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Aus der EU in die Schweiz auswandern (2026)

EU-Bürger können dank Freizügigkeit ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz wohnen. Bewilligung, Pauschalbesteuerung, DBA und Wegzugsbesteuerung, mit Quellen.

Die Weinbergterrassen des Lavaux über dem Genfersee
Lavaux, Waadt

EU-Bürgerinnen und -Bürger haben einen deutlich einfacheren Weg in die Schweiz als Drittstaatsangehörige: Dank Personenfreizügigkeit können Sie hier ohne Erwerbstätigkeit wohnen, sofern Sie über ausreichende Mittel und eine volle Kranken- und Unfallversicherung verfügen, ohne Kontingent und ohne besondere Beziehungen nachweisen zu müssen. Die eigentliche Planung liegt auf der steuerlichen Seite, wo die Wegzugsregeln Ihres Herkunftslandes und dessen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz bestimmen, was sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze (Stand September 2026)

  • Nicht erwerbstätige EU/EFTA-Angehörige brauchen ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung. Keine Kontingente.
  • Der Ausweis B EU/EFTA für Nichterwerbstätige gilt in der Regel 5 Jahre.
  • Ausweis C nach 5 Jahren mit Rechtsanspruch für 10 EU-Staaten und Liechtenstein, nach Ermessen des Kantons für 6 weitere; für 13 neuere Mitgliedstaaten normalerweise nach 10 Jahren.
  • Die Pauschalbesteuerung lässt sich mit einer EU-Bewilligung kombinieren; bundesrechtliche Mindestbemessungsgrundlage CHF 435'000 für 2026.
  • Die Abkommen mit Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich und den USA verlangen für Abkommensvorteile die modifizierte Pauschalbesteuerung.
  • In der Schweiz wohnhafte EU-Angehörige unterstehen nicht der Lex Koller.

Warum sich EU-Familien für die Schweiz entscheiden

Für EU-Angehörige verbindet die Schweiz den freien Zugang dank Freizügigkeit mit einem Steuersystem, das weitgehend vom gewählten Kanton geprägt wird. Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer und die Verfügbarkeit der Pauschalbesteuerung unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, und private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen wie Wertschriften sind auf Bundes- und Kantonsebene steuerfrei. Überlebende Ehegatten sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit, direkte Nachkommen in den meisten.

Der Bewilligungsweg für EU-Bürger

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) erlaubt Rentnerinnen und Rentnern, Privatiers und anderen Nichterwerbstätigen, sich mit ihrer Familie in der Schweiz niederzulassen. Die strengen Voraussetzungen für Drittstaatsangehörige, etwa Altersgrenze und besondere Beziehungen beim Rentnerweg, gelten hier nicht.

Was Sie nachweisen müssen:

  • Ausreichende Mittel: über dem Niveau, ab dem eine in der Schweiz wohnhafte Person Sozialhilfe beanspruchen könnte. Bei Rentnerinnen und Rentnern müssen die Mittel die Schwelle für Ergänzungsleistungen übersteigen. Einen einheitlichen veröffentlichten Betrag gibt es nicht; der Kanton beurteilt dies.
  • Kranken- und Unfallversicherung für Sie und Ihre Familie.

Der Ausweis B wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Er kann widerrufen werden, wenn die Mittel oder die Versicherung wegfallen. Unser Ratgeber zum Ausweis B für EU-Bürger ohne Erwerbstätigkeit führt Sie durch das Gesuch.

Der Weg zum Ausweis C

StaatsangehörigkeitAusweis C
Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, LiechtensteinNach 5 Jahren (Anspruch aus Niederlassungsvereinbarung)
Finnland, Irland, Luxemburg, Schweden, Island, NorwegenNach 5 Jahren möglich, nach Ermessen des Kantons, wenn die Integrationskriterien (inkl. Sprache) erfüllt sind
Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, SlowenienNormalerweise nach 10 Jahren (kein staatsvertraglicher Anspruch)

Der Ausweis C EU/EFTA wird alle 5 Jahre kontrolliert.

