Aus Afrika in die Schweiz ziehen (2026)
Familien und Unternehmer aus Südafrika, Nigeria, Kenia, Ägypten oder Marokko: Bewilligungen für Drittstaaten, Visum, Steuerabkommen, Pauschalbesteuerung.

Familien und Unternehmer aus Südafrika, Nigeria, Kenia, Ägypten, Marokko, Côte d'Ivoire, Senegal oder Mauritius können sich nach den Regeln für Drittstaatsangehörige in der Schweiz niederlassen. Ohne Stelle in der Schweiz gibt es zwei Wege: die Rentnerbewilligung ab 55 Jahren oder die Bewilligung aufgrund wichtiger kantonaler fiskalischer Interessen. Wer hier ein Unternehmen führen will, nutzt den Weg der selbständigen Erwerbstätigkeit. Jeder Weg braucht das Einverständnis des Kantons und die Zustimmung des Bundes, und die meisten Staatsangehörigen brauchen für die Einreise zusätzlich ein Visum.
Das Wichtigste in Kürze (Stand Oktober 2026)
- Wege für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit: Rentner (Art. 28 AIG, ab 55, besondere Beziehungen) oder wichtige fiskalische Interessen (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE).
- Ein Unternehmen hier führen: selbständige Erwerbstätigkeit (Art. 19 AIG), beurteilt nach dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz.
- Die Zustimmung des SEM ist zwingend; der Kanton hat ein weites Ermessen.
- Visum: für die meisten afrikanischen Staatsangehörigen für jeden Aufenthalt nötig; Mauritius und die Seychellen sind nur bis 90 Tage visumfrei (Liste des SEM, 3. April 2026).
- Steuerabkommen bestehen mit 9 afrikanischen Staaten, darunter Südafrika, Ägypten und Marokko; nicht mit Nigeria, Kenia, Senegal oder Mauritius (Liste des SIF, 1. Januar 2026).
- Schweizer Pauschalbesteuerung: bundesrechtliche Mindestbemessungsgrundlage CHF 435'000 für 2026.
- Ausweis C nach 10 Jahren, bei guter Integration nach 5 Jahren.
Warum sich Familien aus Afrika für die Schweiz entscheiden
Familien, die aus Afrika wegziehen, suchen oft ein stabiles zweites Standbein: ein Land mit Rechtssicherheit, einer starken Währung, guten Schulen und direkten Verbindungen nach Europa und in die Heimat. Genf und die Waadt sind französischsprachig, was für Familien aus Marokko, Côte d'Ivoire oder Senegal zählt; in Zug, Schwyz und Luzern wird Deutsch gesprochen, und im Geschäftsleben ist Englisch weit verbreitet.
Ihre Gesellschaften und Anlagen in Afrika zu behalten, ist mit dem Weg über das fiskalische Interesse vereinbar, solange die Arbeit selbst im Ausland ausgeübt wird. Wenn Sie ein Unternehmen von der Schweiz aus führen wollen, passt der Weg der selbständigen Erwerbstätigkeit zu Ihrer Situation.
Der Bewilligungsweg für afrikanische Staatsangehörige
Staatsangehörige afrikanischer Staaten stellen ihr Gesuch nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), wie alle Drittstaatsangehörigen.
