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Britische Mandanten nach dem Non-Dom-Aus: Briefing für Berater

Für Berater britischer Privatkunden: die Non-Dom-Änderungen 2025, der IHT-Nachlauf, Bewilligungswege für Briten und die Pauschalbesteuerung Schweiz.

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Ein gedeckter Balkontisch für zwei mit Blick auf den Genfersee und die Berge
Genfersee

Seit dem 6. April 2025 knüpft das Vereinigte Königreich die Besteuerung an die Ansässigkeit statt an das Domizil: Die Remittance Basis ist abgeschafft, und langjährig Ansässige bleiben nach dem Wegzug bis zu zehn Jahre in der britischen Erbschaftssteuer (IHT). Für britische Staatsangehörige, die hier nicht arbeiten müssen, steht die Schweiz offen, seit dem 1. Januar 2021 aber als Drittstaatsangehörige: meist über den Rentnerweg oder eine Bewilligung wegen kantonaler fiskalischer Interessen, oft verbunden mit der Pauschalbesteuerung. Dieses Briefing fasst die Fakten auf beiden Seiten zusammen und nennt die Fragen zur Reihenfolge, die Sie früh stellen sollten.

Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)

ThemaWas gilt
Britische Remittance BasisAbgeschafft per 6. April 2025; 2024-25 war das letzte Jahr, in dem sie beansprucht werden konnte
Temporary Repatriation Facility12 % für 2025-26 und 2026-27, 15 % für 2027-28
Britische ErbschaftssteuerLangjährig ansässig = in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig; Nachlauf von 3 bis 10 Jahren nach dem Wegzug
Britische Staatsangehörige in der SchweizSeit 1. Januar 2021 Regeln für Drittstaaten, ausser bei Schutz durch das Abkommen über die Bürgerrechte
Bewilligungswege ohne ErwerbstätigkeitRentner (ab 55, besondere Beziehungen) oder wichtige kantonale fiskalische Interessen; Ermessen, Zustimmung des SEM zwingend
Pauschalbesteuerung, BundMindestbemessungsgrundlage CHF 435'000 für das Steuerjahr 2026; mindestens 7× Jahresmiete oder Eigenmietwert
Modifizierte PauschalbesteuerungDas Vereinigte Königreich steht nicht auf der ESTV-Liste der Abkommen, die sie verlangen

Die britische Seite im heutigen Stand

Wir beraten nicht zum britischen Steuerrecht. Die folgenden Punkte sind die geprüften britischen Fakten, die den Schweizer Zeitplan prägen, damit beide Seiten des Umzugs von denselben Grundlagen ausgehen.

  • Remittance Basis abgeschafft. Seit dem 6. April 2025 gibt es die Remittance Basis nicht mehr. Das Steuerjahr 2024-25 war das letzte, in dem sie beansprucht werden konnte.
  • Vierjähriges FIG-Regime. Wer nach 10 aufeinanderfolgenden Steuerjahren ohne Ansässigkeit im Vereinigten Königreich ansässig wird, kann Jahr für Jahr wählen, ausländische Einkünfte und Gewinne für bis zu vier Steuerjahre zu befreien. Der Antrag kostet den persönlichen Freibetrag und den jährlichen CGT-Freibetrag. Er ist vor allem relevant, falls ein Mandant eines Tages zurückkehren könnte.
  • Temporary Repatriation Facility (TRF). Frühere Nutzer der Remittance Basis können ausländische Einkünfte und Gewinne aus der Zeit vor dem 6. April 2025 zu 12 % für 2025-26 und 2026-27 und zu 15 % für 2027-28 designieren.
  • Rebasing. Berechtigte frühere Nutzer der Remittance Basis können ausländische Vermögenswerte auf den Wert vom 5. April 2019 neu bewerten.

