Pauschalbesteuerung: Berechnung und Beispiele
So wird die Pauschalbesteuerung berechnet: weltweite Lebenskosten, 7-facher Mietzins, Bundesminimum CHF 435'000 und Kontrollrechnung, mit Beispielen.
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Die Pauschalsteuer in der Schweiz wird auf Ihren weltweiten jährlichen Lebenshaltungskosten berechnet, nie aber auf weniger als dem höchsten von vier Werten: CHF 435'000 für die Bundessteuer 2026, das Siebenfache Ihres jährlichen Mietzinses oder Mietwerts, das Dreifache des Pensionspreises und eine Kontrollrechnung auf bestimmten Einkünften aus schweizerischen Quellen. Auf diese Bemessungsgrundlage werden dann die ordentlichen Steuertarife angewendet.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
| Regel | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Weltweite jährliche Lebenshaltungskosten von Ihnen und den von Ihnen unterhaltenen Personen | Art. 14 Abs. 3 DBG |
| Bundesminimum 2026 | CHF 435'000 (2025: CHF 434'700) | ESTV-Rundschreiben, September 2025 |
| Mietkriterium | 7-facher jährlicher Mietzins oder Mietwert (höchster Wohnsitz in der Schweiz) | Art. 14 DBG; ESTV-Kreisschreiben Nr. 44 |
| Pensionskriterium | 3-facher jährlicher Pensionspreis, wenn Sie im Hotel oder ähnlich wohnen | Art. 14 DBG |
| Kontrollrechnung | Steuer mindestens gleich hoch wie die ordentliche Steuer auf den Bruttobeträgen aus schweizerischen Quellen und mit Abkommensentlastung | Art. 14 DBG; Art. 6 StHG |
| Abzüge | Keine von der Bemessungsgrundlage | ESTV-Kreisschreiben Nr. 44 |
| Tarife | Ordentlicher Tarif, ohne Sozialabzüge | Art. 14 Abs. 4 DBG |
Schritt 1: Ihre weltweiten Lebenshaltungskosten
Die Bemessungsgrundlage beginnt mit dem, was Sie und die von Ihnen unterhaltenen Personen in einem Jahr ausgeben, in der Schweiz und im Ausland. Das Kreisschreiben Nr. 44 der ESTV zählt vieles auf: Wohnen, Hauspersonal, Schulen (auch im Ausland), Reisen, Autos, Boote, Flugzeuge und Pferde sowie die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die Sie bezahlen. Abgezogen wird nichts.
Diese Zahl erwartet die Steuerbehörde belegt. Genf verlangt beim Antrag ein Formular zum Lebensstandard; Uri verlangt ein Budget der Lebenshaltungskosten und danach jedes Jahr in einer besonderen Steuererklärung Belege für die weltweiten Lebenshaltungskosten.
Liegen Ihre tatsächlichen Ausgaben über allen unten genannten Untergrenzen, bilden Ihre Ausgaben die Bemessungsgrundlage.
Schritt 2: die Untergrenzen
Die Bemessungsgrundlage darf nie tiefer sein als der höchste dieser Beträge.
Das Bundesminimum: CHF 435'000
Für die direkte Bundessteuer beträgt die Mindestbemessung CHF 435'000 für das Steuerjahr 2026. Sie wird an die Teuerung angepasst; 2025 waren es CHF 434'700. Für die Kantons- und Gemeindesteuern legen die Kantone ein eigenes Minimum fest, von CHF 200'000 im Jura bis CHF 647'100 in Luzern; siehe unsere Übersicht Pauschalbesteuerung nach Kanton.
Die Regel des 7-fachen Mietzinses
Führen Sie einen eigenen Haushalt, muss die Bemessungsgrundlage mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses betragen. Sind Sie Eigentümer, gilt stattdessen der Mietwert. Haben Sie mehrere Wohnsitze in der Schweiz, zählt der höchste Mietzins oder Mietwert.
Zwei Kantone passen diese Regel auf kantonaler Ebene an. Die Waadt rechnet mit dem Siebenfachen des Mietzinses plus 10 %. Der Thurgau verwendet das Zehnfache des Mietzinses.