| Rentnerbewilligung | Fiskalisches Interesse | Selbständige Erwerbstätigkeit | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 28 AIG, Art. 25 VZAE | Art. 30 Abs. 1 Bst. b AIG, Art. 32 VZAE | Art. 19 AIG |
| Für wen | Personen ab 55 mit besonderen persönlichen Beziehungen zur Schweiz | Familien, die ihren Lebensmittelpunkt hierher verlegen und nicht in der Schweiz arbeiten | Gründer, die in der Schweiz ein Unternehmen führen |
| Arbeit | Keine, weder in der Schweiz noch im Ausland (Verwaltung des eigenen Vermögens erlaubt) | Nur im Ausland erlaubt, dazu die Verwaltung des eigenen Vermögens | Das Unternehmen selbst, wie im Businessplan beschrieben |
| Was geprüft wird | Beziehungen, ausreichende Mittel auf Lebenszeit | Erwartete Steuer, abgewogen gegen die weiteren Interessen und das Ansehen der Schweiz | Gesamtwirtschaftliches Interesse, Finanzierung, glaubwürdiger Businessplan |
| Entscheid | Kanton, dann SEM | Kanton, dann SEM | Kanton, dann SEM |
Für die Rentnerbewilligung genügen Wohneigentum oder geschäftliche Verbindungen in der Schweiz nicht als Beziehungen. Beim fiskalischen Interesse veröffentlichen nur wenige Kantone eine Zahl: Genf nennt für Drittstaatsangehörige eine Bemessungsgrundlage von CHF 750'000, und die Waadt verlangt im Bewilligungsdossier eine unterzeichnete Vereinbarung zur Pauschalbesteuerung. Für die selbständige Erwerbstätigkeit kennt das Gesetz weder eine Mindestinvestition noch eine Mindestzahl an Arbeitsplätzen; eine erste Bewilligung ist auf höchstens 2 Jahre befristet, und die Verlängerung hängt davon ab, ob die Ziele des Plans erreicht werden.
Unsere Ratgeber zum Aufenthalt für finanziell unabhängige Drittstaatsangehörige und zur Frage, ob die Schweiz ein Golden Visa kennt, gehen näher darauf ein.
Visum und Einreise
Die Einreisevorschriften hängen von Ihrem Pass ab. Gemäss der Liste des SEM vom 3. April 2026:
- Visum für jeden Aufenthalt nötig: unter anderem Südafrika, Nigeria, Kenia, Ägypten, Marokko, Côte d'Ivoire, Senegal, Ghana, Tunesien und Algerien.
- Kein Visum bis 90 Tage, Visum für längere Aufenthalte: Mauritius und Seychellen.
Ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen braucht eine Aufenthaltsbewilligung, die vor der Einreise in die Schweiz zu beantragen ist. Das Gesuch für das nationale Visum (Kategorie D) reichen Sie bei der Schweizer Vertretung ein, die für Ihren Wohnort zuständig ist; sie leitet es an das kantonale Migrationsamt weiter. Sie können mit einem Visum für einen Kurzaufenthalt anreisen, um einen Kanton auszuwählen; in einen dauerhaften Aufenthalt lässt sich dieser Besuch aber grundsätzlich nicht umwandeln.
Zusammenspiel der Steuerregeln
Abkommen mit afrikanischen Staaten
Die offizielle Abkommensliste der Schweiz (Stand 1. Januar 2026) führt Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika, Ägypten, Marokko, Côte d'Ivoire, Algerien, Tunesien, Ghana, Äthiopien und Sambia auf. Ein umfassendes Abkommen mit Nigeria, Kenia, Senegal oder Mauritius führt sie nicht auf. Ein Abkommen legt fest, welches Land welche Art von Einkünften besteuern darf. Es muss deshalb für Ihre eigenen Einkünfte gelesen werden, Artikel für Artikel. Wo kein Abkommen besteht, wendet jedes Land sein eigenes Recht an, und das verdient vor dem Umzug eine sorgfältige Planung.
Wegzug aus dem Herkunftsland
Jedes Land hat eigene Regeln dazu, wann die Steuerpflicht endet, was beim Wegzug mit dem Vermögen geschieht und wie Geld das Land verlassen darf. In Südafrika zum Beispiel löst das Ende der steuerlichen Ansässigkeit für die Kapitalgewinnsteuer eine fiktive Veräusserung des weltweiten Vermögens aus, ausgenommen Liegenschaften in Südafrika. Für andere Länder fragen Sie Ihre Beratung vor Ort und prüfen Sie die Regeln Ihrer Zentralbank für Überweisungen ins Ausland, lange bevor Sie ein Datum festlegen.
Schweizer Möglichkeiten
- Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung): Die Steuer bemisst sich nach Ihren weltweiten Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen. Die bundesrechtliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt 2026 CHF 435'000, jeder Kanton legt sein eigenes Minimum fest, und die Bemessungsgrundlage entspricht mindestens dem 7-Fachen Ihres jährlichen Mietzinses oder Mietwerts.