Erbschaftssteuer: langjährige Ansässigkeit und Nachlauf

Die britische Erbschaftssteuer folgt heute der Ansässigkeit. Als «long-term UK resident» gilt, wer in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre im Vereinigten Königreich ansässig war. Nach dem Wegzug besteht die Steuerpflicht während eines Nachlaufs weiter, dessen Dauer von den Jahren der Ansässigkeit abhängt:

Ansässigkeit im Vereinigten Königreich in den letzten 20 SteuerjahrenIHT-Nachlauf nach dem Wegzug
10 bis 13 Jahre3 Jahre
Jedes weitere JahrEin Jahr mehr
20 Jahre10 Jahre (Maximum)

Für Mandanten, die den Grossteil ihres Erwachsenenlebens im Vereinigten Königreich verbracht haben, ist ein zehnjähriger Nachlauf der realistische Planungshorizont. Wie Nachlassplanung, Trusts und Schenkungen zu Lebzeiten in dieser Zeit behandelt werden, ist eine Frage für die britischen Berater. Auf Schweizer Seite sind Erbschafts- und Schenkungssteuern kantonal: Überlebende Ehegatten sind überall befreit, direkte Nachkommen in den meisten Kantonen, Schwyz und Obwalden erheben keine der beiden Steuern, und in Genf gilt die Befreiung für Ehegatten und Nachkommen nicht, wenn die verstorbene oder schenkende Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen nach dem Aufwand besteuert wurde. Siehe unseren Ratgeber zur Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Schweizer Bewilligungswege für britische Staatsangehörige

Seit dem 1. Januar 2021 unterstehen britische Staatsangehörige, die nicht unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger fallen, den ordentlichen Schweizer Regeln für Drittstaatsangehörige. Wer vorher zugelassen wurde, behält seine erworbenen Rechte. Das britische Kontingent für 2026 (2'100 B- und 1'400 L-Bewilligungen) betrifft nur die Erwerbstätigkeit; für Mandanten, die ohne Erwerbstätigkeit kommen, gilt es nicht.

Rentnerweg (Art. 28 AIG). Kumulative Voraussetzungen: mindestens 55 Jahre alt, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz (etwa lange oder wiederholte frühere Aufenthalte, nahe Verwandte hier, Schweizer Vorfahren), ausreichende und lebenslang gesicherte Mittel sowie keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz oder im Ausland, abgesehen von der Verwaltung des eigenen Vermögens. Grundeigentum oder geschäftliche Beziehungen genügen für sich allein nicht. Der Lebensmittelpunkt muss in der Schweiz liegen.

Wichtige kantonale fiskalische Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE). Der Mandant verlegt seinen Lebensmittelpunkt in die Schweiz und verbringt den grössten Teil seiner Zeit hier. Eine Erwerbstätigkeit ist nur im Ausland zulässig, abgesehen von der Verwaltung des eigenen Vermögens. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung mit weitem Ermessen. Der Kanton teilt seine Zustimmungsabsicht mit, danach entscheidet das SEM und kann die Bewilligung verweigern, einschränken oder mit Bedingungen verbinden. Einige Kantone veröffentlichen Richtwerte: Genf beziffert das wichtige fiskalische Interesse bei Drittstaatsangehörigen mit einer Aufwandbemessung von CHF 750'000; Zürich, das keine Pauschalbesteuerung kennt, betrachtet eine jährliche Steuer von rund CHF 1 Million als ausreichend, bestätigt durch die Steuerbehörde; die Waadt verlangt eine Kopie der Pauschalvereinbarung mit der kantonalen Steuerverwaltung als Teil des Gesuchs. Die meisten Kantone veröffentlichen keine Zahl.

Für das Gesamtbild siehe Umzug aus dem Vereinigten Königreich nach dem Non-Dom-Aus und unser Angebot zur Aufenthaltsbewilligung.

Pauschalbesteuerung: die Grundlagen

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) wird ein Mandant auf seine weltweiten jährlichen Lebenshaltungskosten besteuert statt auf Einkommen und Vermögen. Die Voraussetzungen sind bundesrechtlich:

  • der Mandant ist nicht Schweizer (Schweizer Doppelbürger sind ausgeschlossen);
  • er wird erstmals oder nach mindestens 10 Jahren Abwesenheit in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig;
  • er übt keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aus, auch keine Verwaltungsratsmandate;
  • beide Ehegatten erfüllen alle Voraussetzungen.

Für die direkte Bundessteuer ist die Bemessungsgrundlage der höchste Wert aus: tatsächlichen weltweiten Lebenshaltungskosten, CHF 435'000 für 2026, dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder Eigenmietwerts der Wohnung, dem Dreifachen des jährlichen Pensionspreises und der Kontrollrechnung. Diese rechnet brutto zusammen: Schweizer Grundstücke und ihre Erträge, bewegliches Vermögen und in der Schweiz angelegtes Kapital samt Erträgen, Renten aus Schweizer Quelle sowie ausländische Einkünfte, für die eine Abkommensentlastung beansprucht wird. CHF 435'000 ist eine Mindestbemessungsgrundlage, kein Steuerbetrag.

