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Aufenthaltsbewilligung Schweiz ohne Erwerbstätigkeit

Wir begleiten Familien aus EU/EFTA- und Drittstaaten zur Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz: Weg, Dossier und Nachverfolgung.

Die Altstadt von Genf am See
Jet d'Eau, Genf

Die Schweiz verkauft keinen Wohnsitz. Es gibt kein Investorenprogramm und keinen festen Preis für eine Bewilligung. Was es gibt, sind einige wenige rechtliche Wege für Menschen, die hier leben möchten, ohne zu arbeiten – jeder mit eigenen Voraussetzungen, eigenen Unterlagen und einer eigenen Behörde, die entscheidet. Mit unserer Begleitung zur Aufenthaltsbewilligung finden Sie den Weg, der zu Ihrer Situation passt, und wir führen das Dossier bis zum Entscheid.

Was diese Dienstleistung umfasst

Wir kümmern uns um den migrationsrechtlichen Teil Ihres Umzugs, von der ersten Einschätzung bis zur Anmeldung in Ihrer neuen Gemeinde. Konkret heisst das:

  • klären, welcher Bewilligungsweg für Sie und Ihre Familie realistisch ist
  • gemeinsam mit Ihnen einen Kanton wählen, in dem dieser Weg gelebte Praxis ist
  • die Unterlagen zusammenstellen und vorbereiten, die der Kanton und, wo nötig, das Staatssekretariat für Migration (SEM) verlangen
  • die Bewilligung mit Ihrer steuerlichen Situation abstimmen, denn bei Drittstaatsangehörigen hängen beide oft zusammen
  • das Dossier bei den Behörden begleiten und Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden halten
  • Sie nach Erteilung der Bewilligung bei den Formalitäten rund um die Ankunft unterstützen

Für wen sie gedacht ist

Die Dienstleistung richtet sich an Menschen, die in der Schweiz leben möchten, ohne hier eine Stelle anzutreten. Meist trifft eine von drei Situationen zu.

EU- und EFTA-Staatsangehörige. Nach dem Freizügigkeitsabkommen dürfen Rentnerinnen und Rentner, Privatiers und andere Nichterwerbstätige mit ihrer Familie in der Schweiz leben, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung verfügen. Kontingente gibt es keine. Die Bewilligung (Ausweis B EU/EFTA) ist in der Regel fünf Jahre gültig. Der Ausweis C folgt nach fünf Jahren für Staatsangehörige, die unter eine Niederlassungsvereinbarung fallen; für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern gilt in der Regel eine Frist von zehn Jahren.

Drittstaatsangehörige ab 55 Jahren. Die Rentnerregelung (Art. 28 AIG) setzt ein Mindestalter von 55 Jahren voraus, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, ausreichende Mittel, die lebenslang verlässlich zur Verfügung stehen, und keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland – abgesehen von der Verwaltung des eigenen Vermögens. Beziehungen bedeutet dabei etwas Handfestes: frühere lange oder wiederholte Aufenthalte, nahe Verwandte in der Schweiz oder Schweizer Vorfahren. Grundeigentum oder geschäftliche Verbindungen reichen für sich allein nicht aus.

Vermögende Drittstaatsangehörige jeden Alters. Ein Kanton kann eine Bewilligung erteilen, wenn ein wichtiges öffentliches Interesse besteht, in der Praxis ein erhebliches kantonales fiskalisches Interesse (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG in Verbindung mit Art. 32 VZAE). Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen und den grössten Teil Ihrer Zeit hier verbringen. Arbeiten ist nur im Ausland erlaubt. Dieser Weg wird oft mit der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) kombiniert.

Britische Staatsangehörige verdienen einen besonderen Hinweis. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für alle, die nicht unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger fallen, dieselben Drittstaatenregeln wie für andere Drittstaatsangehörige.

So arbeiten wir

  1. Erstes Gespräch. Wir hören uns Ihre Pläne, Ihre familiäre Situation und Ihren Zeitrahmen an. In dieser Phase wird nichts eingereicht.
  2. Einschätzung des Wegs. Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen anhand Ihrer Situation: Staatsangehörigkeit, Alter, Beziehungen zur Schweiz, Einkommensquellen und ob jemand in der Familie arbeiten möchte.
  3. Wahl des Kantons. Die kantonale Praxis ist unterschiedlich. Deshalb vergleichen wir die Kantone, die zu Ihrem Lebensstil passen und in denen Ihr Weg realistisch ist.
  4. Steuerliche Abstimmung. Beim Weg über das fiskalische Interesse will der Kanton Ihre voraussichtliche Steuersituation kennen. Im Kanton Waadt gehört zum Beispiel eine Kopie der Pauschalbesteuerungsvereinbarung mit der Steuerverwaltung zu den verlangten Unterlagen. Wir stimmen Steuerruling und Bewilligungsdossier so aufeinander ab, dass beide dasselbe Bild ergeben.
  5. Vorbereitung des Dossiers. Wir bereiten das Gesuch und die Belege vor und, wo verlangt, die schriftliche Verpflichtung, weder in der Schweiz noch im Ausland zu arbeiten.
  6. Nachverfolgung. Bei Bewilligungen für Drittstaatsangehörige signalisiert zuerst der Kanton, dass er zustimmen möchte, und leitet das Dossier dann ans SEM weiter, das abschliessend entscheidet. Wir begleiten beide Phasen.
  7. Ankunft. Nichterwerbstätige, die länger als drei Monate bleiben, melden sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Gemeinde an. Wir helfen Ihnen, diesen Schritt und die folgenden zu planen.

