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Relocation und Ankommen in der Schweiz

Relocation und Ankommen in der Schweiz: Orientierungsbesuche, Wohnungssuche, Umzug, Schulen, Krankenkasse, Bank, Auto und Hauspersonal – koordiniert.

Zwei Menschen spazieren bei Sonnenuntergang an der Zuger Seepromenade
Zuger Seepromenade

Die Bewilligung macht den Umzug möglich. Erst das Einleben lässt ihn gelingen. Die ersten Monate bringen eine Reihe von Fristen, Formularen und Entscheiden, viele davon in einer Sprache, die Sie vielleicht noch nicht sprechen – und das gerade dann, wenn Sie sich lieber in Ihrem neuen Zuhause zurechtfinden möchten. Mit unserer Unterstützung beim Einleben nehmen wir Ihnen diese Last ab und sorgen dafür, dass nichts Wichtiges untergeht.

Was diese Dienstleistung umfasst

Wir koordinieren die praktische Seite Ihrer Ankunft, von der ersten Woche bis zum Ende Ihres ersten Jahres:

  • Orientierungsbesuche: Zeit vor Ort, um Gemeinden, Quartiere und Schulen kennenzulernen, bevor Sie sich entscheiden – organisiert mit vertrauten lokalen Partnern
  • Koordination der Wohnungssuche: Briefing der Makler, Organisation der Besichtigungen und Nachverfolgung der Auswahl; die Wahl sowie Miet- oder Kaufvertrag bleiben bei Ihnen
  • Anmeldung in Ihrer Gemeinde und Abholung Ihres Ausländerausweises
  • Umzug und Zoll: Koordination bewährter Umzugsfirmen und der Zollformalitäten für Hausrat, Autos und Sammlungen
  • Haustiere: die tierärztlichen Schritte und die Einfuhrformalitäten für Ihre Tiere
  • Schulen: Zeitplan für die Aufnahme, Vorauswahl, Besuche und Hilfe bei den Anmeldungen; über die Aufnahme entscheidet jede Schule selbst
  • Kranken- und Unfallversicherung für jedes Familienmitglied
  • Bank: Kontakte zu Banken, die mit der Aufnahme neuer Einwohner vertraut sind; über die Kontoeröffnung entscheidet die Bank
  • Auto und Führerausweis: Fahrzeugzulassung und Umtausch des Führerausweises
  • Sozialversicherung: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person
  • Hauspersonal: Anstellung von Personal im Haushalt, gemeinsam mit spezialisierten Partnern für Lohnadministration und Arbeitsrecht
  • Alltag einrichten: Strom und Wasser, Telefon und Internet, Kehricht, Parkbewilligungen und die ungeschriebenen lokalen Gepflogenheiten

Für wen sie gedacht ist

Für Familien und Einzelpersonen, die eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten haben oder bald erhalten und ihre Ankunft von einer Person organisieren lassen möchten. Sie passt zu Menschen, die von weit her kommen, zu Familien mit schulpflichtigen Kindern und zu allen, die Autos, Kunst, Wein oder einen ganzen Haushalt über die Grenze bringen.

Für HR- und Mobility-Teams

Unser Schwerpunkt sind Privatpersonen, die ohne Schweizer Arbeitgeber zuziehen. Bei einer Entsendung oder Anstellung übernehmen spezialisierte Partner auf Migrations- und Arbeitgeberseite die Arbeitsbewilligung und die Lohnadministration; wir kümmern uns auf Wunsch parallel um die private Seite der Familie: Wohnen, Schulen, Versicherungen und Ankommen.