- Voraussetzungen: keine Schweizer Staatsangehörigkeit, erstmaliger Zuzug oder Rückkehr nach 10 Jahren, keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz; beide Ehegatten müssen die Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Weg der selbständigen Erwerbstätigkeit ist sie deshalb nicht vereinbar.
- Abkommen: Kein afrikanischer Staat gehört zu den Abkommen, die die modifizierte Pauschalbesteuerung verlangen. Wenn Sie für ausländische Einkünfte Abkommensvorteile beanspruchen, müssen Sie diese Einkünfte deklarieren, und sie fliessen in die Kontrollrechnung ein.
- Wo es sie gibt: nicht in Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt, und in Basel-Landschaft nur für das Zuzugssteuerjahr.
Unser Ratgeber Aus Afrika in die Schweiz auswandern zeigt den Ablauf Schritt für Schritt, mit einer Abkommenstabelle nach Land.
Praktische Hinweise zum Ankommen
- Bank und Herkunft der Mittel: Schweizer Banken müssen Sie und die an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigte Person identifizieren und den Zweck der Geschäftsbeziehung verstehen. Rechnen Sie damit, belegen zu müssen, wie das Vermögen entstanden ist (Kaufverträge, Jahresrechnungen von Gesellschaften, Steuererklärungen, Erbschaftsunterlagen). Geschäftsbeziehungen mit Personen, die im Ausland ein führendes öffentliches Amt innehaben oder innehatten, und mit ihnen nahestehenden Personen gelten immer als Beziehungen mit erhöhtem Risiko und werden genauer geprüft.
- Schulen: In der Schweiz gibt es internationale Schulen mit Unterricht auf Englisch, auf Französisch oder in beiden Sprachen, daneben die öffentliche Schule in der Ortssprache. Mehr in unserem Ratgeber zu internationalen Schulen.
- Familie: Ehegatten und ledige Kinder unter 18 können einer Person mit Ausweis B nachziehen, wenn die Familie in einer bedarfsgerechten Wohnung zusammenlebt und für sich selbst aufkommt. Das Gesuch ist innerhalb von 5 Jahren zu stellen, für Kinder über 12 innerhalb von 12 Monaten.
- Anmeldung und Versicherung: Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei Ihrer Gemeinde an, und schliessen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung eine Schweizer Grundversicherung ab.
- Wohneigentum: Wohneigentum in der Schweiz gibt keinen Anspruch auf eine Bewilligung. Als Drittstaatsangehörige mit Ausweis B können Sie derzeit einen Hauptwohnsitz an Ihrem tatsächlichen Schweizer Wohnsitz kaufen; ein Reformvorschlag von 2026 würde das ändern, er ist aber ein Vorschlag und kein geltendes Recht.
Häufige Stolpersteine
- Die Schweiz wie ein Land mit Investorenvisum behandeln. Kein fester Investitionsbetrag verschafft eine Bewilligung.
- Mit einem Besuchervisum einreisen und auf einen Verbleib hoffen. Die Aufenthaltsbewilligung wird aus dem Ausland beantragt.
- Von einem Abkommen ausgehen. Mehrere grosse afrikanische Volkswirtschaften haben keines mit der Schweiz.
- Die Bankunterlagen bis zuletzt aufschieben. Die Nachweise zur Herkunft der Mittel zusammenzutragen braucht Zeit und bestimmt oft den Zeitplan.
- Die Fristen für die Familie verpassen. Für ältere Kinder bleiben nur 12 Monate.
Wie wir Sie unterstützen
Wir helfen Ihnen bei der Wahl des Kantons, bereiten Steuerruling und Bewilligungsdossier gemeinsam vor und stimmen uns mit Ihren Beratern und Banken im Herkunftsland ab. Beginnen Sie mit unserem kurzen Eignungscheck.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen mit Stand 1. Oktober 2026. Sie ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; für Ihre persönliche Situation braucht es ein Ruling und eine individuelle Beratung.
