 beträgt.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
- 21 Kantone bieten die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand, forfait fiscal) für die Kantons- und Gemeindesteuern an.
- Abgeschafft: Zürich (wirksam ab 2010), Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt; Basel-Landschaft nur für das Zuzugsjahr.
- Bundesminimum 2026: CHF 435'000, in allen Kantonen gleich.
- Tiefstes veröffentlichtes kantonales Minimum: CHF 200'000 (Jura). Höchstes: CHF 647'100 (Luzern, 2026).
- Die Vermögenssteuer wird in jedem Kanton anders behandelt: als Zuschlag, als fiktives Vielfaches der Bemessungsgrundlage oder nur auf Grundstücken.
- Die Zahlen stammen, wo nicht anders vermerkt, aus den Kantonsblättern der ESTV, Stand Februar 2026.
Welche Kantone bieten 2026 die Pauschalbesteuerung an?
Die Tabelle führt alle 26 Kantone auf. «Mindestbemessung» bedeutet die tiefste Bemessungsgrundlage für die Kantons- und Gemeindesteuern, die der Kanton veröffentlicht. In jedem Kanton muss die Bemessungsgrundlage zudem mindestens das 7-Fache Ihres jährlichen Mietzinses oder Mietwerts (bzw. das 3-Fache des Pensionspreises) betragen, und sie wird mit einer Kontrollrechnung überprüft. Die Bundessteuer wird immer separat auf einer Bemessungsgrundlage von mindestens CHF 435'000 berechnet.
| Kanton | Pauschalbesteuerung? | Veröffentlichte kantonale Mindestbemessung | Vermögenssteuer bei Pauschalbesteuerung | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Aargau (AG) | Ja | CHF 400'000 | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-AG |
| Appenzell Ausserrhoden (AR) | Nein, abgeschafft | — | — | EFD |
| Appenzell Innerrhoden (AI) | Ja | CHF 400'000 | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-AI |
| Basel-Landschaft (BL) | Nur im Zuzugsjahr | Nicht veröffentlicht | — | ESTV KB-BL |
| Basel-Stadt (BS) | Nein, abgeschafft | — | — | EFD |
| Bern (BE) | Ja | CHF 400'000 (ist der Bundeswert tiefer, gilt dieser) | Nur Grundstücke im Kanton Bern | ESTV KB-BE |
| Freiburg (FR) | Ja | CHF 250'000 | Fiktives Vermögen mindestens 4-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-FR |
| Genf (GE) | Ja | CHF 400'000 im Gesetz; CHF 426'357 für 2026 | Zuschlag von 10 % auf die Bemessungsgrundlage anstelle der Vermögenssteuer | ESTV KB-GE |
| Glarus (GL) | Ja | CHF 435'000 für 2026 (2025: CHF 434'700) | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-GL |
| Graubünden (GR) | Ja | CHF 435'000 für 2026 (wie beim Bund) | Vermögen entsprechend den kapitalisierten Lebenshaltungskosten, gemäss kantonaler Praxis | ESTV KB-GR |
| Jura (JU) | Ja | CHF 200'000 | Fiktives Vermögen mindestens 8-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-JU |
| Luzern (LU) | Ja | CHF 647'100 für 2026 | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-LU |
| Neuenburg (NE) | Ja | CHF 400'000 | Vermögen in der Schweiz, mindestens 5-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-NE |
| Nidwalden (NW) | Ja | CHF 400'000 | Mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage und mindestens CHF 8'000'000 | ESTV KB-NW |
| Obwalden (OW) | Ja | CHF 400'000 | Fiktives Vermögen mindestens 10-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-OW |
| Schaffhausen (SH) | Nein, abgeschafft | — | — | EFD |
| Schwyz (SZ) | Ja | CHF 600'000 | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-SZ |
| Solothurn (SO) | Ja | CHF 400'000 im Gesetz; CHF 412'800 für 2026 | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-SO |
