Pauschalbesteuerung oder ordentliche Besteuerung?
Wann sich die Pauschalbesteuerung lohnt und wann die ordentliche Besteuerung günstiger ist: Arbeit, Schweizer Einkünfte, DBA, Erbschaft und kein Zurück.
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Die Pauschalbesteuerung eignet sich in der Regel für Personen mit hohen ausländischen Einkünften oder Vermögen und einem Lebensstandard, der deutlich über den Mindestbemessungsgrundlagen liegt. Die ordentliche Besteuerung ist meist vorteilhafter, wenn Ihr tatsächliches Einkommen im Vergleich zu diesen Mindestbeträgen bescheiden ist, wenn ohnehin der Grossteil Ihrer Einkünfte aus der Schweiz stammt, wenn Sie oder Ihr Ehepartner in der Schweiz arbeiten möchten oder wenn Erbschafts- und Familienpläne in diese Richtung weisen. Der Wechsel von der Pauschalbesteuerung zur ordentlichen Besteuerung ist in der Regel endgültig und will deshalb gut überlegt sein.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
| Pauschalbesteuerung | Ordentliche Besteuerung | |
|---|---|---|
| Besteuert werden | Weltweite Lebenshaltungskosten, mit Untergrenzen | Weltweites Einkommen und Reinvermögen |
| Mindestbemessungsgrundlage Bund 2026 | CHF 435'000 | Keine |
| Arbeit in der Schweiz | Nicht erlaubt, für keinen der Ehegatten | Erlaubt |
| Schweizer Staatsangehörige | Ausgeschlossen | Für alle offen |
| Pauschale Steueranrechnung | In der Regel nicht möglich (ausser bei 7 Abkommen) | Nicht durch die Regeln der Pauschalbesteuerung eingeschränkt |
| Vermögenssteuer | Eigene Methode des Kantons (Zuschlag oder fiktives Vermögen) | Kantonale Steuer auf dem weltweiten Reinvermögen |
| Wechsel des Regimes | Wechsel zur ordentlichen Besteuerung möglich | Rückkehr zur Pauschalbesteuerung in der Regel ausgeschlossen |
Wie sich die beiden Regimes unterscheiden
Die ordentliche Besteuerung gilt für die meisten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Sie deklarieren jedes Jahr Ihr weltweites Einkommen und bezahlen darauf die Einkommenssteuer von Bund, Kanton und Gemeinde, dazu eine kantonale Vermögenssteuer auf Ihrem weltweiten Reinvermögen. Eine Vermögenssteuer des Bundes gibt es nicht. Die Vermögenssteuer ist meist progressiv, doch Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau wenden proportionale Sätze an. Gewinne auf privatem beweglichem Vermögen wie Aktien und Kunst sind steuerfrei; Gewinne auf Immobilien unterliegen einer separaten kantonalen Steuer.
Die Besteuerung nach dem Aufwand ersetzt die Einkommensberechnung durch eine Bemessungsgrundlage, die sich nach Ihren weltweiten Lebenshaltungskosten richtet. Sie liegt nie unter dem höchsten der folgenden Werte: dem Mindestbetrag des Bundes (CHF 435'000 im Jahr 2026), dem kantonalen Mindestbetrag, dem Siebenfachen Ihrer Miete und einer Kontrollrechnung auf bestimmten Einkünften aus schweizerischen Quellen. Das Vermögen erfasst jeder Kanton nach seiner eigenen Methode. Unsere Übersicht zur Pauschalbesteuerung in der Schweiz erläutert die Voraussetzungen im Detail.
Wann die ordentliche Besteuerung vorteilhafter sein kann
Ihr tatsächliches Einkommen ist im Vergleich zum Mindestbetrag bescheiden
Die Pauschalbesteuerung beginnt bei einer hohen Untergrenze. Liegt Ihr tatsächliches weltweites Einkommen deutlich unter dem Betrag, auf dem Sie pauschal besteuert würden, kann die ordentliche Besteuerung schlicht zu einer tieferen Rechnung führen. Das betrifft oft Personen, die hauptsächlich von einer moderaten Rente oder vom Verzehr ihres Kapitals leben.
Der Grossteil Ihrer Einkünfte stammt ohnehin aus der Schweiz
Die Kontrollrechnung stellt sicher, dass die Pauschalsteuer mindestens der ordentlichen Steuer auf Schweizer Liegenschaften, Schweizer Fahrnis, in der Schweiz angelegtem Kapital, Renten aus schweizerischen Quellen und abkommensentlasteten ausländischen Einkünften entspricht. Machen diese Elemente den Grossteil Ihres Einkommens aus, bestimmt womöglich die Kontrollrechnung Ihre Steuer, und die Pauschalbesteuerung bringt wenig. Einzelheiten dazu finden Sie im Ratgeber zur Berechnung der Pauschalsteuer.
