Golden Visa Schweiz: Gibt es das? Was 2026 möglich ist
Die Schweiz kennt kein Golden Visa und keinen Aufenthalt gegen Investition. Was es für vermögende Familien gibt und was eine Immobilie nicht leisten kann.
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Die Schweiz hat kein Golden Visa. Es gibt kein Programm, das eine Aufenthaltsbewilligung gegen den Kauf einer Immobilie, eine Investition in einen Fonds oder eine Spende erteilt. Was es gibt, ist eine kleine Zahl von Ermessensbewilligungen für Menschen, die von ihren eigenen Mitteln leben; darüber entscheidet der Kanton, und das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss zustimmen.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
- Das Schweizer Recht kennt keinen Aufenthalt gegen Investition.
- Nicht erwerbstätige Nicht-EU-Bürger: Rentnerweg (Art. 28 AIG, ab 55 Jahren) oder wichtige kantonale fiskalische Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE).
- Beide liegen im Ermessen der Behörden und brauchen die Zustimmung des SEM (ZV-EJPD).
- Grundeigentum in der Schweiz verschafft keinen Anspruch auf eine Bewilligung.
- Eine grosse Spende allein ist kein «kulturelles Interesse» (Weisungen des SEM).
- EU/EFTA-Staatsangehörige brauchen keinen besonderen Weg: ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung genügen.
Warum nach einem «Golden Visa Schweiz» gesucht wird
Mehrere europäische Länder haben den Begriff «Golden Visa» bekannt gemacht, und auf Umzugsportalen wird die Schweiz oft in einem Atemzug mit ihnen genannt. Manche Berater vermarkten ein «Schweizer Residenzprogramm» mit Preisschild. Diese Darstellung ist verständlich, aber irreführend. In der Schweiz kaufen Sie keine Bewilligung. Sie ersuchen einen Kanton, Sie als Einwohnerin oder Einwohner aufzunehmen, und der Kanton kann tatsächlich nein sagen.
Die gute Nachricht: Die zugrunde liegenden Wege sind im Bundesrecht und in den Weisungen des SEM verankert. Auch die Pauschalbesteuerung, die oft mit dem fiskalischen Weg einhergeht, ist gut etabliert: Ende 2018 etwa wurden in der Schweiz laut dem Eidgenössischen Finanzdepartement 4557 Personen nach dem Aufwand besteuert. Die Wege funktionieren einfach anders als ein Investorenvisum.
Was es tatsächlich gibt
| Ihre Situation | Der Weg | Wichtigste Voraussetzungen |
|---|---|---|
| EU/EFTA-Staatsangehörige, nicht erwerbstätig | Personenfreizügigkeit (Art. 24 Anhang I FZA) | Ausreichende finanzielle Mittel und umfassende Kranken- und Unfallversicherung; keine Kontingente |
| Nicht-EU-Bürger ab 55, im Ruhestand | Rentnerweg (Art. 28 AIG) | Besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz; lebenslang Mittel über dem Niveau der Ergänzungsleistungen; nirgends erwerbstätig |
| Nicht-EU-Bürger jeden Alters, vermögend | Wichtige fiskalische Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE) | Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen; Erwerbstätigkeit nur im Ausland; ein Steuerbeitrag, den der Kanton als erheblich betrachtet |
| Alle, die eine Stelle antreten oder ein Unternehmen gründen | Wege für Erwerbstätige oder Selbständige (Art. 19 AIG für Selbständige aus Nicht-EU-Staaten) | Nicht-EU: Kontingente, gesamtwirtschaftliches Interesse, Businessplan, Zustimmung des SEM; keine feste Mindestinvestition, und eine Firmengründung gibt keinen Anspruch auf eine Bewilligung |
Die beiden Wege für Nicht-EU-Bürger erklären wir ausführlich, mit kantonalen Zahlen, im Leitfaden zum Wohnsitz in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit für Nicht-EU-Bürger. EU- und EFTA-Bürger lesen am besten unseren Leitfaden zum Ausweis B ohne Erwerbstätigkeit. Familien aus Afrika finden die Lage nach Land, Visum und Steuerabkommen, im Ratgeber Aus Afrika in die Schweiz auswandern.
Wie sich die Bewilligung aus fiskalischen Interessen von einem Golden Visa unterscheidet
Der fiskalische Weg kommt dem am nächsten, was man sich unter einem «Golden Visa» vorstellt, doch vier Unterschiede sind entscheidend.