| St. Gallen (SG) | Ja | CHF 600'000 | Fiktives Vermögen 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-SG |
| Thurgau (TG) | Ja | Kein Betrag für die Bemessungsgrundlage; minimale Kantons- und Gemeindesteuer von CHF 150'000; Bemessungsgrundlage mindestens 10-facher Mietzins oder 4-facher Pensionspreis | In der Mindeststeuer von CHF 150'000 enthalten | ESTV KB-TG |
| Tessin (TI) | Ja | CHF 434'700 (ESTV-Kantonsblatt, Februar 2026; eine allfällige Indexierung für 2026 ist nicht bestätigt) | Fiktives Vermögen 5-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-TI |
| Uri (UR) | Ja | CHF 400'000 im Gesetz; CHF 435'000 für 2026 | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-UR |
| Wallis (VS) | Ja | CHF 250'000 (Gemeindesteuer nach einem Durchschnittstarif) | Fiktives Vermögen mindestens 4-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-VS |
| Waadt (VD) | Ja | CHF 415'000, einschliesslich eines Zuschlags von 15 % für die Vermögenssteuer; Mietkriterium: 7-facher Mietzins plus 10 % | In der Bemessungsgrundlage enthalten | ESTV KB-VD |
| Zug (ZG) | Ja | CHF 500'000 | Fiktives Vermögen mindestens 20-mal die Bemessungsgrundlage | ESTV KB-ZG |
| Zürich (ZH) | Nein, abgeschafft (Abstimmung vom 8. Februar 2009, wirksam ab 1. Januar 2010) | — | — | EFD |
Tabelle: Stand der Pauschalbesteuerung nach Kanton. Kantonsblätter: ESTV, Stand Februar 2026. Geprüft am 30. September 2026.
Welche Kantone haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft?
Das Eidgenössische Finanzdepartement nennt fünf Kantone, die das Modell abgeschafft haben: Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Zürich machte den Anfang, nach einer Volksabstimmung am 8. Februar 2009, mit Wirkung ab 1. Januar 2010. Die Kantonsblätter der ESTV für Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt enthalten keinen Abschnitt zur Pauschalbesteuerung mehr.
Basel-Landschaft ist ein Sonderfall. Das Steuergesetz enthält zwar noch eine Bestimmung zur Pauschalbesteuerung (§ 10bis), der Anspruch gilt aber nur bis Ende der Steuerperiode, in der Sie zuziehen. In der Praxis ist das keine langfristige Option – deshalb zählen manche Quellen vier und andere fünf Kantone, die sie abgeschafft haben.
Andere Kantone haben das Modell beibehalten, aber verschärft. Das Eidgenössische Finanzdepartement nennt Thurgau, St. Gallen, Luzern und Bern.
Zieht es Sie wegen Arbeit, Schulen oder Familie nach Zürich, können Sie dort weiterhin ordentlich besteuert wohnen. Zürich erteilt Drittstaatsangehörigen auch Aufenthaltsbewilligungen aus fiskalischen Gründen, setzt die Hürde in seiner eigenen Weisung aber bei einer jährlichen Steuer von rund CHF 1 Million an, bestätigt durch die Steuerbehörde, und verlangt zudem enge Beziehungen zum Kanton sowie den Zuzug der ganzen Familie. Das SEM muss der Bewilligung zustimmen.
So lesen Sie die Mindestbemessungen
Einige Hinweise helfen, die häufigsten Missverständnisse bei der Tabelle zu vermeiden.
Das kantonale Minimum ist eine Untergrenze, kein Preis. Ihre tatsächliche Bemessungsgrundlage ist der höchste Wert aus Ihren weltweiten Lebenshaltungskosten, dem Mietkriterium, dem Pensionskriterium und der Kontrollrechnung. Das kantonale Minimum spielt nur dann eine Rolle, wenn alles andere tiefer ausfällt. Unser Ratgeber wie die Pauschalsteuer berechnet wird erklärt diese Kriterien Schritt für Schritt.