Die Kantone legen ihre eigene Mindestbemessungsgrundlage für die Kantons- und Gemeindesteuern fest und behandeln die Vermögenssteuer unterschiedlich:

KantonKantonale Mindestbemessung (2026)Vermögen bei der Pauschale
GenfCHF 426'357Zuschlag von 10 % auf der Bemessungsgrundlage
WaadtCHF 415'000, einschliesslich 15 % Zuschlag für die Vermögenssteuerin der Bemessungsgrundlage enthalten
WallisCHF 250'000mindestens das 4-Fache der Bemessungsgrundlage
ZugCHF 500'000mindestens das 20-Fache der Bemessungsgrundlage
SchwyzCHF 600'000mindestens das 20-Fache der Bemessungsgrundlage
Zürichabgeschafft—

Quelle: ESTV-Kantonsblätter, Februar 2026. Auch Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft, und Basel-Landschaft gewährt sie nur für das Zuzugsjahr. Siehe Pauschalbesteuerung nach Kanton.

Abkommensfrage. Nach den Abkommen mit Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich und den USA setzt die Abkommensentlastung eine «modifizierte» Pauschalbesteuerung voraus, die alle Einkünfte aus dem betreffenden Staat erfasst. Das Vereinigte Königreich steht nicht auf dieser Liste. Ob ein anderer Punkt aus dem Abkommen mit dem Vereinigten Königreich einen bestimmten Mandanten betrifft, sollte mit dem Kanton geklärt werden, wenn die Pauschale vereinbart wird.

Fragen zur Reihenfolge, die Sie früh stellen sollten

Der grösste Mehrwert liegt in der Reihenfolge der Schritte. Diese Fragen gehen wir mit den britischen Beratern in der Regel durch:

  1. Wann beginnt die Schweizer Steuerpflicht? Das Schweizer Recht stellt auf den Wohnsitz ab (Aufenthalt mit der Absicht dauernden Verbleibens) oder auf einen Aufenthalt von 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit (30 Tagen mit Erwerbstätigkeit), nicht auf eine 183-Tage-Regel. Das Zuzugsdatum sollte auf das Wegzugsdatum im Vereinigten Königreich abgestimmt werden.
  2. Welche britischen Schritte müssen vor dem Wegzug erfolgen? TRF-Designationen, allfällige Veräusserungen sowie der Umgang mit Trusts und Schenkungen sind britische Entscheide; das Schweizer Dossier sollte den Stand danach abbilden.
  3. Ist die Pauschalbesteuerung die richtige Wahl? Das hängt von den Lebenshaltungskosten, dem Kanton und der Herkunft der Einkünfte ab. Wir vergleichen sie mit der ordentlichen Besteuerung, bevor ein Ruling beantragt wird.
  4. Zuerst das Ruling, dann die Bewilligung? Steuerseite und Bewilligung hängen eng zusammen: Die Waadt führt die unterzeichnete Pauschalvereinbarung als erforderliches Bewilligungsdokument auf, und Genf erwartet das Gesuch um Pauschalbesteuerung zusammen mit dem Migrationsverfahren.
  5. Eine Tätigkeit in der Schweiz? Verwaltungsratsmandate oder Beratungsfunktionen in der Schweiz schliessen die Pauschalbesteuerung für beide Ehegatten aus.
  6. Mieten oder kaufen? Drittstaatsangehörige mit Ausweis B dürfen eine Hauptwohnung am Ort ihres tatsächlichen Wohnsitzes ohne Bewilligung nach Lex Koller erwerben; eine Ferienwohnung ist eine andere Sache. Der Mietzins oder Eigenmietwert bestimmt zudem die Untergrenze des Siebenfachen.

Was vorzubereiten ist

Für eine erste Einschätzung sind keine Namen nötig. Wenn das Dossier weitergeht, verlangt der Kanton in der Regel:

  • eine Darstellung der Situation des Mandanten und eine Bestätigung, dass er in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausübt;
  • einen vorgeschlagenen Pauschalbetrag, gestützt auf ein Budget der weltweiten Lebenshaltungskosten (Genf verwendet ein Formular zum Lebensstandard);
  • eine Kopie des Mietvertrags oder eine Schätzung der Liegenschaft;
  • für den Rentnerweg Nachweise der Beziehungen zur Schweiz und der lebenslang gesicherten Mittel.