So arbeiten wir

  1. Plan vor der Ankunft. Wir erstellen einen Zeitplan rund um Ihr Umzugsdatum, mit allen Fristen und allen nötigen Dokumenten.
  2. Anmeldung. Nichterwerbstätige, die länger als drei Monate bleiben, melden sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Gemeinde an. Wir bereiten die Unterlagen vor und können Sie begleiten.
  3. Krankenversicherung. Die Grundversicherung ist obligatorisch. Sie müssen sich innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung versichern. Wenn Sie die Frist einhalten, gilt der Schutz rückwirkend ab dem Anmeldedatum. Bei verspätetem Beitritt beginnt er erst am Tag des Beitritts. Wir vergleichen mit Ihnen Versicherer und Zusatzversicherungen.
  4. Zoll. Hausrat und Motorfahrzeuge können als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, sie mindestens sechs Monate selbst benutzt haben und weiter benutzen. Übersiedlungsfahrzeuge sind zudem von der Automobilsteuer befreit. Wir helfen bei der Inventarliste und der Zollanmeldung.
  5. Schulen. Internationale, zweisprachige und öffentliche Schulen unterscheiden sich stark in ihrem Ansatz und im Zeitpunkt der Aufnahme. Wir helfen bei der Vorauswahl, organisieren Besuche und behalten die Anmeldungen im Blick.
  6. Sozialversicherung. Nichterwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz zahlen in der Regel AHV-Beiträge. Grundlage ist Ihr Vermögen zuzüglich des 20-fachen jährlichen Renteneinkommens, geschuldet bis zum Referenzalter 65. Bei Ehepaaren wird jeder Ehegatte auf der Hälfte des gemeinsamen Vermögens und Renteneinkommens veranlagt. Wir helfen bei der Anmeldung und prüfen die erste Beitragsverfügung.
  7. Autofahren. Ein Schweizer Führerausweis ist nötig, sobald Sie 12 Monate hier gewohnt haben, ohne sich länger als drei Monate am Stück im Ausland aufzuhalten. Wir erinnern Sie rechtzeitig daran und helfen beim Umtausch.
  8. Standortbestimmung nach sechs und zwölf Monaten. Wir schauen gemeinsam, was erledigt ist und was ansteht, einschliesslich allem, was Ihre Steuerberatung braucht.

Was Sie erhalten

  • einen persönlichen Zeitplan für Ihre Ankunft mit allen Fristen
  • eine Ansprechperson für Behörden, Versicherer, Schulen, Banken und Umzugsfirmen
  • Unterlagen in der richtigen Sprache und Form
  • Kontakte zu vertrauenswürdigen lokalen Anbietern, ausgewählt nach Ihren Bedürfnissen und nicht nach Schema
  • ein ruhiges erstes Jahr mit weniger Überraschungen

Regeln und Praxis unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton. Deshalb klären wir die lokalen Anforderungen immer, bevor Sie handeln.

Fragen, die wir typischerweise klären

  • «Unser Umzugsgut kommt drei Wochen nach uns an. Hat das Folgen für die zollfreie Einfuhr?»
  • «Wir verbringen einen Teil des Jahres im Ausland. Was bedeutet das für die Frist bei der Krankenversicherung?»
  • «Kann unsere Tochter mitten im Schuljahr an einer internationalen Schule beginnen?»
  • «Ich bin über 55. Worauf sollte ich bei einer Zusatzversicherung achten?»
  • «Wir möchten eine Haushaltshilfe anstellen. Wo fangen wir an?»
  • «Welche unserer Autos gelten als Übersiedlungsgut?»

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Planen Sie Ihre Ankunft

Je früher wir beginnen, desto reibungsloser werden Ihre ersten Wochen. Kontaktieren Sie uns mit Ihrem voraussichtlichen Umzugsdatum, und wir skizzieren die nächsten Schritte.

Offizielle Quellen

  1. SEM — Weisungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (Art. 10 VZAE)
  2. Fedlex — Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 7
  3. Fedlex — Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Art. 42
  4. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit — Übersiedlungsgut
  5. Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit — Automobilsteuer
  6. AHV/IV — Merkblatt 2.03, Beiträge der Nichterwerbstätigen (1. Januar 2026)

Häufige Fragen

Wann muss ich mich bei meiner Schweizer Gemeinde anmelden?

Nichterwerbstätige, die länger als drei Monate bleiben, melden sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Gemeinde an.

Wann muss ich eine Schweizer Krankenversicherung abschliessen?

Innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung in der Gemeinde. Wenn Sie sich rechtzeitig versichern, gilt der Schutz rückwirkend ab dem Anmeldedatum. Bei verspätetem Beitritt beginnt er erst mit dem Beitritt.

Kann ich mein Auto zollfrei in die Schweiz mitnehmen?

Ja, als Übersiedlungsgut, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, das Fahrzeug mindestens sechs Monate selbst benutzt haben und es weiter benutzen. Übersiedlungsfahrzeuge sind zudem von der Automobilsteuer befreit.

Wann brauche ich einen Schweizer Führerausweis?

Sobald Sie 12 Monate in der Schweiz gewohnt haben, ohne sich länger als drei Monate am Stück im Ausland aufzuhalten.

Zahle ich Sozialversicherungsbeiträge, wenn ich nicht arbeite?

In der Regel ja. Nichterwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz zahlen AHV-Beiträge auf Grundlage ihres Vermögens zuzüglich des 20-fachen jährlichen Renteneinkommens, bis zum Referenzalter 65.

Möchten Sie über Ihren Umzug sprechen?

Erzählen Sie uns kurz von Ihren Plänen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.