Die Bundesebene ist überall gleich. Selbst im Jura mit seinem kantonalen Minimum von CHF 200'000 wird die direkte Bundessteuer 2026 auf mindestens CHF 435'000 berechnet.
Manche Beträge sind indexiert. Genf, Luzern, Solothurn, Uri, Glarus und Graubünden veröffentlichen aktualisierte Beträge für 2026. Wo die Tabelle einen Betrag «im Gesetz» nennt, kann der Kanton ihn im Lauf der Zeit anpassen.
Das Mietkriterium kann abweichen. Die Waadt rechnet mit dem Siebenfachen des Mietzinses plus 10 %. Der Thurgau verwendet das Zehnfache des Mietzinses (oder das Vierfache des Pensionspreises) und legt statt einer Mindestbemessung eine Mindeststeuer fest.
Ein tiefes Minimum bedeutet keine tiefe Steuerrechnung. Kantonale Steuertarife, Gemeindesteuerfüsse und Regeln zur Vermögenssteuer unterscheiden sich, sodass zwei Kantone mit derselben Mindestbemessung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Zudem ist das veröffentlichte Minimum nur das, was der Kanton schriftlich festhält; wie es in einem konkreten Fall angewendet wird, sollten Sie in einem Steuerruling bestätigen lassen.
Wie wird die Vermögenssteuer bei der Pauschalbesteuerung behandelt?
Ordentlich besteuerte Personen bezahlen eine kantonale Vermögenssteuer auf ihrem Reinvermögen. Bei der Pauschalbesteuerung überlässt das Steuerharmonisierungsgesetz den Kantonen, wie sie das Vermögen berücksichtigen. In den Kantonsblättern finden sich vier Ansätze.
| Ansatz | Kantone | Bedeutung |
|---|---|---|
| Zuschlag auf die Bemessungsgrundlage | Genf (+10 %), Waadt (15 % im Minimum von CHF 415'000 enthalten) | Keine separate Vermögensveranlagung; die Einkommensbemessung wird erhöht |
| Fiktives Vermögen als Vielfaches der Bemessungsgrundlage | Freiburg und Wallis (4-fach), Tessin und Neuenburg (5-fach), Jura (8-fach), Obwalden (10-fach), Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Luzern, St. Gallen, Schwyz, Solothurn, Uri, Zug (20-fach), Nidwalden (20-fach und mindestens CHF 8 Millionen) | Ein rechnerisches Vermögen wird zu den kantonalen Vermögenssteuertarifen besteuert |
| Kapitalisierte Lebenshaltungskosten | Graubünden | Vermögen, abgeleitet aus Lebenshaltungskosten oder Einkommen, gemäss kantonaler Praxis |
| Nur Grundstücke im Kanton | Bern | Vermögenssteuer nur auf Liegenschaften im Kanton Bern |
Um nur anhand der veröffentlichten Vielfachen eine Grössenordnung zu geben: In Zug ergibt eine Bemessungsgrundlage von CHF 500'000 ein fiktives Vermögen von mindestens CHF 10 Millionen; im Wallis ergibt eine Bemessungsgrundlage von CHF 250'000 mindestens CHF 1 Million. Die Steuer auf diesem rechnerischen Vermögen hängt von den Tarifen des jeweiligen Kantons ab, die diese Tabelle nicht zeigt.
Das Tessin hat sein Vorgehen 2021 geändert: Seither unterliegen pauschal besteuerte Personen dort auch der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer.
