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Aus Singapur, Hongkong oder Indien in die Schweiz

Für Familien aus Singapur, Hongkong, China und Indien: Bewilligungen für Drittstaaten, Pauschalbesteuerung, Familiennachzug, Ausweis C, Wohneigentum.

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Das Seeufer von Zug bei Sonnenuntergang
Zug, am See

Familien aus Singapur, Hongkong, Festlandchina und Indien ziehen nach den Schweizer Regeln für Drittstaatsangehörige in die Schweiz. Wenn niemand in der Familie hier arbeiten wird, gibt es zwei übliche Wege: eine Bewilligung aufgrund eines wichtigen kantonalen fiskalischen Interesses, in der Regel verbunden mit der Pauschalbesteuerung, und eine Rentnerbewilligung ab 55 Jahren für Personen mit echten Beziehungen zur Schweiz. Beide werden vom Kanton entschieden und brauchen die Zustimmung des Bundes. Gute Vorbereitung und ein sorgfältig dokumentiertes Dossier zählen deshalb viel.

Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)

ThemaWas gilt
RechtsrahmenAusländer- und Integrationsgesetz (AIG), Regeln für Drittstaaten
Wege ohne ErwerbstätigkeitFiskalisches Interesse (Art. 30 AIG, Art. 32 VZAE) oder Rentner ab 55 (Art. 28 AIG)
ZustimmungDer Kanton entscheidet; Zustimmung des SEM zwingend
Schweizer PauschalbesteuerungBundesrechtliche Mindestbemessungsgrundlage CHF 435'000 (2026); nicht im Kanton Zürich
FamilieEhegatten und ledige Kinder unter 18 können einer Person mit Ausweis B nachziehen
Ausweis CNach 10 Jahren (die letzten 5 mit Ausweis B) oder vorzeitig nach 5 Jahren bei guter Integration
WohneigentumKein Anspruch auf Bewilligung; Personen mit Ausweis B können derzeit einen Hauptwohnsitz kaufen

Ein Rahmen, vier sehr unterschiedliche Ausgangslagen

Eine Familie, die Singapur verlässt, eine aus Hongkong und eine aus Mumbai oder Shanghai stehen zu Hause vor unterschiedlichen Fragen: steuerliche Ansässigkeit, Wegzugsregeln, wie das Vermögen gehalten wird, wie leicht sich Geld transferieren lässt. Diese Regeln der Herkunftsländer haben wir nicht anhand amtlicher Quellen überprüft, deshalb behandelt dieser Ratgeber sie nicht. Lassen Sie sie von Ihrer Beratung im Herkunftsland klären, bevor die Schweizer Seite festgelegt wird.

In der Schweiz ist die Ausgangslage für alle vier gleich: Sie sind Drittstaatsangehörige, und der Schweizer Weg hängt davon ab, was Sie hier vorhaben. Wird jemand in der Familie in der Schweiz angestellt sein oder ein Unternehmen führen, gelten andere Bewilligungen, die nicht Gegenstand dieses Ratgebers sind. Die folgenden Wege betreffen Familien, die hier leben, ohne zu arbeiten.

Der Weg über das fiskalische Interesse

Viele Familien aus Asien, die noch nicht im Ruhestand sind, prüfen zuerst diesen Weg. Ein Kanton kann eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn er ein wichtiges kantonales fiskalisches Interesse sieht. Im Gegenzug gilt:

  • Ihr Lebensmittelpunkt liegt in der Schweiz, und Sie verbringen den grössten Teil Ihrer Zeit hier;
  • Sie dürfen nur im Ausland weiterarbeiten, abgesehen von der Verwaltung Ihres eigenen Vermögens;
  • der Kanton hat einen grossen Ermessensspielraum, und das SEM muss zustimmen.

Veröffentlichte Beträge sind selten. Genf gibt an, dass das erhebliche fiskalische Interesse bei Drittstaatsangehörigen einer Aufwandbemessungsgrundlage von CHF 750'000 entspricht. Die Waadt verlangt als Teil des Bewilligungsdossiers eine unterzeichnete Vereinbarung über die Pauschalbesteuerung mit der kantonalen Steuerverwaltung. Zürich, ohne Pauschalbesteuerung, spricht von einer jährlichen Steuer von rund CHF 1 Mio., bestätigt durch die Steuerbehörde. Andere Kantone legen ihre Erwartungen im Einzelfall fest.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass das fiskalische Interesse gegen weitere Gesichtspunkte abgewogen wird, darunter den Ruf der Schweiz. Eine klare Darstellung der Herkunft Ihres Vermögens erleichtert diese Abwägung. Unser Ratgeber zum Aufenthalt für finanziell unabhängige Drittstaatsangehörige geht ausführlicher auf das Dossier ein.