Für Eigentümer zeichnet sich eine Änderung ab: Der Eigenmietwert auf selbst bewohntem Wohneigentum soll ab 1. Januar 2029 abgeschafft werden. Wie das Mietkriterium dann für Eigentümer funktioniert, ist noch nicht geklärt. Wenn Sie einen Kauf planen, lohnt es sich, das im Auge zu behalten.
Das Pensionskriterium
Wohnen Sie im Hotel, in einer Pension oder einer ähnlichen Unterkunft, muss die Bemessungsgrundlage mindestens das Dreifache des jährlichen Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung betragen. Der Thurgau verwendet das Vierfache.
Die Kontrollrechnung
Das ist der am wenigsten intuitive Teil. Anders als die übrigen Untergrenzen knüpft die Kontrollrechnung nicht an Ihren Lebensstandard an, sondern an bestimmte Einkünfte: Nach Art. 14 Abs. 3 Bst. d DBG muss die Bemessungsgrundlage mindestens deren Bruttosumme erreichen. Im Ergebnis ist Ihre Pauschalsteuer damit mindestens so hoch wie die ordentliche Steuer auf dem Bruttobetrag von:
- Grundstücken in der Schweiz und deren Erträgen;
- beweglichem Vermögen in der Schweiz und dessen Erträgen;
- in der Schweiz angelegtem Kapital, einschliesslich grundpfandgesicherter Forderungen, und dessen Erträgen;
- Urheberrechten, Patenten und ähnlichen Rechten, die in der Schweiz verwertet werden;
- Renten aus schweizerischen Quellen;
- ausländischen Einkünften, für die Sie Entlastung aus einem Doppelbesteuerungsabkommen beanspruchen.
Ob eine Quelle «schweizerisch» ist, bestimmt der Schuldner, nicht die Bank. Zinsen auf einer Obligation zählen, wenn der Schuldner Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz hat; eine Dividende zählt, wenn die Gesellschaft ihren Sitz in der Schweiz hat. Wo die Wertschriften verwahrt werden und in welcher Währung sie lauten, spielt keine Rolle. Abgezogen werden dürfen nur die Unterhaltskosten für Liegenschaften und die üblichen Vermögensverwaltungskosten.
Auf kantonaler Ebene umfasst die Kontrollrechnung zudem das Bruttovermögen in diesen schweizerischen Elementen: Grundstücke in der Schweiz, bewegliches Vermögen in der Schweiz und in der Schweiz angelegtes Kapital.
Die praktische Folge ist einfach: Je mehr Ihrer Einkünfte und Vermögenswerte in der Schweiz liegen oder von Abkommensentlastungen profitieren, desto eher wird die Kontrollrechnung zur massgebenden Untergrenze. Für bestimmte Länder hat die Abkommensentlastung eine eigene Besonderheit, die wir unter modifizierte Pauschalbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen erklären.
Schritt 3: Tarife anwenden und aufrechnen
Auf die Bemessungsgrundlage wird der ordentliche Tarif der Bundessteuer angewendet, ohne die Sozialabzüge, die ordentlich Besteuerte erhalten. Der Kanton geht mit seinem eigenen Tarif und dem Gemeindesteuerfuss gleich vor.
Weil Ihre Steuern selbst Teil Ihrer Lebenshaltungskosten sind, ermitteln die Kantone Bemessungsgrundlage und Steuer gemeinsam und passen sie an, bis beide übereinstimmen. Man spricht von Aufrechnung (Grossing-up) oder Iteration. Genf veröffentlicht zwei Berechnungsbeispiele seiner Methode, eines für EU/EFTA-Staatsangehörige und eines für Drittstaatsangehörige. Sie beruhen auf den Tarifen 2021; verstehen Sie die Zahlen deshalb als Veranschaulichung der Methode, nicht als aktuelle Beträge.
Das Vermögen wird anschliessend nach der Regel des Kantons erfasst: als Zuschlag auf die Bemessungsgrundlage in Genf und in der Waadt, als fiktives Vermögen in Höhe eines Vielfachen der Bemessungsgrundlage in den meisten anderen Kantonen oder nur über die Grundstücke im Kanton in Bern.
