Wie viel Vermögen braucht man, um in die Schweiz zu ziehen?
Auswandern in die Schweiz: Welche Mittel braucht es? Das hängt vom Weg ab: EU-Bürger, Nicht-EU-Rentner oder fiskalisches Interesse. Kein Golden Visa.
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Einen festen Vermögensbetrag, der ein Recht auf Wohnsitz in der Schweiz verschafft, gibt es nicht. EU- und EFTA-Bürger sowie Nicht-EU-Rentner ab 55 Jahren brauchen «ausreichende finanzielle Mittel»: genug, um ohne Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen zu leben, ohne jede Investitionspflicht. Andere Nicht-EU-Bürger, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, gehen meist den Weg über fiskalische Interessen, bei dem der Kanton auf die zu erwartende Steuer schaut; Genf und Zürich publizieren ihre Erwartungen, die meisten Kantone nicht.
Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)
- Kein Golden Visa: Das Schweizer Recht kennt keine Bewilligung aufgrund eines Investitionsbetrags.
- EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit: ausreichende Mittel + umfassende Kranken- und Unfallversicherung; keine Kontingente, keine Investition.
- Nicht-EU-Rentner (ab 55): Mittel über dem Niveau der Ergänzungsleistungen, dauerhaft auf Lebenszeit gesichert, dazu besondere Beziehungen zur Schweiz.
- Weg über fiskalische Interessen: Genf publiziert für Drittstaatsangehörige eine Aufwandbemessung von CHF 750'000; Zürich erwartet eine jährliche Steuer von rund CHF 1 Million, zusammen mit engen Beziehungen zum Kanton und dem Zuzug der ganzen Familie.
- CHF 435'000 (2026) ist die minimale Bemessungsgrundlage der Pauschalbesteuerung beim Bund, keine Vermögensanforderung und keine Steuerschuld.
- Liegenschaftsbesitz in der Schweiz gibt keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung.
Die kurze Antwort nach Weg
| Ihre Situation | Weg | Finanzielle Anforderung |
|---|---|---|
| EU/EFTA-Bürger ohne Erwerbstätigkeit | Freizügigkeit (Nichterwerbstätige) | Ausreichende Mittel + Kranken- und Unfallversicherung |
| Nicht-EU, ab 55, besondere Beziehungen zur Schweiz | Rentner (Art. 28 AIG) | Mittel über dem Niveau der Ergänzungsleistungen, auf Lebenszeit gesichert |
| Nicht-EU, ohne Erwerbstätigkeit, jedes Alter | Wichtige fiskalische Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG) | Ein erheblicher Steuerbeitrag, beurteilt durch den Kanton |
| Alle, die nach dem Aufwand besteuert werden | Steuerregime, keine Bewilligung | Steuer auf einer Bemessung von mindestens CHF 435'000 beim Bund, plus kantonale Minima |
Der Rest dieses Leitfadens erklärt, was jede Zeile in der Praxis bedeutet und warum eine Zahl aus dem Internet womöglich nicht auf Sie zutrifft.
EU- und EFTA-Bürger: ausreichende Mittel, keine Investition
Haben Sie einen EU- oder EFTA-Pass und wollen in der Schweiz nicht erwerbstätig sein, ist die Prüfung im Grundsatz einfach. Sie brauchen ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung (Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA). Kontingente und Investitionsbeträge gibt es nicht.
«Ausreichend» ist genau definiert (SEM-Weisungen VFP §6.2.3):
- Ihre Mittel müssen über dem Niveau liegen, ab dem eine Schweizerin oder ein Schweizer Sozialhilfe beanspruchen könnte, gemessen an den SKOS-Richtlinien;
- bei Rentnern müssen sie über der Schwelle liegen, die einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen begründen würde.
Die Bewilligung gilt in der Regel fünf Jahre und kann widerrufen werden, wenn Mittel oder Versicherung wegfallen. Entscheidend ist also nicht, wie reich Sie sind, sondern ob Einkommen und Vermögen Ihr Leben hier verlässlich decken. Unser Leitfaden zur Aufenthaltsbewilligung B ohne Erwerbstätigkeit geht die Nachweise durch, die Kantone verlangen.
Nicht-EU-Rentner: Mittel auf Lebenszeit und echte Beziehungen
Nicht-EU-Bürger, einschliesslich Britinnen und Briten, die seit 2021 einreisen, können sich nach Art. 28 AIG in der Schweiz zur Ruhe setzen, wenn sie mindestens 55 Jahre alt sind, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz haben, nirgends mehr erwerbstätig sind und über ausreichende Mittel verfügen (SEM-Weisungen AIG §5.3).