Offizielle Quellen
- SEM — Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Version vom 3. April 2026)
- SEM — FAQ zur Einreise (Visum der Kategorie D, Verfahren)
- SIF — Doppelbesteuerungsabkommen (Liste, Stand 1. Januar 2026)
- SEM — Weisungen AIG (Ausländerbereich), Stand 15. Juni 2026
- SEM — Weisungen AIG, Kapitel 4 (Erwerbstätigkeit, selbständige Erwerbstätigkeit)
- Fedlex — Art. 19 AIG (selbständige Erwerbstätigkeit)
- Fedlex — ZV-EJPD (Zustimmungsverfahren des SEM)
- République et canton de Genève — Berechnung der Schweizer Steuern für Drittstaatsangehörige (PDF)
- Fedlex — Art. 14 DBG (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV — Kreisschreiben Nr. 44 (Besteuerung nach dem Aufwand)
- ESTV — Rundschreiben zur Indexierung 2026 (CHF 435'000)
- EFD — Pauschalbesteuerung (Kantone, die sie abgeschafft haben)
- Fedlex — Art. 34 AIG (Ausweis C)
- Fedlex — Art. 44 AIG (Familiennachzug)
- Fedlex — Art. 47 AIG (Fristen für den Familiennachzug)
- Fedlex — Geldwäschereigesetz (GwG), Art. 3, 4 und 6
- BJ — Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
- Fedlex — Art. 7 KVV (Frist für die Krankenversicherung)
Häufige Fragen
Kann ich aus Afrika in die Schweiz ziehen, ohne hier zu arbeiten?
Ja, wenn der Kanton und das Staatssekretariat für Migration (SEM) zustimmen. Drittstaatsangehörige ohne Stelle in der Schweiz stellen ihr Gesuch in der Regel entweder als Rentnerinnen und Rentner (ab 55, mit besonderen Beziehungen zur Schweiz) oder gestützt auf wichtige kantonale fiskalische Interessen. Beide Wege liegen im Ermessen der Behörden.
Brauche ich ein Visum für die Einreise in die Schweiz?
Gemäss der Liste des SEM vom 3. April 2026 brauchen Staatsangehörige von Südafrika, Nigeria, Kenia, Ägypten, Marokko, Côte d'Ivoire und Senegal für jeden Aufenthalt ein Visum. Staatsangehörige von Mauritius brauchen für Aufenthalte bis 90 Tage keines, für längere Aufenthalte aber schon. Prüfen Sie Ihre Staatsangehörigkeit vor der Reise auf der Liste des SEM.
Hat die Schweiz ein Steuerabkommen mit meinem Land?
Die Liste des SIF (Stand 1. Januar 2026) führt Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika, Ägypten, Marokko, Côte d'Ivoire, Algerien, Tunesien, Ghana, Äthiopien und Sambia auf. Mit Nigeria, Kenia, Senegal oder Mauritius führt sie keines auf. Jedes Abkommen muss im Einzelfall gelesen werden.
Gibt es ein Schweizer Investorenvisum für afrikanische Staatsangehörige?
Die Schweiz erteilt keine Aufenthaltsbewilligung als Gegenleistung für eine Investition oder einen Liegenschaftskauf. Am nächsten kommt dem der Weg über das fiskalische Interesse; er hängt von der Steuer ab, die Sie in Ihrem Kanton bezahlen werden. Wer hier ein Unternehmen führen will, stellt das Gesuch stattdessen nach den Regeln für die selbständige Erwerbstätigkeit.
Wie lange habe ich Zeit, um meine Familie nachzuziehen?
Der Familiennachzug muss innerhalb von 5 Jahren beantragt werden, für Kinder über 12 innerhalb von 12 Monaten. Die Fristen beginnen mit der Erteilung Ihrer Bewilligung oder mit der Entstehung des Familienverhältnisses.
Möchten Sie über Ihren Umzug sprechen?
Erzählen Sie uns kurz von Ihren Plänen. Wir melden uns persönlich bei Ihnen, in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.