Sie oder Ihr Ehepartner möchten hier arbeiten
Jede Erwerbstätigkeit in der Schweiz, selbst eine Nebenbeschäftigung oder ein aus dem Ausland bezahltes Verwaltungsratsmandat, beendet die Pauschalbesteuerung. Sie endet dann auch für Ihren Ehepartner, und zwar für die ganze Steuerperiode. Wenn einer von Ihnen arbeiten, ein Verwaltungsratsmandat übernehmen oder von der Schweiz aus ein Unternehmen führen will, ist die ordentliche Besteuerung die realistische Planungsgrundlage.
Das Schweizer Bürgerrecht ist ein Thema
Schweizer Staatsangehörige können nicht nach dem Aufwand besteuert werden, und die Einbürgerung beendet die Pauschalbesteuerung für die ganze Steuerperiode, in der sie erfolgt. Familien, die eine Einbürgerung anstreben oder zu denen ein Schweizer Ehepartner gehört, sollten mit der ordentlichen Besteuerung planen.
Sie sind auf Abkommensentlastungen angewiesen
Pauschal besteuerte Personen können Abkommensentlastungen beanspruchen, doch diese Einkünfte zählen dann in der Kontrollrechnung. Nach den Abkommen mit Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich und den Vereinigten Staaten müssen zudem alle Einkünfte aus dem betreffenden Staat wie bei der ordentlichen Besteuerung erfasst werden. Die pauschale Steueranrechnung steht pauschal besteuerten Personen in der Regel ebenfalls nicht offen. Konzentrieren sich Ihre Einkünfte auf diese Staaten, kann der Vorteil schrumpfen. Mehr dazu unter modifizierte Pauschalbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen.
Nachlassplanung, besonders in Genf
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist kantonal geregelt. Ehegatten sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten. Genf hebt die Befreiung für Ehegatten und Nachkommen jedoch auf, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen vor dem Tod oder der Schenkung nach dem Aufwand besteuert wurde. Für eine Familie in Genf kann das jahrelange Einsparungen bei der Einkommenssteuer aufwiegen. Unser Ratgeber zur Erbschafts- und Schenkungssteuer zeigt die Lage in den Kantonen.
Sie möchten in Zürich oder Basel leben
Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft, und Basel-Landschaft lässt sie nur noch für das Zuzugsjahr zu. Möchte Ihre Familie in einem dieser Kantone leben, gilt die ordentliche Besteuerung. Zürich erteilt Nicht-EU-Staatsangehörigen zwar Aufenthaltsbewilligungen aus fiskalischen Gründen, doch seine Weisung setzt die Hürde bei rund CHF 1 Million Steuern pro Jahr an, bestätigt durch die Steuerbehörde, und verlangt zudem enge Beziehungen zum Kanton sowie den Zuzug der ganzen Familie. Siehe unsere Seite zum Kanton Zürich.
Wann die Pauschalbesteuerung meist passt
Die Pauschalbesteuerung eignet sich in der Regel für Familien, die:
- im Vergleich zu ihren Lebenshaltungskosten erhebliche ausländische Einkünfte oder Vermögen haben;
- den Grossteil ihres Vermögens ausserhalb der Schweiz halten und keine Abkommensentlastung aus den sieben Staaten mit modifizierter Pauschalbesteuerung benötigen;
- in der Schweiz nicht arbeiten wollen, auch nicht der Ehepartner;
- Wert auf einen im Voraus mit dem Kanton vereinbarten, planbaren Betrag legen;
- sich für einen Kanton interessieren, der sie anbietet.
Für Nicht-EU-Staatsangehörige ist die Pauschalbesteuerung zudem eng mit der Bewilligung aus fiskalischen Gründen verknüpft, die manche Kantone direkt an die Steuervereinbarung koppeln. Die Steuervereinbarung selbst ist keine Bewilligung: Der Kanton entscheidet nach Ermessen, und das SEM muss zustimmen.
Was sich mit dem Regime nicht ändert
Manche Kosten fallen in jedem Fall an. Als nichterwerbstätige Person mit Wohnsitz in der Schweiz bezahlen Sie bis zum Alter von 65 Jahren AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige, berechnet auf Ihrem Vermögen zuzüglich des 20-fachen jährlichen Renteneinkommens: 2026 von mindestens CHF 530 bis höchstens CHF 26'500 pro Jahr. Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) ist innert drei Monaten nach der Anmeldung bei Ihrer Gemeinde abzuschliessen. Und die Schweizer Verrechnungssteuer von 35 % auf Schweizer Dividenden und Zinsen können Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zurückfordern, wenn sie die Einkünfte deklarieren.