Wie wir helfen

Wir übernehmen die Schweizer Seite, von der Prüfung des Bewilligungswegs und dem Rulinggesuch bis zum Bewilligungsgesuch und zur Ankunft, und halten Sie bei jedem Schritt auf dem Laufenden, während die Mandatsbeziehung bei Ihnen bleibt. Lesen Sie, was wir übernehmen und was bei Ihnen bleibt, oder senden Sie uns ein anonymes Profil über das Formular für Berater.

Dieses Briefing ist eine allgemeine Information mit Stand 30. September 2026. Es ist keine britische oder Schweizer Steuerberatung; jede Situation braucht eine eigene Beurteilung und, wo sinnvoll, ein Steuerruling.

Offizielle Quellen

  1. HMRC — Technical note: Änderungen bei der Besteuerung von Non-Doms
  2. HMRC — HS266 FIG-Regime (2026)
  3. HMRC — RDRM73400 Temporary Repatriation Facility
  4. gov.uk — Erbschaftssteuer für langjährig im Vereinigten Königreich Ansässige
  5. SEM — Weisungen AIG (Stand 15. Juni 2026)
  6. Fedlex — ZV-EJPD (Zustimmungsverfahren SEM)
  7. EJPD — Kontingente 2026 für Drittstaaten und Vereinigtes Königreich (19. November 2025)
  8. Fedlex — Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
  9. Fedlex — Art. 3 DBG (Wohnsitz und Aufenthalt)
  10. ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 (Besteuerung nach dem Aufwand)
  11. ESTV — Rundschreiben 2-215-D-2025 (Indexierung 2026)
  12. EFD — Pauschalbesteuerung
  13. ESTV — Kantonsblätter (Februar 2026)
  14. Kanton Genf — Steuerberechnung für Drittstaatsangehörige
  15. Kanton Genf — So beantragen Sie die Besteuerung nach dem Aufwand
  16. Kanton Waadt — Aufenthalt aus wichtigen öffentlichen Interessen
  17. Kanton Zürich — Weisung Migrationsamt zur erwerbslosen Wohnsitznahme
  18. ESTV — Geltende Steuern (Stand 1. Januar 2026)

Häufige Fragen

Werden britische Staatsangehörige beim Aufenthalt in der Schweiz wie EU-Bürger behandelt?

Nein. Seit dem 1. Januar 2021 gelten für britische Staatsangehörige, die nicht unter das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger fallen, die Schweizer Regeln für Drittstaatsangehörige. Wer vorher zugelassen wurde, behält seine erworbenen Rechte.

Welche Bewilligungswege passen für britische Mandanten ohne Erwerbstätigkeit?

Meist der Rentnerweg, ab 55 Jahren mit besonderen persönlichen Beziehungen zur Schweiz, oder eine Bewilligung wegen wichtiger kantonaler fiskalischer Interessen. Beide liegen im Ermessen: Der Kanton entscheidet, und die Zustimmung des SEM ist zwingend.

Endet die britische Erbschaftssteuerpflicht sofort mit dem Umzug in die Schweiz?

Nicht für langjährig im Vereinigten Königreich Ansässige. Wer in mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre dort ansässig war, bleibt nach dem Wegzug während eines Nachlaufs von 3 bis 10 Jahren erfasst, je nach Dauer der Ansässigkeit.

Steht das Vereinigte Königreich auf der Schweizer Liste der Abkommen mit modifizierter Pauschalbesteuerung?

Nein. Die ESTV-Liste umfasst Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich und die USA. Besondere Punkte aus dem Abkommen mit dem Vereinigten Königreich sollten mit dem Kanton geklärt werden, wenn die Pauschale vereinbart wird.

Ist die Pauschalbesteuerung eine Mindeststeuer von CHF 435'000?

Nein. CHF 435'000 ist die Mindestbemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer für 2026, nicht die geschuldete Steuer. Massgebend ist der höchste Wert aus weltweiten Lebenshaltungskosten, diesem Minimum, dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder Eigenmietwerts und der Kontrollrechnung. Die Kantone legen eigene Mindestbeträge fest.

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