Der Weg als Rentnerin oder Rentner

Ab 55 Jahren können Drittstaatsangehörige eine Bewilligung als Rentner beantragen, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz, etwa lange oder wiederholte frühere Aufenthalte, nahe Angehörige hier oder Schweizer Vorfahren, und zwar Beziehungen zur Schweiz selbst, nicht nur zu Familienmitgliedern;
  • ausreichende Mittel über dem Niveau der Schweizer Ergänzungsleistungen, lebenslang verlässlich verfügbar;
  • keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland, abgesehen von der Verwaltung des eigenen Vermögens.

Wohneigentum oder geschäftliche Verbindungen genügen nicht, um Beziehungen nachzuweisen. Für viele Familien aus Asien ohne Schweizer Vorgeschichte ist deshalb der Weg über das fiskalische Interesse der realistischere.

Die Pauschalbesteuerung in Kürze

Die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand, französisch forfait fiscal) besteuert Sie nach Ihrem weltweiten jährlichen Lebensaufwand statt nach Einkommen und Vermögen. Sie steht Personen ohne Schweizer Bürgerrecht offen, die erstmals oder nach zehn Jahren Abwesenheit in der Schweiz steuerpflichtig werden und hier nicht erwerbstätig sind. Beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen erfüllen.

Die Bemessungsgrundlage beträgt 2026 für die direkte Bundessteuer mindestens CHF 435'000, mindestens das Siebenfache des Mietzinses oder Mietwerts Ihrer Wohnung und mindestens das kantonale Minimum, das von CHF 200'000 im Jura bis CHF 647'100 in Luzern reicht. Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben sie abgeschafft, und Basel-Landschaft lässt sie nur noch für das Zuzugssteuerjahr zu. Alle Einkünfte, für die Sie Abkommensschutz beanspruchen, fliessen in eine Kontrollrechnung ein. Es hilft deshalb, früh zu wissen, aus welchen Ländern Ihre Einkünfte stammen.

Familiennachzug

Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren einer Person mit Ausweis B können eine Bewilligung erhalten, wenn:

  • die Familie zusammen in einer bedarfsgerechten Wohnung lebt;
  • die Familie nicht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen ist;
  • der Ehepartner die Landessprache am Wohnort spricht oder lernt (die Anmeldung zu einem Kurs genügt zunächst; Kinder unter 18 sind ausgenommen).

Nach der Ankunft meldet sich jedes Familienmitglied innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Gemeinde an und schliesst innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung eine Schweizer Krankenversicherung ab. Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab der Anmeldung versichert. Unser Service für die Ankunft erledigt diese Schritte mit Ihnen, und unser Ratgeber zu internationalen Schulen in der Schweiz ist ein guter Einstieg in das Thema Schule.

Langfristig planen

Der Ausweis B wird verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) gibt es nach zehn Jahren in der Schweiz, davon die letzten fünf ununterbrochen mit Ausweis B, und bei guter Integration. Ein vorzeitiger Ausweis C nach fünf Jahren ist möglich, wenn Sie gut integriert sind und sich gut in der Landessprache am Wohnort verständigen. Sprachkenntnisse lohnen sich doppelt: Sie erleichtern den Alltag und können den Weg zur Niederlassung verkürzen.

Nichterwerbstätige zahlen zudem bis 65 AHV-Beiträge, bemessen nach Vermögen und Renteneinkommen: 2026 zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr.

Wohneigentum kaufen

Solange Sie nicht hier wohnen, gelten Sie nach der Lex Koller als Person im Ausland und können Wohneigentum nicht frei erwerben. Sobald Sie einen Ausweis B und einen tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben, erlaubt das geltende Recht den Kauf eines Hauptwohnsitzes ohne Bewilligung. Eine am 15. April 2026 eröffnete Vernehmlassung schlägt vor, dass Drittstaatsangehörige auch für einen Hauptwohnsitz eine Bewilligung benötigen und die Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren nach dem Wegzug verkaufen müssten. Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht, sollte aber in die Zeitplanung einfliessen. Mit dem Ausweis C fallen Sie ganz aus der Lex Koller heraus.