Vereinfachte Beispiele
Die folgenden Beispiele sind vereinfachte Veranschaulichungen mit runden Zahlen. Sie zeigen nur, wie die Untergrenzen im Vergleich ausfallen; eine Steuer berechnen sie nicht, denn diese hängt vom Kanton, von der Gemeinde und von Ihrem gesamten Dossier ab. Sie beruhen auf dem veröffentlichten Bundesminimum 2026 und den veröffentlichten kantonalen Regeln.
Beispiel 1: bescheidene Miete, das Minimum greift
Ein Ehepaar mietet ein Haus für CHF 50'000 im Jahr und belegt Lebenshaltungskosten von CHF 300'000.
- 7-facher Mietzins: 7 × 50'000 = CHF 350'000
- Lebenshaltungskosten: CHF 300'000
- Bundesminimum 2026: CHF 435'000
Für die Bundessteuer ist das Minimum von CHF 435'000 der höchste Wert und damit die Bemessungsgrundlage. Für die Kantonssteuer hängt das Ergebnis vom kantonalen Minimum ab.
Beispiel 2: grösseres Haus, das Mietkriterium greift
Eine Familie mietet ein Haus am See für CHF 90'000 im Jahr und belegt Lebenshaltungskosten von CHF 500'000.
- 7-facher Mietzins: 7 × 90'000 = CHF 630'000
- Lebenshaltungskosten: CHF 500'000
- Bundesminimum 2026: CHF 435'000
Das Mietkriterium ergibt den höchsten Wert, die Bemessungsgrundlage beträgt also mindestens CHF 630'000. In der Waadt läge das kantonale Mietkriterium bei 630'000 plus 10 %, also CHF 693'000.
Beispiel 3: hohe Ausgaben, die Lebenshaltungskosten greifen
Eine Familie mietet ein Haus für CHF 80'000 im Jahr, gibt weltweit aber CHF 1'000'000 pro Jahr aus, einschliesslich Personal, Schulen und Reisen.
- 7-facher Mietzins: 7 × 80'000 = CHF 560'000
- Bundesminimum 2026: CHF 435'000
- Lebenshaltungskosten: CHF 1'000'000
Die tatsächlichen Ausgaben sind der höchste Wert, die Bemessungsgrundlage beträgt also mindestens CHF 1'000'000 – vor der Aufrechnung der Steuern selbst.
Beispiel 4: Schweizer Anlagen lösen die Kontrollrechnung aus
Eine alleinstehende Person bezahlt CHF 50'000 Miete im Jahr; nach den übrigen Kriterien ist die Bemessungsgrundlage somit das Bundesminimum von CHF 435'000. Zudem hält sie ein grosses Portfolio mit Schweizer Aktien und bezieht eine Schweizer Rente.
Die Steuerbehörde vergleicht dann zwei Beträge: die Steuer auf der Pauschalbemessung und die ordentliche Steuer auf den Bruttodividenden aus der Schweiz und der Schweizer Rente. Geschuldet ist der höhere Betrag. Sind die Einkünfte aus schweizerischen Quellen hoch genug, bestimmt die Kontrollrechnung und nicht die Pauschale die Steuerrechnung. Deshalb gehört die Zusammensetzung Ihres Portfolios zu jeder Prüfung der Pauschalbesteuerung.
Beispiel 5: wie das fiktive Vermögen wächst
Nur anhand der veröffentlichten Vielfachen: In Zug ergibt eine kantonale Bemessungsgrundlage von CHF 500'000 ein fiktives Vermögen von mindestens CHF 10 Millionen (20-fach). Im Wallis ergibt eine Bemessungsgrundlage von CHF 250'000 mindestens CHF 1 Million (4-fach). In Nidwalden beträgt das fiktive Vermögen mindestens das 20-Fache der Bemessungsgrundlage und nie weniger als CHF 8 Millionen.