Steuerliches Zusammenspiel: Wegzugsregeln, Abkommen und Pauschalbesteuerung

Pauschalbesteuerung für EU-Angehörige

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung, französisch «forfait fiscal») werden Sie auf Ihre weltweiten Lebenshaltungskosten besteuert statt auf Einkommen und Vermögen. Sie kommen infrage, wenn Sie nicht Schweizer Bürger sind, erstmals oder nach 10 Jahren im Ausland in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier nicht erwerbstätig sind. Beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen erfüllen. Die bundesrechtliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt CHF 435'000 für 2026; die kantonalen Minima unterscheiden sich.

Besonderheiten nach Land unter den Doppelbesteuerungsabkommen

  • Deutschland, Italien, Belgien und Österreich: Diese Abkommen (ebenso jene mit Norwegen, Kanada und den USA) gewähren Abkommensvorteile nur, wenn alle Einkünfte aus dem betreffenden Staat in der Schweiz wie bei der ordentlichen Besteuerung erfasst werden. Das ist die modifizierte Pauschalbesteuerung: Diese Einkünfte werden zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet und zum Satz für Ihr Gesamteinkommen besteuert. Ohne vollständige Angaben gilt der Höchstsatz.
  • Frankreich: Das Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung führt Frankreich unter den Abkommen mit Sonderregeln auf. Wie das schweizerisch-französische Abkommen pauschal besteuerte Personen behandelt, sollte in einem Ruling und mit französischer Beratung geklärt werden, bevor Sie sich darauf verlassen.

Die Mechanik erklären wir in unserem Ratgeber zur modifizierten Pauschalbesteuerung und den Doppelbesteuerungsabkommen.

Der Wegzug aus dem Herkunftsland

  • Deutschland: Nach § 6 AStG löst der Wegzug eine fiktive Veräusserung von Beteiligungen zum gemeinen Wert aus, wenn Sie in mindestens 7 der letzten 12 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten. Die Steuer kann in 7 gleichen Jahresraten bezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Siehe Auswandern aus Deutschland.
  • Frankreich: Nach Art. 167 bis CGI greift die Exit Tax nach 6 der letzten 10 Jahre französischer Steueransässigkeit, bei Beteiligungen von mindestens 50 % am Gewinn einer Gesellschaft oder mit einem Wert von über € 800'000. Die Steuer entfällt, wenn die Anteile nach dem Wegzug 2 Jahre gehalten werden (5 Jahre bei über € 2,57 Millionen). Ob ein Umzug in die Schweiz vom automatischen Aufschub profitiert, muss geprüft werden. Siehe Auswandern aus Frankreich.
  • Italien und Belgien: Die Wegzugsregeln sind anders ausgestaltet; holen Sie lokalen Rat ein, bevor Sie ein Wegzugsdatum festlegen.

Französische Staatsangehörige, die die Schweiz mit Monaco vergleichen, sollten beachten, dass die monegassische Befreiung von der Einkommenssteuer nach dem Abkommen zwischen Frankreich und Monaco von 1963 für sie nicht gilt.

Praktisches zum Ankommen

  • Anmeldung: EU-Angehörige müssen sich wie andere ausländische Einwohner bei der Gemeinde anmelden.
  • Krankenversicherung: Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) muss innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung abgeschlossen werden.
  • Sozialversicherung: Nichterwerbstätige zahlen bis zum Referenzalter 65 AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige, bemessen nach Vermögen und Renteneinkommen, 2026 zwischen CHF 530 und CHF 26'500 pro Jahr.
  • Immobilien: Sobald Sie tatsächlich hier wohnen, können Sie ohne Einschränkungen der Lex Koller ein Eigenheim kaufen.

Häufige Fehler

  • Den Ausweis B für einen Selbstläufer halten. Es besteht ein Anspruch, aber Sie müssen Mittel und Versicherung belegen.
  • Die modifizierte Pauschalbesteuerung übersehen. Einkünfte aus Deutschland, Italien, Belgien und Österreich können die Bemessungsgrundlage erheblich verändern.
  • Die Nachlassplanung in Genf ohne Blick auf die Pauschalbesteuerung. In Genf entfällt die Befreiung für Ehegatten und Nachkommen, wenn die verstorbene Person in einer der letzten drei rechtskräftigen Veranlagungen nach dem Aufwand besteuert wurde.
  • Umziehen, bevor die Wegzugsbesteuerung geregelt ist. Aufschub- und Ratenregeln hängen oft von Schritten vor dem Wegzug ab.