Häufige Fehler

  • Mit einem Investitionsweg rechnen. Die Schweiz erteilt keine Bewilligung für den Kauf von Wohneigentum oder die Investition eines bestimmten Betrags.
  • Wohneigentum als «Beziehung» anführen. Für die Rentnerbewilligung zählt es nicht.
  • Eine Funktion in der Schweiz behalten. Jede Arbeit in der Schweiz, auch ein bezahltes Verwaltungsratsmandat, schliesst die Pauschalbesteuerung aus.
  • Die Regeln im Herkunftsland zuletzt klären. Wegzugs- und Ansässigkeitsfragen zu Hause können den Zeitplan bestimmen.

So unterstützen wir Sie

Wir helfen Familien aus Asien bei der Wahl des Kantons, bereiten den Vorschlag zur Pauschalbesteuerung und das Bewilligungsdossier vor, begleiten das Verfahren bis zur Zustimmung des SEM und organisieren Ankunft, Schulen und Versicherungen. Mehr auf unserer Seite zu Asien oder direkt im Eignungscheck.

Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen mit Stand 30. September 2026 und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre Situation braucht es ein kantonales Ruling und eine individuelle Beratung, auch im Herkunftsland.

Offizielle Quellen

  1. SEM — Weisungen AIG (Stand 15. Juni 2026)
  2. Fedlex — ZV-EJPD (Zustimmung des SEM)
  3. Fedlex — Art. 34 AIG (Niederlassungsbewilligung)
  4. Fedlex — Art. 44 AIG (Familiennachzug)
  5. Kanton Genf — Calcul des impôts pour les ressortissants de pays tiers
  6. Fedlex — Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
  7. ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 (Besteuerung nach dem Aufwand)
  8. Fedlex — Art. 5 BewG (Lex Koller)
  9. BJ — Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
  10. admin.ch — Vernehmlassung Lex Koller (15. April 2026)
  11. Fedlex — Art. 7 KVV (Frist für die Krankenversicherung)
  12. AHV/IV — Merkblatt 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen (2026)

Häufige Fragen

Wie kann eine vermögende Familie aus Asien in die Schweiz ziehen, ohne zu arbeiten?

Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz nicht arbeiten werden, beantragen meist entweder eine Bewilligung aufgrund eines wichtigen kantonalen fiskalischen Interesses, in der Regel verbunden mit der Pauschalbesteuerung, oder ab 55 Jahren und mit besonderen Beziehungen zur Schweiz eine Rentnerbewilligung. Der Kanton entscheidet, und die Zustimmung des SEM ist zwingend.

Können mein Ehepartner und meine Kinder mitkommen?

Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren einer Person mit Ausweis B können eine Bewilligung erhalten, wenn die Familie zusammenwohnt, über eine bedarfsgerechte Wohnung verfügt und nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Vom Ehepartner wird erwartet, dass er die Landessprache am Wohnort lernt; die Anmeldung zu einem Kurs genügt zunächst.

Wann erhalten Drittstaatsangehörige den Ausweis C?

Nach insgesamt 10 Jahren mit einer Aufenthaltsbewilligung, davon die letzten 5 Jahre ununterbrochen mit Ausweis B, und bei guter Integration. Ein vorzeitiger Ausweis C nach 5 Jahren ist möglich, wenn man gut integriert ist und sich gut in der Landessprache am Wohnort verständigt.

Kann ich in der Schweiz Wohneigentum kaufen, bevor ich umziehe?

Für einen Hauptwohnsitz in der Regel nicht. Drittstaatsangehörige im Ausland unterstehen der Lex Koller. Sobald Sie mit Ausweis B in der Schweiz wohnen, können Sie derzeit einen Hauptwohnsitz am tatsächlichen Wohnort ohne Bewilligung kaufen; eine Reformvorlage von 2026 würde das allerdings ändern.

Erhalte ich mit Wohneigentum in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung?

Nein. Wohneigentum in der Schweiz gibt keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, und Eigentum allein gilt nicht als besondere Beziehung, wie sie für die Rentnerbewilligung verlangt wird.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

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