Der finanzielle Massstab ist derselbe wie bei EU-Rentnern, über dem Niveau der Ergänzungsleistungen, mit einer Zusatzbedingung: Die Mittel müssen dauerhaft, auf Lebenszeit, verfügbar sein. Ein grosses Vermögen ersetzt die Beziehungen nicht, und Liegenschaftsbesitz oder geschäftliche Beziehungen in der Schweiz gelten für sich allein nicht als solche Beziehung. Der Kanton entscheidet nach Ermessen, und das SEM muss zustimmen. Siehe Als Rentner in die Schweiz auswandern.
Der Weg über fiskalische Interessen: was Kantone erwarten
Nicht-EU-Bürger unter 55 oder ohne besondere Beziehungen prüfen meist die Bewilligung aus wichtigen kantonalen fiskalischen Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG; Art. 32 VZAE). Sie verlegen Ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz, verbringen den Grossteil Ihrer Zeit hier und arbeiten nicht in der Schweiz (eine Tätigkeit im Ausland ist erlaubt).
Massgebend ist hier nicht Ihr Vermögen, sondern die Steuer, die der Kanton von Ihnen erwartet. Nur wenige Kantone publizieren ihre Erwartungen:
| Kanton | Publizierte Erwartung | Quelle |
|---|---|---|
| Genf | «Wichtiges fiskalisches Interesse» bei einer Aufwandbemessung von CHF 750'000 für Drittstaatsangehörige | Berechnungs-PDF des Kantons Genf (Beispiele mit Tarifen 2021) |
| Zürich | Eine jährliche Steuer von rund CHF 1 Million, bestätigt durch das Steueramt, dazu enge Beziehungen zum Kanton und der Umzug der ganzen Familie | Weisung des Migrationsamts Zürich, 19. November 2021, §8.1 |
| Waadt | Kein Betrag publiziert; die unterzeichnete Pauschalvereinbarung mit der kantonalen Steuerverwaltung ist ein verlangtes Dokument | vd.ch |
| Uri | Keine Zahl; für Drittstaatsangehörige liegt die Bemessung «deutlich höher» als das ordentliche Minimum | Merkblatt Uri zur Aufwandbesteuerung, 2026 |
Bitte verstehen Sie diese Zahlen als Erwartungen, nicht als Preise. Die Bewilligung beruht auf einer Kann-Bestimmung mit weitem Ermessen: Der Kanton wägt sein fiskalisches Interesse ab, das SEM muss jedem Fall zustimmen (Art. 5 Bst. e ZV-EJPD), und eine Bewilligung kann auch verweigert werden, wenn die Zahlen erreicht sind. Andere Kantone entscheiden im Einzelfall; publizierte Werte haben wir auf ihren offiziellen Websites nicht gefunden, daher ist bei Beträgen aus dem Internet Vorsicht geboten. Mehr dazu in Wohnsitz in der Schweiz für finanziell unabhängige Nicht-EU-Bürger.
Pauschal-Minima sind Bemessungsgrundlagen, keine Vermögensanforderungen
Die am häufigsten falsch zitierte Zahl ist CHF 435'000. Sie ist die minimale Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer bei der Aufwandbesteuerung für 2026 (Art. 14 Abs. 3 Bst. a DBG): der Betrag, auf dem die Bundessteuer berechnet wird, nicht die geschuldete Steuer und keine Vermögensschwelle. Die Kantone setzen eigene Mindestbemessungen fest, zum Beispiel CHF 426'357 in Genf für 2026, CHF 415'000 in der Waadt, CHF 250'000 im Wallis und CHF 500'000 in Zug.
Die tatsächliche Bemessung ist der höchste dieser Werte: Ihre weltweiten Lebenshaltungskosten, das Minimum, das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder Eigenmietwerts und eine Kontrollrechnung bestimmter Einkünfte aus Schweizer Quelle. Die Pauschalbesteuerung ist ein Steuerregime, keine Bewilligung: EU-Bürger können sie mit ihrer Freizügigkeitsbewilligung kombinieren, und bei Nicht-EU-Bürgern ist sie oft Teil eines Gesuchs aus fiskalischen Interessen (in der Waadt ist die unterzeichnete Pauschalvereinbarung ein verlangtes Dokument). Die vollständige Tabelle finden Sie in Pauschalbesteuerung nach Kanton.
Und ein Golden Visa oder ein Investitionsweg?