Sie bezahlen Steuern, Sie investieren nicht. Den Kanton interessieren die Steuern, die Sie Jahr für Jahr als Einwohner bezahlen, nicht ein einmaliger Kauf. In den meisten Kantonen, die diesen Weg anbieten, geht er mit der Pauschalbesteuerung einher (Besteuerung nach dem Aufwand, forfait fiscal): Besteuert werden die weltweiten Lebenshaltungskosten statt des Einkommens. Die Mindestbemessungsgrundlage des Bundes beträgt 2026 CHF 435'000, und die Kantone legen eigene Mindestbeträge fest. Die Waadt zum Beispiel verlangt als Teil des Bewilligungsdossiers eine Kopie der Vereinbarung über die Pauschalbesteuerung mit ihrer Steuerverwaltung. Mehr dazu unter Pauschalbesteuerung in der Schweiz.
Nichts geschieht automatisch. Es handelt sich um Kann-Bestimmungen. Der Kanton entscheidet, und das SEM kann die Zustimmung verweigern, die Bewilligung befristen oder mit Bedingungen verbinden.
Der Ruf der Schweiz wird mitgewogen. In einem Urteil von 2024 (F-4448/2023) bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, dass das fiskalische Interesse gegen den Ruf der Schweiz abzuwägen ist, und kam zum Schluss, dass die Zulassung vermögender russischer Staatsangehöriger aus rein fiskalischen Gründen dem Ansehen der Schweiz im Kontext der Sanktionen wahrscheinlich schaden würde.
Sie müssen tatsächlich hier leben. Die Bewilligung setzt voraus, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen und den grössten Teil Ihrer Zeit hier verbringen. Sie ist weder ein Reisedokument noch ein Ersatzwohnsitz.
Was kostet das?
Wir veröffentlichen keine Honorare, und für die Bewilligung gibt es keinen amtlichen «Preis». Massgebend ist die Steuer, die der Kanton erwartet, und nur wenige Kantone nennen eine Zahl:
- Genf: ein erhebliches fiskalisches Interesse von CHF 750'000, ausgedrückt als Aufwandbasis für Drittstaatsangehörige.
- Zürich, das keine Pauschalbesteuerung kennt: eine jährliche Steuer von rund CHF 1 Million, bestätigt durch das Steueramt, dazu enge Beziehungen zum Kanton und der Umzug der ganzen Familie.
- Waadt und Uri: kein Betrag veröffentlicht. Uri hält lediglich fest, dass die Bemessungsgrundlage für Drittstaatsangehörige, die aus fiskalischen Interessen zugelassen werden, «gestützt auf die Anforderungen des Bundes deutlich höher» ist.
Zahlen, die anderswo für weitere Kantone genannt werden, oder Spannen wie «CHF 250'000 bis CHF 1 Million pro Jahr» stammen aus Werbematerial, nicht aus amtlichen Quellen. Gehen Sie vorsichtig damit um und klären Sie sie direkt mit dem Kanton.
Was nicht zu einer Bewilligung führt
- Ein Immobilienkauf. Das Bundesamt für Justiz hält ausdrücklich fest, dass Grundeigentum in der Schweiz keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung verschafft. Beim Rentnerweg gilt eine Immobilie nicht einmal als Beziehung zur Schweiz.
- Spenden. Eine grosse Zuwendung an eine Schweizer Institution ist für sich allein kein kulturelles Interesse, das eine Bewilligung rechtfertigt.
- Geschäftsbeziehungen allein. Geschäftliche Beziehungen zur Schweiz gelten beim Rentnerweg nicht als besondere Beziehung.
- Arbeiten in der Schweiz. Wer in der Schweiz arbeiten möchte, fällt nicht unter die Wege ohne Erwerbstätigkeit; für unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeit gelten andere Regeln.
Wie das Verfahren stattdessen abläuft
Statt eines Gesuchs um Aufnahme in ein Programm folgt ein Zuzug aus einem Drittstaat über den fiskalischen Weg in der Regel diesen Schritten:
- Den Weg wählen. Rentnerweg (ab 55, besondere Beziehungen) oder fiskalische Interessen. EU/EFTA-Staatsangehörige überspringen diesen Schritt.
- Den Kanton wählen. Die Kantone, die eine Pauschalbesteuerung anbieten, und jene, die ihre Erwartungen veröffentlichen, unterscheiden sich stark.
- Die Steuersituation klären. In Kantonen mit Pauschalbesteuerung schlagen Sie der kantonalen Steuerverwaltung den Pauschalbetrag vor oder vereinbaren ihn mit ihr; die Waadt verlangt die unterzeichnete Vereinbarung im Bewilligungsdossier.
- Entscheid des Kantons. Der Kanton teilt Ihnen mit, dass er die Bewilligung erteilen möchte, und leitet das Dossier an das SEM weiter.
- Zustimmung des SEM. Das SEM kann zustimmen, die Zustimmung verweigern, die Bewilligung befristen oder mit Bedingungen verbinden.
- Ankunft. Sie melden sich innert 14 Tagen nach der Einreise bei Ihrer Gemeinde an und schliessen innert drei Monaten nach der Anmeldung eine Schweizer Krankenversicherung ab.