Eine Tür, die nur in eine Richtung aufgeht
Das Kreisschreiben Nr. 44 ist eindeutig: Wer die Pauschalbesteuerung zugunsten der ordentlichen Besteuerung aufgibt, kann in der Regel nicht mehr zurück. Deshalb ist die erste Wahl wichtig und der Zeitpunkt eines späteren Wechsels noch mehr. Meist erfolgt der Wechsel zur ordentlichen Besteuerung, wenn sich die Situation ändert: eine Arbeitsstelle, ein Schweizer Pass, eine grosse Investition in der Schweiz oder eine Nachlassplanung.
Sinnvoll ist es, beide Regimes vor dem Umzug mit Ihren tatsächlichen Zahlen durchzurechnen und die Frage erneut zu prüfen, wann immer sich Ihre Umstände ändern.
Fragen, die Sie vor dem Entscheid klären sollten
- Wie hoch ist mein tatsächliches weltweites Einkommen im Vergleich zur voraussichtlichen Pauschalbasis?
- Welcher Teil davon stammt aus der Schweiz oder aus einem Staat, dessen Abkommen die modifizierte Pauschalbesteuerung verlangt?
- Wird einer von uns arbeiten, einem Verwaltungsrat angehören oder das Schweizer Bürgerrecht anstreben?
- In welchem Kanton möchten wir leben, und wie behandelt er Vermögen und Erbschaften?
- Wie könnte sich unsere Situation in fünf oder zehn Jahren verändern?
Wie wir Sie unterstützen
Wir rechnen Pauschalbesteuerung und ordentliche Besteuerung mit Ihren eigenen Zahlen und in den Kantonen, die Sie in Betracht ziehen, nebeneinander durch und berücksichtigen dabei neben der jährlichen Steuer auch Erbschafts- und Familienpläne. Anschliessend helfen wir Ihnen, den gewählten Weg in einem Ruling abzusichern. Beginnen Sie mit dem Eignungscheck für eine erste, unverbindliche Einschätzung.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, Stand 30. September 2026; für Ihre eigene Situation brauchen Sie ein Ruling oder eine persönliche Beratung, bevor Sie sich darauf verlassen.
Offizielle Quellen
- Fedlex: Art. 14 DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer)
- ESTV: Kreisschreiben Nr. 44 vom 24. Juli 2018 (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV: Geltende Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (Stand 1. Januar 2026)
- ESTV: Kreisschreiben 2-215-D-2025 (Ausgleich der kalten Progression für 2026)
- Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD): Besteuerung nach dem Aufwand
- Kanton Zürich: Weisung des Migrationsamts vom 19. November 2021
- Fedlex: ZV-EJPD (Zustimmungsverordnung), Art. 5
- Fedlex: Art. 7 KVV (Verordnung über die Krankenversicherung)
- AHV/IV: Merkblatt 2.03 über die Beiträge der Nichterwerbstätigen (1. Januar 2026)
Häufige Fragen
Ist die Pauschalbesteuerung immer günstiger als die ordentliche Besteuerung?
Nein. Die Pauschalbesteuerung beruht auf den Lebenshaltungskosten mit hohen Mindestbeträgen (CHF 435'000 für die Bundessteuer 2026). Wer im Verhältnis zu seinen Ausgaben ein eher bescheidenes Einkommen hat, kann deshalb mehr bezahlen als bei der ordentlichen Besteuerung. Nur eine Berechnung mit Ihren Zahlen zeigt, was tiefer ausfällt.
Kann ich nach dem Wechsel zur ordentlichen Besteuerung zur Pauschalbesteuerung zurückkehren?
In der Regel nicht. Gemäss Kreisschreiben Nr. 44 der ESTV ist eine Rückkehr ausgeschlossen, sobald Sie die Besteuerung nach dem Aufwand zugunsten der ordentlichen Besteuerung aufgegeben haben.
Werden Kapitalgewinne bei der ordentlichen Besteuerung in der Schweiz besteuert?
Gewinne auf privatem beweglichem Vermögen wie Wertschriften und Kunst sind auf Bundes- und Kantonsebene steuerfrei. Gewinne auf Immobilien werden mit einer separaten kantonalen Steuer erfasst.
Wirkt sich die Pauschalbesteuerung auf die Erbschaftssteuer aus?
In Genf kann das der Fall sein. Die übliche Befreiung für Ehegatten und Nachkommen entfällt, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen vor dem Tod oder der Schenkung nach dem Aufwand besteuert wurde.
Darf ich bei der Pauschalbesteuerung in der Schweiz arbeiten?
Nein. Jede Erwerbstätigkeit in der Schweiz, auch Verwaltungsratsmandate in Schweizer Gesellschaften, schliesst die Pauschalbesteuerung für beide Ehegatten aus. Wenn Sie hier arbeiten möchten, kommt nur die ordentliche Besteuerung in Frage.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar Fragen und sehen Sie in rund zwei Minuten einen möglichen Weg. Es wird nichts gesendet, ausser Sie schreiben uns.