Die Schweiz hat kein Golden Visa. Weder das AIG noch seine Verordnung kennt einen Zulassungsgrund, der auf einem Investitionsbetrag beruht, und Beträge wie «CHF 250'000» oder «CHF 1 Million», die im Internet kursieren, stehen nicht im Bundesrecht. Der Kauf einer Liegenschaft gibt keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Selbständigerwerbende aus Nicht-EU-Staaten können ein Gesuch nach Art. 19 AIG stellen, doch dort geht es um den wirtschaftlichen Nutzen der Tätigkeit, und eine gesetzliche Mindestinvestition gibt es auch hier nicht. Unser Leitfaden zum Golden Visa vertieft das Thema.
Laufende Kosten, die Sie einplanen sollten
Über die Bewilligungsprüfung hinaus sind einige wiederkehrende Kosten gesetzlich festgelegt und gehören ins Budget:
- Die Krankenversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch, innert drei Monaten nach der Anmeldung.
- AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige: CHF 530 bis CHF 26'500 pro Jahr im Jahr 2026, berechnet auf dem Vermögen plus dem 20-fachen jährlichen Renteneinkommen, bis 65.
- Die Vermögenssteuer Ihres Kantons, bei ordentlicher Besteuerung oder nach der kantonalen Methode der Pauschalbesteuerung; siehe Vermögenssteuer in der Schweiz nach Kanton.
Wie wir Sie unterstützen
Wir gehen von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Alter, Ihren Beziehungen und Einkommensquellen aus, bestimmen den Weg, der wirklich passt, und sagen Ihnen offen, was jeder Kanton voraussichtlich erwartet. Unser Eignungscheck ist der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen, Stand 30. September 2026; für Ihre eigene Situation braucht es einen Steuerruling oder eine individuelle Beratung.
Offizielle Quellen
- SEM — Weisungen VFP (Januar 2026), §6.2 (Nichterwerbstätige aus EU/EFTA)
- SEM — Weisungen AIG (Stand 15. Juni 2026), §5.3 und §5.5
- Fedlex — Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)
- Fedlex — ZV-EJPD Art. 5 (Zustimmung des SEM)
- Kanton Genf — Berechnung der Schweizer Steuern für Drittstaatsangehörige (PDF, französisch)
- Kanton Zürich — Weisung des Migrationsamts zur erwerbslosen Wohnsitznahme (19. November 2021), §8.1
- Kanton Waadt — Aufenthalt aus wichtigen öffentlichen Interessen (französisch)
- Fedlex — DBG Art. 14 (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV — Rundschreiben 2-215-D-2025 (Indexierung 2026)
- BJ — Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
- AHV/IV — Merkblatt 2.03, Beiträge der Nichterwerbstätigen (1. Januar 2026)
Häufige Fragen
Gibt es ein Mindestvermögen, um in die Schweiz zu ziehen?
Ein einheitlicher Betrag steht nicht im Bundesrecht. EU/EFTA-Bürger und Nicht-EU-Rentner müssen ausreichende finanzielle Mittel nachweisen; beim Weg über fiskalische Interessen für andere Nicht-EU-Bürger zählt die vom Kanton erwartete Steuer, und nur wenige Kantone publizieren einen Wert.
Wie viel Geld braucht ein EU-Bürger, um ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz zu leben?
Genug, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, gemessen an den SKOS-Richtlinien; bei Rentnern müssen die Mittel über dem Niveau liegen, das einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen begründen würde. Zudem braucht es eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung. Eine Investition wird nicht verlangt.
Wie viel braucht ein Nicht-EU-Bürger für die Bewilligung aus fiskalischen Interessen?
Das hängt vom Kanton ab. Genf publiziert für Drittstaatsangehörige eine Aufwandbemessung von CHF 750'000. Zürich erachtet eine jährliche Steuer von rund CHF 1 Million als ausreichend, bestätigt durch das kantonale Steueramt, zusammen mit engen Beziehungen zum Kanton und dem Zuzug der ganzen Familie. Das sind Erwartungen, keine Preise, und die Zustimmung des SEM bleibt nötig.
Sind die CHF 435'000 der Pauschalbesteuerung eine Vermögensanforderung?
Nein. CHF 435'000 ist die minimale Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer bei der Aufwandbesteuerung für 2026, also der Betrag, auf dem die Steuer berechnet wird. Es ist weder eine Steuerschuld noch eine Vermögens- oder Investitionsanforderung.
Hat die Schweiz ein Golden Visa?
Nein. Das Schweizer Recht kennt keine Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Investitionsbetrags, und der Kauf einer Liegenschaft gibt kein Recht, in der Schweiz zu wohnen.
Welcher Weg passt zu Ihnen?
Beantworten Sie ein paar Fragen und sehen Sie in rund zwei Minuten einen möglichen Weg. Es wird nichts gesendet, ausser Sie schreiben uns.