Was Sie erhalten

  • Eine klare schriftliche Einschätzung, welche Wege Ihnen offenstehen und welche nicht, jeweils mit Begründung
  • Eine Auswahl von Kantonen, die sowohl zum rechtlichen Weg als auch zu Ihrer Lebensweise passen
  • Ein vollständiges, stimmiges Gesuchsdossier
  • Eine Ansprechperson gegenüber dem kantonalen Migrationsamt und, wo nötig, der Steuerverwaltung
  • Ehrliche Rückmeldungen: Wirft das Dossier Fragen auf, sagen wir es Ihnen frühzeitig

Eine Bewilligung oder einen Zeitrahmen können wir nicht versprechen. Der Kanton entscheidet, und bei Drittstaatsangehörigen muss zusätzlich das SEM zustimmen. Was wir tun können: dafür sorgen, dass Ihr Dossier vollständig und korrekt ist und so aufbereitet, wie es die Behörden erwarten.

Fragen, die wir typischerweise klären

  • «Ich bin 58 und Brite. Zählen meine Ferien in den Alpen als Beziehung zur Schweiz?»
  • «Meine Frau ist EU-Bürgerin, ich nicht. Welche Bewilligung sollten wir zuerst beantragen?»
  • «Wir möchten ein Verwaltungsratsmandat im Ausland behalten. Ist das mit dem Weg über das fiskalische Interesse vereinbar?»
  • «Können unsere Kinder mitkommen, und worauf achtet der Kanton?» Bei Inhaberinnen und Inhabern eines Ausweises B nach AIG können Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren nachziehen, wenn die Familie zusammenwohnt, eine angemessene Wohnung hat und nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist.
  • «Hilft es, wenn wir ein Haus kaufen?» Grundeigentum in der Schweiz gibt keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.
  • «Wann könnten wir den Ausweis C beantragen?» Für Drittstaatsangehörige gilt grundsätzlich eine Frist von zehn Jahren. Nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit Ausweis B ist eine vorzeitige Erteilung möglich, wenn jemand gut integriert ist und die Landessprache am Wohnort gut beherrscht. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, der USA und Kanadas können ihn nach Ermessen des Kantons nach fünf Jahren erhalten.

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Beginnen Sie mit Ihrem Weg

Am schnellsten sehen Sie, wo Sie stehen, mit unserem kurzen Eignungscheck. Er stellt einige Fragen zu Staatsangehörigkeit, Alter und Plänen und zeigt Ihnen einen unverbindlichen möglichen Weg, den wir dann mit Ihnen besprechen. Eignung prüfen.

Offizielle Quellen

  1. SEM — Weisungen zum Freizügigkeitsabkommen (Januar 2026)
  2. SEM — Weisungen zum Ausländer- und Integrationsgesetz (Stand 15. Juni 2026), Ziff. 0.2.1.3
  3. Fedlex — Verordnung des EJPD über die dem Zustimmungsverfahren unterliegenden ausländerrechtlichen Bewilligungen (ZV-EJPD), Art. 2 und 5
  4. Fedlex — Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), Art. 34 und 44
  5. Bundesamt für Justiz — Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
  6. Kanton Waadt — Aufenthalt aus wichtigen öffentlichen Interessen

Häufige Fragen

Kann ich eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten, ohne zu arbeiten?

Grundsätzlich ja. EU/EFTA-Staatsangehörige brauchen ausreichende finanzielle Mittel sowie eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung. Drittstaatsangehörige können die Rentnerregelung nutzen (ab 55 Jahren, mit besonderen Beziehungen zur Schweiz) oder den Weg über wichtige öffentliche (fiskalische) Interessen. Beide Wege für Drittstaatsangehörige sind Ermessensentscheide und brauchen die Zustimmung des SEM.

Erhalte ich mit dem Kauf einer Immobilie in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung?

Nein. Gemäss Bundesamt für Justiz gibt Grundeigentum in der Schweiz keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.

Werden britische Staatsangehörige bei Schweizer Bewilligungen wie EU-Bürger behandelt?

Seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr. Britische Staatsangehörige, die nicht unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger fallen, unterstehen den gewöhnlichen Drittstaatenregeln des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG).

Wie lange ist ein Ausweis B für nichterwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige gültig?

In der Regel fünf Jahre. Er kann widerrufen werden, wenn die finanziellen Mittel oder der Versicherungsschutz wegfallen.

Wer entscheidet über eine Bewilligung für Drittstaatsangehörige?

Der Kanton entscheidet nach seinem Ermessen, und das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss der Bewilligung zustimmen. Das SEM kann sie verweigern, befristen oder mit Bedingungen verbinden.

Möchten Sie über Ihren Umzug sprechen?

Erzählen Sie uns kurz von Ihren Plänen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.