Für diese Schritte wird keine amtliche Frist veröffentlicht; den grössten Unterschied machen der Kanton und die Qualität des Dossiers.
Lohnt sich die Schweiz auch ohne Golden Visa?
Für viele Familien ja, gerade weil das System nicht käuflich ist. Die Wege sind gesetzlich verankert, die Steuersituation kann im Voraus mit dem Kanton vereinbart werden, und die Bewilligung führt nach ausreichend langem Aufenthalt zur Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Nicht-EU-Bürger können den Ausweis C in der Regel nach 10 Jahren erhalten, bei guter Integration auch früher (Art. 34 AIG). Die Unterschiede zwischen den Bewilligungen erklären wir im Leitfaden Ausweis B, C und L in der Schweiz.
Im Gegenzug verlangt die Schweiz einen echten Umzug: ein Zuhause, ein Familienleben und eine Steuerbeziehung zu einem Kanton.
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen zuerst, welcher Weg tatsächlich zu Ihnen passt, wählen dann einen Kanton, dessen veröffentlichte Praxis zu Ihrer Situation passt, und bereiten Steuer- und Bewilligungsdossier gemeinsam vor, damit Kanton und SEM ein stimmiges Gesamtbild sehen. Mit unserem kurzen Eignungscheck sehen Sie, wo Sie stehen.
Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen, Stand 30. September 2026; für Ihre eigene Situation braucht es einen Steuerruling oder eine individuelle Beratung.
Offizielle Quellen
- SEM — Weisungen AIG, Kapitel 4 (Stand 30. Juni 2026), Ziff. 4.7.2 (selbständige Erwerbstätigkeit)
- Fedlex — Art. 19 AIG (selbständige Erwerbstätigkeit)
- SEM: Weisungen AIG (Stand 15. Juni 2026), Ziff. 5.3 und 5.5
- SEM: Weisungen VFP (Januar 2026), Ziff. 6.2
- Fedlex: ZV-EJPD (Zustimmung des SEM), Art. 2 und 5
- Bundesamt für Justiz: Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
- Kanton Genf: Calcul des impôts suisses pour les ressortissants de pays tiers
- Kanton Zürich: Weisung des Migrationsamts, Erwerbslose Wohnsitznahme (19. November 2021)
- Kanton Waadt: Séjour en raison d'intérêts publics majeurs
- Kanton Uri: Merkblatt Aufwandbesteuerung (1. Januar 2026)
- EFD: Besteuerung nach dem Aufwand
- Fedlex: Art. 34 AIG (Niederlassungsbewilligung)
- Fedlex: Art. 7 KVV (Frist für die Krankenversicherung)
- Fedlex: Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV: Rundschreiben 2-215-D-2025 (Ausgleich der kalten Progression 2026)
Häufige Fragen
Hat die Schweiz ein Golden Visa?
Nein. Das Schweizer Recht kennt kein Programm, das eine Aufenthaltsbewilligung gegen eine Investition erteilt. Nicht erwerbstätige Nicht-EU-Bürger nutzen den Rentnerweg (Art. 28 AIG, ab 55) oder den Weg über wichtige fiskalische Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG); beide liegen im Ermessen der Behörden und brauchen die Zustimmung des SEM.
Kann ich mit einem Immobilienkauf einen Wohnsitz in der Schweiz erhalten?
Nein. Das Bundesamt für Justiz hält fest, dass Grundeigentum in der Schweiz keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung verschafft. Die Weisungen des SEM ergänzen, dass Grundeigentum beim Rentnerweg nicht als besondere Beziehung zur Schweiz gilt.
Ist die Bewilligung aus fiskalischen Interessen dasselbe wie ein Aufenthalt gegen Investition?
Nicht wirklich. Sie müssen nicht in der Schweiz investieren; der Kanton schaut auf die Steuern, die Sie hier als Einwohner bezahlen, darauf, ob Sie Ihren Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegen, und auf den Ruf der Schweiz. Nichts geschieht automatisch.
Wie viel Steuern muss ich bezahlen?
Einen schweizweiten Betrag gibt es nicht. Genf nennt CHF 750'000 als Aufwandbasis für Drittstaatsangehörige, Zürich eine jährliche Steuer von rund CHF 1 Million. Die meisten Kantone veröffentlichen keinen Betrag; eine Zahl sollte deshalb mit dem Kanton bestätigt werden.
Brauchen EU-Bürger ein Golden Visa?
Nein. Nicht erwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige können nach dem Freizügigkeitsabkommen in der Schweiz leben, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung verfügen.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar Fragen und sehen Sie in rund zwei Minuten einen möglichen Weg. Es wird nichts gesendet, ausser Sie schreiben uns.