Die Kantonswahl jenseits des Minimums
Die Mindestbemessung ist nur ein Teil der Entscheidung. In der Praxis wägen Familien ab:
- den Bewilligungsweg, besonders für Drittstaatsangehörige, bei denen das kantonale Ermessen und die Zustimmung des SEM zählen (Genf nennt zum Beispiel eine Aufwandbemessung von CHF 750'000 als Schwelle für das fiskalische Interesse bei Drittstaatsangehörigen);
- die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die kantonal ist (Schwyz und Obwalden erheben keine von beiden; Genf streicht die Befreiung für Ehegatten und Nachkommen, wenn die verstorbene Person in einer der letzten drei Veranlagungen pauschal besteuert wurde);
- die Immobilienregeln, etwa Kontingente für Ferienwohnungen und Handänderungssteuern;
- Sprache, Schulen, Flughäfen und Lebensstil, die am Ende oft den Ausschlag geben.
Unser Ratgeber zu den besten Kantonen für vermögende Familien und die einzelnen Kantonsseiten behandeln diese Punkte.
Wie wir Sie unterstützen
Wir vergleichen die Kantone, die zu Ihrer Familie passen, anhand der veröffentlichten Regeln und des praktischen Alltags und bereiten anschliessend im gewählten Kanton den Antrag auf Pauschalbesteuerung und das Rulinggesuch vor. Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob die Pauschalbesteuerung das Richtige für Sie ist, beginnen Sie mit unserer Übersicht zur Pauschalbesteuerung in der Schweiz oder machen Sie den Eignungscheck.
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen, Stand 30. September 2026; für Ihre persönliche Situation brauchen Sie ein Steuerruling oder eine individuelle Beratung, bevor Sie sich darauf stützen.
Offizielle Quellen
- ESTV: Kantonsblätter (Steuerinformationen der Kantone), Stand Februar 2026
- Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD): Besteuerung nach dem Aufwand
- Fedlex: Art. 6 StHG (Steuerharmonisierungsgesetz)
- ESTV: Rundschreiben 2-215-D-2025 (Indexierung Bund für 2026)
- Kanton Genf: Berechnung der Besteuerung nach dem Aufwand
- Kanton Uri: Merkblatt Aufwandbesteuerung (1. Januar 2026)
- Kanton Tessin: Medienmitteilung vom 4. Mai 2023
- Kanton Zürich: Weisung des Migrationsamts vom 19. November 2021
- Fedlex: ZV-EJPD (Zustimmungsverordnung), Art. 5
Häufige Fragen
Wie viele Kantone bieten 2026 die Pauschalbesteuerung an?
21 der 26 Kantone. Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben sie abgeschafft, und Basel-Landschaft lässt sie nur bis Ende des Zuzugsjahres zu.
Welcher Kanton hat die tiefste veröffentlichte Mindestbemessung?
Der Jura mit einer kantonalen Mindestbemessung von CHF 200'000 (ESTV-Kantonsblatt, Februar 2026). Für die direkte Bundessteuer gilt aber auch dort die Bundesbemessung von CHF 435'000 für 2026.
Welche Kantone haben die höchste Mindestbemessung?
Gemäss den Kantonsblättern der ESTV veröffentlichen Luzern (CHF 647'100 für 2026), Schwyz und St. Gallen (je CHF 600'000) sowie Zug (CHF 500'000) die höchsten kantonalen Mindestbemessungen.
Bietet Zürich die Pauschalbesteuerung noch an?
Nein. Das Zürcher Stimmvolk hat sie gemäss dem Eidgenössischen Finanzdepartement am 8. Februar 2009 abgeschafft, mit Wirkung ab 1. Januar 2010.
Ist die Vermögenssteuer in der Pauschalbesteuerung enthalten?
Das hängt vom Kanton ab. Einige erheben einen Zuschlag auf die Bemessungsgrundlage (Genf, Waadt), die meisten besteuern ein fiktives Vermögen in Höhe eines Vielfachen der Bemessungsgrundlage (zum Beispiel das 4-Fache im Wallis, das 20-Fache in Zug), und Bern besteuert nur Grundstücke im Kanton.
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