Warum es keinen verlässlichen Online-Rechner gibt
Die wichtigsten Eingaben sind individuell: Ihre belegten Ausgaben, Ihr Wohnsitz, die Herkunft Ihrer Einkünfte, ob Sie Abkommensentlastung beanspruchen, sowie Kanton und Gemeinde. Die kantonale Praxis ist in jedem dieser Punkte unterschiedlich, und der Kanton entscheidet. Deshalb ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kanton vor dem Umzug der verlässliche Weg, die Zahl zu kennen; mehr dazu in unserem Ratgeber zum Steuerruling vor dem Umzug.
Wie wir Sie unterstützen
Wir erstellen die Berechnung auf Basis Ihrer tatsächlichen Zahlen, prüfen sie in den Kantonen, die Sie in Betracht ziehen, gegen das Mietkriterium und die Kontrollrechnung und legen sie dem Kanton im Rahmen des Rulinggesuchs vor. Ob der Weg zu Ihnen passt, bevor es um Zahlen geht, zeigt Ihnen der Eignungscheck; Hintergründe finden Sie in unserer Übersicht zur Pauschalbesteuerung in der Schweiz.
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen, Stand 30. September 2026; für Ihre persönliche Situation brauchen Sie ein Steuerruling oder eine individuelle Beratung, bevor Sie sich darauf stützen.
Offizielle Quellen
- Fedlex: Art. 14 DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer)
- Fedlex: Art. 6 StHG (Steuerharmonisierungsgesetz)
- ESTV: Kreisschreiben Nr. 44 vom 24. Juli 2018 (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV: Rundschreiben 2-215-D-2025 (Indexierung für 2026)
- Kanton Genf: Berechnungsbeispiel für Drittstaatsangehörige (PDF)
- Kanton Genf: Berechnungsbeispiel für EU/EFTA-Staatsangehörige (PDF)
- ESTV: Kantonsblätter, Stand Februar 2026
Häufige Fragen
Was bedeutet die Regel des 7-fachen Mietzinses bei der Pauschalbesteuerung?
Führen Sie einen eigenen Haushalt, muss Ihre Bemessungsgrundlage mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses betragen, bzw. das Siebenfache des Mietwerts, wenn Sie Eigentümer sind (Art. 14 Abs. 3 DBG). Bei mehreren Wohnsitzen in der Schweiz gilt der höchste Mietzins oder Mietwert.
Was ist die Kontrollrechnung?
Eine Prüfung, ob die Pauschalsteuer mindestens so hoch ist wie die ordentliche Steuer auf dem Bruttobetrag bestimmter Elemente: Grundstücke und bewegliches Vermögen in der Schweiz samt Erträgen, in der Schweiz angelegtes Kapital, in der Schweiz verwertete Lizenzrechte, Renten aus schweizerischen Quellen und ausländische Einkünfte, für die Abkommensentlastung beansprucht wird.
Kann ich etwas von der Bemessungsgrundlage abziehen?
Von der Bemessungsgrundlage selbst sind keine Abzüge zulässig. In der Kontrollrechnung dürfen nur die Unterhaltskosten für Liegenschaften und die üblichen Vermögensverwaltungskosten abgezogen werden (ESTV-Kreisschreiben Nr. 44).
Gibt es einen Rechner für die Pauschalbesteuerung?
Keinen amtlichen. Genf veröffentlicht Berechnungsbeispiele seiner Methode, doch das Ergebnis hängt von Ihren Lebenshaltungskosten, Ihrem Wohnsitz, Ihren Einkünften aus schweizerischen Quellen, dem Kanton und der Gemeinde ab. Eine verlässliche Zahl erfordert deshalb eine Berechnung für Ihr Dossier und ein Steuerruling.
Zählen Steuern zu den Lebenshaltungskosten?
Ja. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gehören zu den Lebenshaltungskosten. Die Kantone rechnen die Bemessungsgrundlage deshalb auf, indem sie Steuer und Bemessungsgrundlage gemeinsam ermitteln, bis beide übereinstimmen.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar Fragen und sehen Sie in rund zwei Minuten einen möglichen Weg. Es wird nichts gesendet, ausser Sie schreiben uns.