So unterstützen wir Sie

Wir helfen Ihnen, das Gesuch nach dem Freizügigkeitsabkommen zu dokumentieren, Kantone zu vergleichen und, wo es passt, das Pauschalbesteuerungs-Ruling mit klar dargestellten Abkommensfolgen vorzubereiten. Unser kurzer Eignungscheck ist ein guter Anfang.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen mit Stand 30. September 2026. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre konkrete Situation braucht es ein Ruling und eine individuelle Beratung.

Offizielle Quellen

  1. SEM — Weisungen zur Personenfreizügigkeit (VFP), Januar 2026
  2. SEM — Weisungen AIG, Stand 15. Juni 2026 (Ausweis C nach Staatsangehörigkeit)
  3. Fedlex — Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
  4. ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 (Besteuerung nach dem Aufwand)
  5. ESTV — Mitteilung zur Indexierung 2026 (CHF 435'000)
  6. Kanton Uri — Merkblatt Aufwandbesteuerung, 1. Januar 2026
  7. Republik und Kanton Genf — Steuerberechnung für EU/EFTA-Angehörige (PDF)
  8. Gesetze im Internet — § 6 AStG (deutsche Wegzugsbesteuerung)
  9. Légifrance — Art. 167 bis CGI (französische Exit Tax)
  10. Fedlex — Art. 5 BewG (Lex Koller: Personen im Ausland)
  11. ESTV — Geltende Steuern (Erbschafts- und Schenkungssteuer), 1. Januar 2026
  12. Fedlex — Art. 7 KVV (Frist für die Krankenversicherung)
  13. AHV/IV — Merkblatt 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen (2026)
  14. Gouvernement Princier de Monaco — Steuern in Monaco

Häufige Fragen

Können EU-Bürger in der Schweiz wohnen, ohne zu arbeiten?

Ja. Nach dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) dürfen Rentnerinnen und Rentner, Privatiers und andere nicht erwerbstätige EU/EFTA-Angehörige mit ihrer Familie in der Schweiz wohnen, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung verfügen. Kontingente gibt es keine.

Wie viel Geld brauchen EU-Bürger für einen Ausweis B ohne Erwerbstätigkeit?

Einen festen Betrag des Bundes gibt es nicht. Die Mittel gelten als ausreichend, wenn sie über dem Niveau liegen, ab dem eine in der Schweiz wohnhafte Person Sozialhilfe beanspruchen könnte; bei Rentnerinnen und Rentnern über der Schwelle für Ergänzungsleistungen. Die Kantone wenden diese Richtwerte im Einzelfall an.

Können EU-Bürger die Schweizer Pauschalbesteuerung nutzen?

Ja. Die Pauschalbesteuerung lässt sich mit einer EU/EFTA-Bewilligung kombinieren, sofern die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind: keine Schweizer Staatsangehörigkeit, erstmaliger Zuzug oder Rückkehr nach 10 Jahren und keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Staatsangehörige von Belgien, Deutschland, Italien, Norwegen, Kanada, Österreich und den USA sollten die modifizierte Pauschalbesteuerung nach ihrem Abkommen prüfen.

Wann erhalten EU-Bürger in der Schweiz den Ausweis C?

Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Spanien und Liechtenstein haben gestützt auf Niederlassungsvereinbarungen nach 5 Jahren Anspruch auf den Ausweis C. Für Finnland, Irland, Luxemburg, Schweden, Island und Norwegen ist der Ausweis C nach 5 Jahren nach Ermessen des Kantons möglich, wenn die Integrationskriterien erfüllt sind. Für Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien besteht kein staatsvertraglicher Anspruch; der Ausweis C wird normalerweise nach 10 Jahren erteilt.

Dürfen EU-Bürger in der Schweiz Immobilien kaufen?

EU/EFTA-Angehörige, die tatsächlich und rechtmässig in der Schweiz wohnen (Ausweis B oder C), unterstehen nicht den Beschränkungen der Lex Koller und können wie Personen mit Schweizer Wohnsitz kaufen. Wer im Ausland lebt, braucht für die meisten Wohnimmobilien eine Bewilligung.

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Erzählen Sie uns kurz von Ihren Plänen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.